
Hohe Kosten. Manchmal können Menschen ihre private Krankenversicherung (PKV) nicht mehr bezahlen. Es gibt Wege, wie sie ihre medizinische Versorgung auch in solchen Fällen sichern können. © Adobe Stock / Alexander Raths
Schnelles Handeln ist angesagt, wenn das Geld nicht mehr für die Beiträge reicht. Sozialtarife können ein Ausweg sein.
Was tun, wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) zunehmend zur Belastung werden? Wichtig ist, in dieser beängstigenden Situation rechtzeitig die Reißleine zu ziehen. Vorübergehende finanzielle Engpässe können überbrückt, ein vollständiger Versicherungsschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung kann erhalten werden. Die sogenannten Sozialtarife können dabei helfen.
Passende Lösung finden
Welches die passende Lösung ist, hängt dabei von der jeweiligen Lebenslage ab:
- Bezahlbaren Tarif sichern. Vor allem Menschen im Rentenalter haben dieses Problem: Einkünfte und Erspartes reichen zum Leben, doch die Krankenversicherungsbeiträge werden zunehmend zur Belastung. Sie können gegensteuern, indem sie in einen günstigeren Tarif ihres Versicherers oder in den Standardtarif wechseln. Der Standardtarif bietet Leistungen, die sich grob an denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientieren. Die Beiträge sind für langjährig Versicherte oft besonders niedrig. Allerdings steht der Tarif nicht jedem offen.
- Engpässe überbrücken. Selbstständige stecken mitunter für einige Wochen in Zahlungsschwierigkeiten, danach geht es wieder bergauf. Sie können ihren Versicherer bitten, die Beiträge zu stunden und diese später in Raten abzahlen. Nur in Ausnahmefällen und für kurze Zeit ist der Notlagentarif die passende Lösung. In den Notlagentarif werden Privatversicherte automatisch umgestuft, wenn sie über mehrere Monate ihre Beiträge nicht zahlen konnten. Dort erhalten sie nur noch die nötigsten medizinischen Leistungen. Aus medizinischer Sicht ist die Versicherung im Notlagentarif riskant, aus finanzieller Sicht ebenfalls auf Dauer nicht empfehlenswert. Denn im Notlagentarif entnehmen Versicherer Geld aus den angesparten Alterungsrückstellungen der normalen Tarife. Je länger jemand im Notlagentarif verbleibt, umso teurer wird es später im Normaltarif. In den kehren Versicherte zurück, wenn alle Schulden getilgt sind. Im Schnitt verbringen Menschen zurzeit allerdings fast zwei Jahre im Notlagentarif.
- Hilfe suchen. Wer nicht genug Geld hat, um die Krankenversicherung zu bezahlen, sollte sich schnell ans Jobcenter oder den Sozialhilfeträger wenden, bevor Schulden entstehen. Für Hilfebedürftige im Sinne der Sozialgesetze ist der Basistarif oft die passende Lösung. Der bietet Leistungen, die fast exakt denen der GKV nachgebildet sind und die Versicherer müssen seinen Beitrag halbieren, solange Hilfebedürftigkeit vorliegt oder droht.
Geringere Leistungen akzeptieren
Wer aus einem PKV-Hochleistungstarif kommt, muss sich umstellen. Alle drei Sozialtarife bieten zum Beispiel keine Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie keine oder begrenzte Leistungen beim Zahnersatz. Eine Versorgungsgarantie gibt es nur bei Praxen mit Kassenzulassung. Die kassenärztlichen und -zahnärztlichen Vereinigungen müssen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten in den Sozialtarifen medizinisch versorgt werden. Wer keine Praxis findet, kann sich an diese Stellen wenden.
Die Versorgungsgarantie ist wichtig, denn Ärzte und Zahnärzte dürfen von Versicherten in Sozialtarifen nur deutlich geringere Honorare verlangen als von anderen Privatpatienten. Am geringsten ist die Vergütung im Basistarif: Sie ist auf den 1,2-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. Üblicherweise rechnen Ärztinnen und Ärzte den 2,3- bis 3,5-fachen Satz ab. Die Sozialtarife erstatten dann ebenfalls nur die reduzierten Gebührensätze. Weist ein Patient sich vor Behandlungsbeginn nicht als Sozialtarif-Versicherter aus, muss er die verbleibende Differenz im Arzthonorar selbst zahlen.
Standardtarif oft deutlich günstiger
Ende 2021 hatte Finanztest Leserinnen und Leser aufgerufen, über Erfahrungen mit PKV-Sozialtarifen zu berichten. Für Rentner Peter Grüner* hat sich der Wechsel zum Standardtarif gelohnt: „Jetzt ist es sogar so, dass ich fast nichts für die Krankenversicherung bezahle. Ich habe eine so hohe Rückstellung, die laut Gesetzgeber verrechnet werden muss.“
Die Beitragsersparnis ist allerdings nur ein Gesichtspunkt. Wichtig ist auch , wie es Standard-, Basis- oder Notlagentarif-Versicherten beim Arzt oder Zahnarzt ergeht und wie die Abrechnung mit dem Versicherer läuft. Bitte berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen.
* Name von der Redaktion geändert.
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@tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.
Wie errechnet sich diese?