Checkliste: Handeln statt ärgern
- Beschädigung. Überprüfen Sie sofort und vor der Unterschrift beim Zusteller, ob das Paket äußerlich unversehrt ist. Falls nicht: Nehmen Sie an Nachbarn adressierte Pakete nicht an. Überprüfen Sie bei Paketen für Sie selbst den Inhalt und zeigen Sie Schäden gegebenenfalls sofort dem Paketboten an. Falls sich Schäden erst nach dem Auspacken zeigen: Melden Sie sie sofort dem Paketdienst.
- Warensendung. Halten Sie sich an den Onlineshop oder Versandhändler, wenn Ware, die Sie dort bestellt haben, nicht angekommen ist. Der Händler hat seinen Vertrag erst erfüllt, wenn Sie die Ware erhalten haben. Sie müssen sich nicht an den Paketdienst oder Nachbarn verweisen lassen, bei denen das Paket angeblich abgeliefert wurde.
- Suche. Wenn ein angeblich zugestelltes Privatpaket Sie nicht erreicht hat und Sie auch keine Benachrichtigung bekommen haben, bitten Sie den Absender, beim Paketdienst nachzufragen. Die Mitarbeiter können im Computer nachschauen, ob und bei welchem Nachbarn der Bote die Sendung abgeliefert hat.
- Wertersatz. Bleibt ein Privatpaket verschwunden, können der Absender oder der Empfänger vom Paketdienst Wertersatz fordern.
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