Das ist nett und bequem: Die Nachbarn nehmen Pakete an, wenn der Empfänger nicht daheim ist. Doch wenn es mit der Benachrichtigung nicht klappt, das Paket Schäden hat oder sogar verschwindet, gibts oft heftigen Ärger. Nur ein einziger Paketdienst verspricht anstandslos Ersatz, wenn das Paket weg ist. Die Rechtslage ist kompliziert. Finanztest erklärt, was Sie in solchen Fällen beachten müssen und sagt, was die verschiedenen Paketdienste bieten.
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- Bei Online-Käufen außerhalb der EU werden Steuern und Zoll fällig. Paketdienste verlangen Extra-Gebühren. Infos zu Zoll und Steuern und ein Zollrechner.
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- Briefe, die Wochen brauchen bis zum Empfänger, verschwundene Einschreiben, tagelang gar keine Post – das berichten uns viele Leserinnen und Leser. Was tun bei Poststress?
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- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
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@Stiftung_Warentest
Pakete und Päckchen werden nur dann an eine Packstation geliefert, wenn der Kunde für die jeweilige Sendung eine Packstationadresse angegeben hat. Sie werden nicht "generell" an eine Packstation geliefert!
Wenn ein Kunde sich bei DHL registriert hat (per PostIdent), kann er für JEDE Sendung individuell entscheiden, ob er sie an eine Packstation, direkt an eine Filiale (Wunschfiliale) oder seine Hausadresse geliefert haben möchte.
Desweiteren kann er sich mit seiner DHL Kundennummer (genannt "Postnummer") auf www.paket.de anmelden und dort all seine ankommenden Sendungen beobachten und steuern. Sogar ein Wunschtag der Zustellung kann angegeben werden. Man kann ebenfalls ONLINE einen Ablageort (Wunschort), z.B. in der Garage, oder einen bevorzugten Nachbarn (Wunschnachbar) angeben. Diese Angaben erscheinen dann beim Zusteller auf dem Handscanner.
Tipp:
Wenn man seine Postnummer in seiner Hausadresse mit angibt wird auch dann die Sendung per SMS angekündigt.
@AnoNym: Im Artikel beschreiben wir die Frage der Haftung bei Privat- und Versandhaussendungen und die Rechtslage, wie sie sich nach einigen Musterverfahren darstellt. Fazit: Komplett verhindern können Sie eine Zustellung an Dritte nicht. Tipp: Wenn Sie bei DHL oder anderen Lieferdiensten einen Zusteller haben, der häufig zu Ihnen kommt, können Sie ihm ja einmal Ihre Vorstellung für die Zustellung mitteilen. Das hat oft Erfolg, begründet aber natürlich weder einen Rechtsanspruch, noch wird es Ihr Problem komplett lösen. Bei der Post auch hilfreich: Hier gibt es die so genannten Packstationen, eine Art Postfach für Pakete und Päckchen. Die werden dann generell nicht mehr zugestellt, sondern landen gleich in Ihrem Fach. Nachteil: Man muss die Sachen immer selbst abholen. (PH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der für mich wesentliche Rat fehlt leider: Wie kann ich als Empfänger eine Zustellung an von mir nicht autorisierte Dritte verhindern?
Vielen Dank!