Paket­zustellung

Check­liste: Handeln statt ärgern

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  • Beschädigung. Über­prüfen Sie sofort und vor der Unter­schrift beim Zusteller, ob das Paket äußerlich unver­sehrt ist. Falls nicht: Nehmen Sie an Nach­barn adressierte Pakete nicht an. Über­prüfen Sie bei Paketen für Sie selbst den Inhalt und zeigen Sie Schäden gegebenenfalls sofort dem Paketboten an. Falls sich Schäden erst nach dem Auspacken zeigen: Melden Sie sie sofort dem Paket­dienst.
  • Warensendung. Halten Sie sich an den Online­shop oder Versandhändler, wenn Ware, die Sie dort bestellt haben, nicht ange­kommen ist. Der Händler hat seinen Vertrag erst erfüllt, wenn Sie die Ware erhalten haben. Sie müssen sich nicht an den Paket­dienst oder Nach­barn verweisen lassen, bei denen das Paket angeblich abge­liefert wurde.
  • Suche. Wenn ein angeblich zugestelltes Privatpaket Sie nicht erreicht hat und Sie auch keine Benach­richtigung bekommen haben, bitten Sie den Absender, beim Paket­dienst nach­zufragen. Die Mitarbeiter können im Computer nach­schauen, ob und bei welchem Nach­barn der Bote die Sendung abge­liefert hat.
  • Wert­ersatz. Bleibt ein Privatpaket verschwunden, können der Absender oder der Empfänger vom Paket­dienst Wert­ersatz fordern.
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vieri884 am 12.12.2013 um 11:19 Uhr
Packstation

@Stiftung_Warentest
Pakete und Päckchen werden nur dann an eine Packstation geliefert, wenn der Kunde für die jeweilige Sendung eine Packstationadresse angegeben hat. Sie werden nicht "generell" an eine Packstation geliefert!
Wenn ein Kunde sich bei DHL registriert hat (per PostIdent), kann er für JEDE Sendung individuell entscheiden, ob er sie an eine Packstation, direkt an eine Filiale (Wunschfiliale) oder seine Hausadresse geliefert haben möchte.
Desweiteren kann er sich mit seiner DHL Kundennummer (genannt "Postnummer") auf www.paket.de anmelden und dort all seine ankommenden Sendungen beobachten und steuern. Sogar ein Wunschtag der Zustellung kann angegeben werden. Man kann ebenfalls ONLINE einen Ablageort (Wunschort), z.B. in der Garage, oder einen bevorzugten Nachbarn (Wunschnachbar) angeben. Diese Angaben erscheinen dann beim Zusteller auf dem Handscanner.
Tipp:
Wenn man seine Postnummer in seiner Hausadresse mit angibt wird auch dann die Sendung per SMS angekündigt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2013 um 09:22 Uhr
Rat für die Zustellung

@AnoNym: Im Artikel beschreiben wir die Frage der Haftung bei Privat- und Versandhaussendungen und die Rechtslage, wie sie sich nach einigen Musterverfahren darstellt. Fazit: Komplett verhindern können Sie eine Zustellung an Dritte nicht. Tipp: Wenn Sie bei DHL oder anderen Lieferdiensten einen Zusteller haben, der häufig zu Ihnen kommt, können Sie ihm ja einmal Ihre Vorstellung für die Zustellung mitteilen. Das hat oft Erfolg, begründet aber natürlich weder einen Rechtsanspruch, noch wird es Ihr Problem komplett lösen. Bei der Post auch hilfreich: Hier gibt es die so genannten Packstationen, eine Art Postfach für Pakete und Päckchen. Die werden dann generell nicht mehr zugestellt, sondern landen gleich in Ihrem Fach. Nachteil: Man muss die Sachen immer selbst abholen. (PH)

AnoNym am 21.11.2013 um 19:58 Uhr
Der für mich wesentliche Rat fehlt leider

Sehr geehrte Damen und Herren,
der für mich wesentliche Rat fehlt leider: Wie kann ich als Empfänger eine Zustellung an von mir nicht autorisierte Dritte verhindern?
Vielen Dank!