
Container. Anleger investierten über P&R in Transportboxen. © Getty Images / Gregor Fischer
Anleger der vier insolventen deutschen P&R-Container-Gesellschaften aus Grünwald bei München erhalten voraussichtlich vor Weihnachten 2022 eine zweite Abschlagszahlung.
Anlegerinnen und Anleger der vier insolventen deutschen P&R-Container-Verwaltungsgesellschaften aus Grünwald bei München erhalten voraussichtlich vor Weihnachten 2022 eine zweite Abschlagszahlung. Rund 139 Millionen Euro wollen die Insolvenzverwalter überweisen. Bei der ersten Abschlagszahlung im Mai 2021 waren es 206,7 Millionen Euro (mehr Infos auf unserer Themenseite Containerinvestment und P&R-Pleite).
Ausgezahlte Quoten sind unterschiedlich
Bei P&R Container und P&R Gebrauchtcontainer sollen 5 Prozent der festgestellten Forderungen fließen, die ausgezahlte Quote steigt damit auf 12,5 Prozent. Bei P&R Transport-Container und P&R Container Leasing sind es nur 1,5 Prozent mit 5,5 Prozent ausgezahlter Quote. Der Unterschied liegt an der Höhe der Rückstellungen und kann künftig geringer werden.
Rückforderung noch nicht vom Tisch
Die ausgezahlten Beträge können die Insolvenzverwalter nicht zurückfordern. Ob sie das bei Auszahlungen tun dürfen, die Anlegende in den vier Jahren vor der Insolvenz im Jahr 2018 erhalten haben, ist noch nicht geklärt. Viele Gerichte haben dies verneint. Einige sahen aber überwiesene Rückkaufpreise, Mieten oder Gewinne als anfechtbar an. Sollte der Bundesgerichtshof auch so entscheiden, müssten Anleger Geld zurückzahlen. Dafür bekämen diejenigen mehr, die bis zum Schluss investiert waren.
Verjährung gehemmt
Im Sommer 2021 hatten die Insolvenzverwalter die Anleger aufgefordert, eine sogenannte Hemmungsvereinbarung unterzeichnen. Sie soll vor allem verhindern, das mögliche Anfechtungsansprüche an Anleger verjähren, bringt keine Nachteile für Anleger und spart Kosten. Hintergrund ist die unklare Rechtslage bei Schneeballsystemen und die unterschiedliche Behandlung von P&R-Anlegern vor der Insolvenz der verschiedenen P&R-Gesellschaften.
Auszahlungen aus zugeflossenem Anlegergeld
So hat ein Teil der Anleger vor der Insolvenz Zahlungen erhalten, die P&R nicht mit der Vermietung von Containern erwirtschaftet hat, sondern mit neu zugeflossenem Anlegergeld. Ob diese bis zu vier Jahre vor Insolvenzantragsstellung überwiesenen Gelder eventuell als so genannte „unentgeltliche Leistung“ zurückzuzahlen sind und damit zur Insolvenzmasse gehören, wird gerichtlich geklärt. Bis mit einem höchstrichterlichen Urteil zu rechnen ist, wären Rückzahlungsansprüche verjährt.
Um dies zu verhindern, hätte der Verwalter alle Anleger, die keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben haben, verklagen müssen, um eine Verjährung zulasten der anderen Anleger zu verhindern.
Erlöse nach Schadenshöhe verteilt
Den Weg zu Abschlagszahlungen trotz ungeklärter Fragen hatten die Insolvenzverwalter gemeinsam mit den Anlegerinnen und Anlegern mit einer weiteren Abstimmung frei gemacht. Diese stimmten zu 99,9 Prozent dem Vorschlag der Insolvenzverwalter zu, Erlöse anteilig nach Schadenhöhe der Anleger auf die vier P&R-Gesellschaften zu verteilen.
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