
Am 16. Januar 2020 haben die Abgeordneten im deutschen Bundestag über eine Reform der Organspenderegelung abgestimmt. Angenommen wurde der Vorschlag, dass Bürger künftig bei Behördengängen und von Hausärzten auf das Thema Organspende angesprochen werden. 432 Abgeordnete stimmten namentlich für diesen Entwurf, der von Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linken-Vorsitzenden Katja Kipping eingebracht worden war. Den Gesetzentwurf einer sogenannten doppelten Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnte dagegen eine deutliche Mehrheit von 379 Abgeordneten ab.
Erweiterte Entscheidungslösung kommt
Die postmortale Organspende darf in Deutschland heute und auch künftig nur nach strengen Auflagen erfolgen. Der jetzt akzeptierte Vorschlag einer Entscheidungslösung sieht vor, dass eine Organentnahme – wie bisher – nicht ohne ausdrücklich geäußerten Willen des Spenders möglich ist. Allerdings soll die Spendenbereitschaft regelmäßig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Institutionen, zum Beispiel beim Abholen eines neuen Personalausweises oder bei der Führerscheinprüfung, erfragt werden. Auch Ärzte sollen ihre Patienten in Zeitabständen auf das Thema aufmerksam machen. Für ihre Beratung zur Organspende sollen sie eine Vergütung bekommen. Der Vorschlag bewahre das Recht auf Unversehrtheit des eigenen Körpers, erhöhe aber die Spendenbereitschaft und sei zeitnah umsetzbar, so Grünenchefin Baerbock. Sie hatte den Vorschlag fraktionsübgreifend mit 194 Abgeordneten eingebracht.
Widerspruchslösung ist vom Tisch
Die abgelehnte Widerspruchslösung von Bundesgesundheitsminister Spahn hatte dagegen vorgesehen, dass jeder Mensch ab 18 Jahren automatisch Organspender ist, es sei denn, er widerspricht. Der gegenteilige Wille sollte in einem staatlichen Spenderregister dokumentiert werden. Angehörige hätten bei der Widerspruchslösung später noch das Recht gehabt, einer Organspende zu widersprechen. Eine Organspende sollte weiter nur zulässig sein, wenn sie dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entspricht.
Spenderzahlen 2019 wieder gesunken
An die Vermittlungsstelle Eurotransplant wurden 2019 insgesamt fast 3 000 Organe zur Transplantation übergeben. Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Organspender mit 932 nach Angaben der Deutschen Stiftung für Organtransplantation aber im Vergleich zu 2018 wieder leicht zurück. Im Vorjahr waren Organe von 955 Menschen nach ihrem Tod an Empfänger gegangen. Am häufigsten werden Niere, Leber, Herz und Lunge gespendet (mehr zum Thema Organspende). Aktuell warten derzeit in Deutschland etwa 9 000 Menschen auf ein Spenderorgan.
Organspendeausweis ab dem 16. Geburtstag möglich
In einem Organspendeausweis kann jeder Mensch ab dem 16. Geburtstag erklären, ob er bereit ist, seine Organe nach seinem Tod zu spenden oder nicht. In dem Ausweis kann angekreuzt werden, ob die Spende uneingeschränkt gestattet oder auf bestimmte Organe beschränkt ist. Eine Obergrenze gibt es beim Alter nicht. Auch die Organe älterer Menschen können schwerkranken Menschen helfen. Entscheidend ist der Zustand der Organe, nicht das Lebensalter des Spenders. Sinnvoll ist es, den ausgefüllten Organspendeausweis stets bei sich zu führen.
Regelung in einer Patientenverfügung treffen
Auch in einer Patientenverfügung können Menschen dokumentieren, ob sie bereit sind, nach ihrem Tod ihre Organe zu spenden oder nicht. Ist der Wille eines Verstorbenen nicht hinterlegt, können nahe Angehörige oder Verwandte nach seinem mutmaßlichen Willen befragt werden.
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