Bei der gestrigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen P&R vermeldete Insolvenzverwalter Michael Jaffé Erstaunliches: Von den rund 1,6 Millionen Containern, die P&R an 54 000 Anleger verkauft hat, sind wohl nur 618 000 tatsächlich angeschafft worden. Neu eingeworbene Gelder wurden seit 2007 dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen – statt neue Container zu kaufen. So vergrößerte sich der Fehlbestand kontinuierlich.
Gläubigerversammlung im Oktober
Diese Nachricht dürfte für die Anleger nichts Gutes bedeuten. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungen finden am 17. und 18. Oktober 2018 in der Münchener Olympiahalle statt. Wegen der Komplexität des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht München die bestehenden Gläubigerausschüsse um jeweils zwei Mitglieder erweitert. Als Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Michael Jaffé und Philip Heinke von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte, die bisher nur vorläufig die Geschäfte der deutschen P&R-Container-Verwaltungsgesellschaften geleitet hatten.
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Verträge über nicht-existente Container
In ihrem bei Gericht zur Insolvenzeröffnung eingereichten Gutachten bestätigen die Insolvenzverwalter, dass rund 1,6 Millionen Container an die Anleger verkauft wurden – tatsächlich verwaltet seien aber nur rund 618 000 Stück. De facto habe es viele verkaufte Container also nie gegeben, erklärt Insolvenzverwalter Jaffe. Die neu eingeworbenen Gelder seien dazu genutzt worden, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen. „Da erhebliche Zahlungen für Container geleistet wurden, die es gar nicht gab, standen auch keine Mittel zur Verfügung, um die Containerflotte weiter aufzubauen und so die Fehlmengen zu reduzieren. Vielmehr vergrößerte sich der Fehlbestand seit dem Jahr 2007 kontinuierlich“, so Jaffé.
Ziel: Schäden der Gläubiger minimieren
Laut Jaffé geht es jetzt vor allem darum, die bestehende Containerflotte bestmöglich zu verwerten, um die Schäden der Anleger zu minimieren. Dazu sollen insbesondere die laufenden Einnahmen aus der Fortsetzung der Container-Vermietung an Leasing- und Transportgesellschaften, die ausschließlich in der Schweizer P&R-Gesellschaft erzielt würden, gesichert werden. Deshalb setze man auch das weiterhin stabil laufende Vermietungsgeschäft fort. Dabei seien erste Fortschritte erzielt worden: So sei es gelungen, eine erste Auszahlung der Schweizer P&R-Gruppen-Gesellschaft auf Anderkonten der Insolvenzverwalter der deutschen Gesellschaften zu bewirken.
Verantwortliche sollen haftbar gemacht werden
Die Insolvenzverwalter wollen auch die Insolvenzursachen aufklären. Dazu würden die umfangreichen Unterlagen der P&R-Gruppe ausgewertet. Insbesondere werde auch geprüft, ob Gelder zweckwidrig verwendet wurden. Erste Ansprüche gegen verantwortliche Personen seien bereits geltend gemacht worden.
Anleger müssen Forderungen bis zum 14. September anmelden
Um Anlegern, die Anmeldung ihrer Forderungen gegen die P&R-Gruppe zu erleichtern, versenden die Insolvenzverwalter voraussichtlich Anfang August die erforderlichen Formulare. Diese enthalten bereits die aus den Unterlagen der Gesellschaften entnommenen Daten und möglichen Ansprüche der Anleger. Stimmen alle Angaben, müssen Anleger das Formular lediglich unterschreiben und per Post an die Insolvenzverwalter schicken. Das muss spätestens bis zum 14. September 2018 geschehen. Die Formulare dürfen nicht elektronisch übermittelt werden.
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