P&R-Insolvenz Zweite Zahlung in Aussicht

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P&R-Insolvenz - Zweite Zahlung in Aussicht

Container. Anleger investierten über P&R in Trans­portboxen. © Getty Images / Gregor Fischer

Anleger der vier insolventen deutschen P&R-Container-Gesell­schaften aus Grün­wald bei München erhalten voraus­sicht­lich vor Weih­nachten 2022 eine zweite Abschlags­zahlung.

Anle­gerinnen und Anleger der vier insolventen deutschen P&R-Container-Verwaltungs­gesell­schaften aus Grün­wald bei München erhalten voraus­sicht­lich vor Weih­nachten 2022 eine zweite Abschlags­zahlung. Rund 139 Millionen Euro wollen die Insolvenz­verwalter über­weisen. Bei der ersten Abschlags­zahlung im Mai 2021 waren es 206,7 Millionen Euro (mehr Infos auf unserer Themenseite Containerinvestment und P&R-Pleite).

Ausgezahlte Quoten sind unterschiedlich

Bei P&R Container und P&R Gebraucht­container sollen 5 Prozent der fest­gestellten Forderungen fließen, die ausgezahlte Quote steigt damit auf 12,5 Prozent. Bei P&R Trans­port-­Container und P&R Container Leasing sind es nur 1,5 Prozent mit 5,5 Prozent ausgezahlter Quote. Der Unterschied liegt an der Höhe der Rück­stel­lungen und kann künftig geringer werden.

Rück­forderung noch nicht vom Tisch

Die ausgezahlten Beträge können die Insolvenz­verwalter nicht zurück­fordern. Ob sie das bei Auszahlungen tun dürfen, die Anlegende in den vier Jahren vor der Insolvenz im Jahr 2018 erhalten haben, ist noch nicht geklärt. Viele Gerichte haben dies verneint. Einige sahen aber über­wiesene Rück­kauf­preise, Mieten oder Gewinne als anfecht­bar an. Sollte der Bundes­gerichts­hof auch so entscheiden, müssten Anleger Geld zurück­zahlen. Dafür bekämen diejenigen mehr, die bis zum Schluss investiert waren.

Verjährung gehemmt

Im Sommer 2021 hatten die Insolvenz­verwalter die Anleger aufgefordert, eine sogenannte Hemmungs­ver­einbarung unterzeichnen. Sie soll vor allem verhindern, das mögliche Anfechtungs­ansprüche an Anleger verjähren, bringt keine Nachteile für Anleger und spart Kosten. Hintergrund ist die unklare Rechts­lage bei Schnee­ball­systemen und die unterschiedliche Behand­lung von P&R-Anlegern vor der Insolvenz der verschiedenen P&R-Gesell­schaften.

Auszahlungen aus zugeflossenem Anlegergeld

So hat ein Teil der Anleger vor der Insolvenz Zahlungen erhalten, die P&R nicht mit der Vermietung von Containern erwirt­schaftet hat, sondern mit neu zugeflossenem Anlegergeld. Ob diese bis zu vier Jahre vor Insolvenz­antrags­stellung über­wiesenen Gelder eventuell als so genannte „unentgeltliche Leistung“ zurück­zuzahlen sind und damit zur Insolvenzmasse gehören, wird gericht­lich geklärt. Bis mit einem höchst­richterlichen Urteil zu rechnen ist, wären Rück­zahlungs­ansprüche verjährt.

Um dies zu verhindern, hätte der Verwalter alle Anleger, die keine Hemmungs­ver­einbarung unter­schrieben haben, verklagen müssen, um eine Verjährung zulasten der anderen Anleger zu verhindern.

Erlöse nach Schadens­höhe verteilt

Den Weg zu Abschlags­zahlungen trotz ungeklärter Fragen hatten die Insolvenz­verwalter gemein­sam mit den Anle­gerinnen und Anlegern mit einer weiteren Abstimmung frei gemacht. Diese stimmten zu 99,9 Prozent dem Vorschlag der Insolvenz­verwalter zu, Erlöse anteilig nach Schadenhöhe der Anleger auf die vier P&R-Gesell­schaften zu verteilen.

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