PIM Gold Anleger bangen um 150 Millionen Euro

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PIM Gold - Anleger bangen um 150 Millionen Euro

Gold­barren. Kunden konnten das Edel­metall bei PIM verwahren lassen. Mehrere Tonnen davon fehlen. © Getty Images / Charles O'Rear

Die PIM Gold GmbH und der Vertrieb Premium Gold Deutsch­land GmbH sind insolvent. Der PIM-Chef Mesut P. sitzt in Unter­suchungs­haft.

Update [16.12.22]: Haft­strafe für Ex-PIM-Chef

Das Land­gericht Darm­stadt hat den früheren Geschäfts­führer der insolventen PIM Gold GmbH wegen Betrugs und Geld­wäsche zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Insolvenz­verwalter hat Ende September 2022 Trans­aktionen mit Geschäfts­partner von PIM angefochten. Das käme der Insolvenzmasse zu Gute.

Rund 10 000 Anleger hatte PIM

PIM Gold - Anleger bangen um 150 Millionen Euro

Den rund 10 000 Anlegern von PIM Gold wurde „Sicherheit für eine glänzende Zukunft“ versprochen. Daraus wird nun nichts werden. Sowohl die PIM Gold GmbH als auch der Vertrieb Premium Gold Deutsch­land GmbH sind insolvent. Dort hat jetzt der vorläufige Insolvenz­verwalter Dr. Renald Metoja das Sagen. Der PIM-Chef Mesut P. sitzt wegen des Verdachts auf gewerbs­mäßigen Betrug in Unter­suchungs­haft.

Das PIM-Geschäfts­modell

Seit 2008 verkaufte PIM Gold unter verschiedenen Namen das glänzende Edel­metall an Anleger. Allerdings wurde den Kunden nicht einfach Gold zum Markt­wert verkauft und ausgehändigt, wie es beispiels­weise bei jeder Bank oder Sparkasse läuft. PIM verlangte rund 30 Prozent über Markt­preis für das Gold. Schließ­lich war ein teures acht­stufiges Provisions­system zu finanzieren. Und den Kunden versprach PIM je nach Modell sogar Bonus­gold, was wie eine Art Verzinsung den von PIM verwahrten Bestand mehren sollte. Außerdem stellten die PIM-Chefs Rück­käufe unabhängig von der Markt­entwick­lung in Aussicht und behaupteten, sie könnten durch ihre Handels­geschäfte Preisrisiken eliminieren.

Was bedeutet die Insolvenz für Anleger?

Buch­haltung­schaos aufarbeiten. Der vorläufige Insolvenz­verwalter Dr. Renald Metoja muss nun bei der PIM Gold GmbH (Aktenzeichen 8 IN 402/19) und beim Vertrieb Premium Gold Deutsch­land GmbH (Aktenzeichen 8 IN 403/19) das Buch­haltung­schaos aufarbeiten und die vorhandenen Vermögens­werte sichern. Vermutlich wird vom Gericht ein vorläufiger Gläubiger­ausschuss bestellt, der die Arbeit des Insolvenz­verwalters kontrolliert und die Interessen aller Gläubiger vertritt. Frühestens in zwei Monaten will Metoja dem Gericht sein Gutachten mit einer ersten Bilanz vorstellen.

Insolvenz­verfahren eröffnen. Das Gericht wird dann das Insolvenz­verfahren offiziell eröffnen und die geschädigten Anleger können Forderungen anmelden. Vermutlich Anfang 2020 gibt es eine Gläubiger­versamm­lung, bei der verschiedene Beschlüsse über den weiteren Fortgang zu fällen sind. Über die Höhe der zu erwartenden Insolvenzquote ist derzeit keine Prognose möglich. Dafür entscheidend wird auch sein, welche recht­lichen Maßnahmen der Insolvenz­verwalter gegen Geschäfts­führer, Vermittler oder auch frühere Anleger einleiten wird.

Handelt es sich um ein Schnee­ball­system?

Das wird derzeit noch über­prüft. Sollte PIM ein Schnee­ball­system gewesen sein, werden im Sinne einer Gläubigergleichbe­hand­lung vermutlich von PIM-Kunden erhaltene Zahlungen bis vier Jahre vor dem Insolvenz­antrag zurück­gefordert.

Wie viel Kunden­gold ist noch da?

Für den Haftbefehl gegen den Geschäfts­führer Mesut P. hat die Staats­anwalt­schaft aufgrund schon länger laufender Ermitt­lungen Liefer­verpflichtungen von 3,38 Tonnen angegeben. Dies entspricht aktuell einem Wert von rund 148 Millionen Euro. Tatsäch­lich gefunden haben die Ermittler allerdings bei einer Durch­suchung im Juli dieses Jahres nur 228 Kilogramm. Anfang September war allerdings noch unklar, wohin die fehlenden Bestände verschwunden sind. In einer bundes­weit durch­geführten erneuten Durch­suchung an verschiedenen Stand­orten konnten inzwischen weitere Bestände sicher­gestellt werden. Der vorläufige Insolvenz­verwalter Renald Metoja kann deshalb die schlimmsten Befürchtungen zumindest etwas entkräften: „Wir gehen mindestens von der doppelten Menge an Gold aus.“ Bei 500 Kilogramm würde aber zu den knapp 3,4 Tonnen immer noch ein Groß­teil fehlen.

Gehört das Gold wirk­lich den Anlegern?

Manche Kunden haben ihr Gold ausgehändigt bekommen und sind damit höchst­wahr­scheinlich auch Eigentümer geworden. Anders sieht es bei den Kunden aus, die PIM mit der Verwahrung beauftragt haben. Marvin Kewe von der Tübinger Kanzlei Tilp Rechts­anwälte vertritt schon eine Reihe von Anlegern und hat dadurch vielfältige Varianten gesehen, die jeweils unterschiedlich zu beur­teilen sind. Zum einen ist sehr fraglich, ob die vertraglichen Vereinbarungen hinreichend bestimmt waren, um den Anlegern auch Eigentum im recht­lichen Sinne zu verschaffen. Ebenso können erhebliche Probleme darin bestehen, den rechts­sicheren Nach­weis zu führen, welche Gold­bestände welchen konkreten Anlegern gehören. Daran ändert auch eine schriftliche Bestätigung über die personalisierte Einlagerung nichts. Nur wenn dies tatsäch­lich so umge­setzt worden wäre, könnten Anleger laut Kewe eventuell Aus- oder Absonderungs­rechte geltend machen. Das ginge dann aber zu Lasten der anderen Anleger.

Hätte man das Ganze nicht kommen sehen müssen?

Im November 2018 hat das Land­gericht Frank­furt der damals noch unter PIM Gold- und Scheide­anstalt GmbH firmierenden Gesell­schaft untersagt, sich weiter als Scheide­anstalt zu bezeichnen. Auch andere Werbeaussagen – etwa dass PIM „Deutsch­lands größtes Gold­portal“ sei und die güns­tigsten Preise habe – untersagte das Gericht. Skeptisch stimmte Experten außerdem, dass PIM seit drei Jahren keine Jahres­abschlüsse mehr veröffent­licht hat. Die letzte im Bundes­anzeiger einzusehende Bilanz stammt von 2015. Bezüglich der Ermitt­lungen der Staats­anwalt­schaft hat PIM Vorwürfe grund­sätzlich abge­stritten und beispiels­weise zum Verdacht von Gold­fehl­beständen behauptet: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebs­vermögen der pim-Gold und Scheide­anstalt aufbewahrt. Gegen­über der Staats­anwalt­schaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehl­bestände vorliegen.“ Alles eine große Lüge, wie sich nun heraus­stellt, wenn auch mehr Gold da zu sein scheint, als zuletzt befürchtet.

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rs2507 am 09.10.2019 um 11:43 Uhr
Wer´s mag

Wer Edelmetall in Barrenform kaufen will, kann dies selbstverständlich bei der Bank seines Vertrauens tun, sofern er das erforderliche Kleingeld zur Verfügung hat. Die Frage ist allerdings, ob im Krisenfall noch die Möglichkeit besteht, die gebunkerten "Preziosen" wieder in handlicheres und akzeptiertes(!) Bares umzutauschen. Mit kiloschweren Goldbarren im Aktenköfferchen tauscht (... und rennt) sich´s eher schlecht. Auch die Olsenbande kann ein Lied davon singen ;-)

ninick am 06.10.2019 um 11:56 Uhr
Auch nicht unseriöser als die BRD-"Goldverwaltung"

Erinnert mich sehr stark an die Diskussionen zur Goldrückführung / Goldüberprüfung des BRD-Goldbestandes, die ja auch nach vielen Jahren noch nicht abgeschlossen bzw. durchgeführt wurde. Nur, dass der Staat natürlich bessere Verschleierungsmöglichkeiten besitzt. Wer nicht so naiv ist, den Versprechungen fremder Leute blind zu glauben, kauft Gold besser als physisches Objekt.