P&R-Gruppe Container nicht verschwunden – sie wurden nie gekauft

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Bei der gestrigen Eröff­nung des Insolvenz­verfahrens gegen P&R vermeldete Insolvenz­verwalter Michael Jaffé Erstaunliches: Von den rund 1,6 Millionen Containern, die P&R an 54 000 Anleger verkauft hat, sind wohl nur 618 000 tatsäch­lich ange­schafft worden. Neu einge­wor­be­ne Gelder wurden seit 2007 dazu genutzt, laufende Verbindlich­keiten aus Mietzah­lungen und Rück­käufen gegen­über Alt­anlegern zu be­gleichen – statt neue Container zu kaufen. So vergrößerte sich der Fehl­bestand kontinuierlich.

Gläubiger­versamm­lung im Oktober

Diese Nach­richt dürfte für die Anleger nichts Gutes bedeuten. Die ersten gericht­lichen Gläubiger­versamm­lungen finden am 17. und 18. Oktober 2018 in der Münchener Olympia­halle statt. Wegen der Komplexität des Insolvenz­verfahrens hat das Amts­gericht München die bestehenden Gläubiger­ausschüsse um jeweils zwei Mitglieder erweitert. Als Insolvenz­verwalter bestellte das Gericht Michael Jaffé und Philip Heinke von der Kanzlei Jaffé Rechts­anwälte, die bisher nur vorläufig die Geschäfte der deutschen P&R-Container-Verwaltungs­gesell­schaften geleitet hatten.

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Verträge über nicht-existente Container

In ihrem bei Gericht zur Insolvenz­eröff­nung einge­reichten Gutachten bestätigen die Insolvenz­verwalter, dass rund 1,6 Millionen Container an die Anleger verkauft wurden – tatsäch­lich verwaltet seien aber nur rund 618 000 Stück. De facto habe es viele verkaufte Container also nie gegeben, erklärt Insolvenz­verwalter Jaffe. Die neu einge­worbenen Gelder seien dazu genutzt worden, laufende Verbindlich­keiten aus Mietzah­lungen und Rück­käufen gegen­über Altanlegern zu begleichen. „Da erhebliche Zahlungen für Container geleistet wurden, die es gar nicht gab, standen auch keine Mittel zur Verfügung, um die Containerflotte weiter aufzubauen und so die Fehlmengen zu reduzieren. Vielmehr vergrößerte sich der Fehl­bestand seit dem Jahr 2007 kontinuierlich“, so Jaffé.

Ziel: Schäden der Gläubiger minimieren

Laut Jaffé geht es jetzt vor allem darum, die bestehende Containerflotte best­möglich zu verwerten, um die Schäden der Anleger zu minimieren. Dazu sollen insbesondere die laufenden Einnahmen aus der Fortsetzung der Container-Vermietung an Leasing- und Trans­portgesell­schaften, die ausschließ­lich in der Schweizer P&R-Gesell­schaft erzielt würden, gesichert werden. Deshalb setze man auch das weiterhin stabil laufende Vermietungs­geschäft fort. Dabei seien erste Fort­schritte erzielt worden: So sei es gelungen, eine erste Auszahlung der Schweizer P&R-Gruppen-Gesell­schaft auf Ander­konten der Insolvenz­verwalter der deutschen Gesell­schaften zu bewirken.

Verantwort­liche sollen haft­bar gemacht werden

Die Insolvenz­verwalter wollen auch die Insolven­zursachen aufklären. Dazu würden die umfang­reichen Unterlagen der P&R-Gruppe ausgewertet. Insbesondere werde auch geprüft, ob Gelder zweck­widrig verwendet wurden. Erste Ansprüche gegen verantwort­liche Personen seien bereits geltend gemacht worden.

Anleger müssen Forderungen bis zum 14. September anmelden

Um Anlegern, die Anmeldung ihrer Forderungen gegen die P&R-Gruppe zu erleichtern, versenden die Insolvenz­verwalter voraus­sicht­lich Anfang August die erforderlichen Formulare. Diese enthalten bereits die aus den Unterlagen der Gesell­schaften entnommenen Daten und möglichen Ansprüche der Anleger. Stimmen alle Angaben, müssen Anleger das Formular lediglich unter­schreiben und per Post an die Insolvenz­verwalter schi­cken. Das muss spätestens bis zum 14. September 2018 geschehen. Die Formulare dürfen nicht elektronisch über­mittelt werden.

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