Organspende Schmerzens­geld wegen fehler­hafter Aufklärung

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Die sogenannte Lebend­spende eines Organs unter Verwandten hilft nicht immer auf Dauer. Der Körper des Menschen, der das Spender­organ erhält, kann es wieder abstoßen. Außerdem kann der Spender durch die Trans­plantation selbst erkranken. Ärzte müssen über Risiken sehr genau aufklären, sonst haften sie für gesundheitliche Nachteile des Spenders, wie ein neues Urteil des Bundes­gericht­hofs sowie zwei ältere zeigen.

Teil der Leber trans­plantiert

Eine Frau wollte ihre an Hepatitis C und Tuberkulose erkrankte Mutter retten und ihr einen Teil ihrer Leber spenden. Doch die Trans­plantation scheiterte. Als Chirurgen die Trans­plantation vornehmen wollten, entdeckten sie bei der Tochter ebenfalls Schäden an der Leber. Jetzt erhält die Organspenderin höchst­wahr­scheinlich Schaden­ersatz und ein Schmerzens­geld.

Aufklärung nicht ausreichend

Der Bundes­gerichts­hof hat entschieden: Die Ärzte an der Uniklinik haben die ­Organspenderin nicht genau genug über Chancen und Risiken der Trans­plantation informiert (Az. VI ZR 415/18). Es sei nicht davon auszugehen, dass sie bei korrekter Aufklärung in die Opera­tion einge­willigt hätte. Das Ober­landes­gericht Jena muss nun noch klären, ob doch eine wirk­same Einwilligung vorlag und welche Folgen die gescheiterte Opera­tion für die Klägerin hatte.

Keine wirk­same Einwilligung des Spenders

In zwei älteren Urteilen zu Nierenspenden hatte der Bundes­gerichts­hof genauso entschieden: Die Aufklärung über Chancen und Risiken sei in solchen Fällen besonders wichtig (Az. VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17). Ärzte müssten streng prüfen, ob die Informationen für den Spender voll­ständig und korrekt waren. Nur dann sei seine Einwilligung in die Operation wirk­sam, betonten die Richter.

Verfahren zurück­verwiesen

In beiden Fällen hätten die Ärzte auf das erhöhte Risiko einer Abstoßung der Niere und mögliche mittel­bare Folgen der Organ­entnahme deutlicher hinweisen müssen als geschehen. Den beiden Klägern – einer muss seit der Nierenspende selbst zur Dialyse – wurde Schaden­ersatz und Schmerzens­geld zugesprochen. Wie viel Geld die beiden Organspender erhalten, musste jeweils das Ober­landes­gericht Hamm klären, an die der Bundes­gerichts­hof die Verfahren zurück­verwies.

Tipp: Mehr zum Thema Organspende in unserem Special So sorgen Sie rechtlich vor.

Diese Meldung ist erst­mals am 27. März 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 9. Juni 2020 aktualisiert.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 11.06.2020 um 08:54 Uhr
    Re: Wie jetzt?

    In der Tat: Die unzureichende Aufklärung hatte mit dem Grund für das Scheitern der Transplantation nichts zu tun; wäre die Tochter vor Beginn ihrer Operation nicht genau genug untersucht worden, hätte das unabhängig von der unzureichenden Aufklärung einen Anspruch auf Entschädigung begründet. Bei Transplantationen sind die Vorschriften über die Aufklärung besonders streng. Es wird unterstellt, dass bei korrekter Aufklärung die gesamt Operation unterblieben wäre und ist deshalb in jedem Fall ein Schmerzensgeld zu zahlen, unabhängig davon, was später geschieht. Sogar nach erfolgreicher Transplantation können Patienten Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn sie nicht korrekt aufgeklärt wurden.

  • gabiwinzer am 10.06.2020 um 17:35 Uhr
    Wie jetzt?

    "Doch die Trans­plantation scheiterte. Als Chirurgen die Trans­plantation vornehmen wollten, entdeckten sie bei der Tochter ebenfalls Schäden an der Leber [...] Die Ärzte an der Uniklinik haben die ­Organspenderin nicht genau genug über Chancen und Risiken der Trans­plantation informiert [...]"
    Ich bin verwirrt. Was hat die Aufklärung hier mit bestehenden Schäden bei der Tochter zu tun? Geht es eigentlich darum, dass die Tocher vorher nicht genau genug untersucht wurde, um die Schäden vorher feststellen zu können?