Organspende
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Organspende - Das soll das neue Trans­plantations­gesetz bringen

Bundes­gesund­heits­minister Jens Spahn (CDU) will mehr Organspender gewinnen. © Bundesgesundheitsministerium / Maximilian König

Die Spenderzahlen in Deutsch­land sind auf dem Tief­punkt. Bisher gilt in Deutsch­land: Niemand ist auto­matisch Organspender. Wer Organe nach Fest­stellung des Hirn­tods spenden möchte, kann dies in einem Organspender­ausweis oder in einer Patienten­verfügung dokumentieren. Bundes­gesund­heits­minister Spahn möchte das ändern. Im Gespräch Anfang Oktober 2018 erklärte er, was er mit der Novelle des Trans­plantations­gesetzes erreichen will und warum er für eine doppelte Wider­spruchs­lösung ist.

Ehrliche Debatte nötig

Herr Bundes­minister, Sie sprechen sich für eine gesell­schaftliche Debatte zum Thema Organspende aus. Was soll sich ändern?

Spahn: Fest steht: Es muss sich was ändern. Denn obwohl wir alles getan haben, um mehr Organspenden möglich zu machen, stagnieren oder sinken die Trans­plantations­zahlen sogar. Das können wir gegen­über den 10 000 Patientinnen und Patienten nicht verantworten, die auf der Warteliste für ein Spender­organ stehen. Deswegen bin ich über­zeugt davon, dass die Debatte um die Wider­spruchs­lösung jetzt geführt und entschieden werden muss. Allein die Diskussion ist übrigens schon ein Wert an sich. Denn dadurch fragen sich viele auto­matisch, wie sie selber zur Organspende stehen. Und viele entscheiden sich dann, einen Spender­ausweis auszufüllen. Das finde ich groß­artig. Wichtig ist mir vor allem, dass wir die Debatte sachlich und ehrlich führen. Denn es gibt genug Gegen­argumente zur Wider­spruchs­lösung. Die nehme ich sehr ernst. Deswegen habe ich den Kritikern dieser Idee auch angeboten, ihnen bei der Formulierung ihrer Gesetzes­anträge zu helfen. Ich will mithelfen, im Bundes­tag eine breite ethische Debatte zu organisieren, unabhängig vom Fraktions­zwang. Ich bin sicher, dass sie uns als Gesell­schaft weiter­bringt.

Was bedeutet „doppelte Wider­spruchs­lösung“?

Wider­spruchs­lösung heißt, dass jeder, der zu Lebzeiten nicht ausdrück­lich wider­spricht, auto­matisch Organspender werden kann. Und doppelte Wider­spruchs­lösung heißt, dass am Ende immer noch die Angehörigen das letzte Wort haben. Auch in Zukunft soll eine Organspende nur dann zulässig sein, wenn sie dem tatsäch­lichen oder mutmaß­lichen Willen des Verstorbenen entspricht. Das ist wichtig – es könnte ja zum Beispiel sein, dass der Wider­spruch zu Lebzeiten nicht aktiv fest­gehalten wurde, die Familie aber sicher ist, dass er mit einer Organspende nicht einverstanden wäre. Das muss vor dem Hintergrund der Bedeutung des Selbst­bestimmungs­rechts berück­sichtigt werden.

„Wir brauchen eine Organspendekultur“

Welches Ziel soll mit einer neuen Lösung erreicht werden? 

Die Spenderzahlen sind nach wie vor zu nied­rig. 10 000 Menschen – und mit Ihnen oft Kinder, Partner, Eltern und weitere Angehörige – warten auf ein lebens­rettendes Organ und stehen auf der Warteliste. Wir sind es Ihnen schuldig, dass wir uns über Organspende Gedanken machen. Schließ­lich kann jeder von uns plötzlich in die Situation kommen, auf eine Organspende angewiesen zu sein. Daher brauchen wir in Deutsch­land eine Organspendekultur. Die Wider­spruchs­lösung und die Diskussion darüber ist ein wichtiger Schritt.

In einem Gesetzes­entwurf schlagen Sie weitere Maßnahmen vor, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Welche Maßnahmen sind das?

Wir wollen dafür sorgen, dass Organspende in Krankenhäusern künftig Alltag wird. Dafür brauchen wir nicht nur eine höhere Spende­bereitschaft, sondern auch die Kapazitäten. Die Trans­plantations­beauftragten sollen mehr Zeit für ihre wichtige Aufgabe bekommen, vor allem auch, um mögliche Organspender auf der Intensiv­station zu erkennen. Und wir wollen, dass die Krankenhäuser leistungs­gerecht vergütet werden und keine finanziellen Nachteile haben, wenn sie sich bei der Organspende engagieren.

Betreuung der Angehörigen ist wichtig

Wird es in Zukunft für Angehörige möglich sein, mehr über den Erfolg einer Organ­trans­plantation zu erfahren?

Eine gute Betreuung der Angehörigen halte ich für wichtig und wert­voll. Diese Aufgabe soll der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation (DSO) zugewiesen werden. Im Rahmen dieses Betreuungs­angebots kann die DSO die nächsten Angehörigen auch über anonymisierte Ergeb­nisse der Organ­trans­plantation informieren, wenn diese es wünschen. Den nächsten Angehörigen kann eine solche Information sehr viel bedeuten.

Wie sieht der Zeitplan aus? Wann ist mit einer neuen Regelung zu rechnen?

Die Reform der Kranken­haus­abläufe in der Organ­trans­plantation sollten wir so schnell wie möglich verabschieden. Da liegt der Kabinetts­beschluss bereits vor. Für die Wider­spruchs­lösung brauchen wir dagegen mehr Zeit. Noch haben sich die Parlamentarier nicht einmal alle gefunden, die Anträge dazu formulieren wollen. Ich rechne aber damit, dass wir im kommenden Jahr zu einer Entscheidung kommen. 

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GuessWhat am 08.12.2018 um 14:38 Uhr
@halsbandschnaepper

Richtig, es wäre keine OrganSPENDE mehr. Aber wie ich bereits ausführte, arbeitet kein Arzt umsonst und kein Medikament ist kostenlos. Arzt wie Medikamente sind je nach Erkrankung lebensrettend und kosten dennoch Geld ... zum Teil enorm viel. Das bezahlt der Patient selbst oder schließt eine Krankenversicherung ab, die im Fall der Fälle die Kosten trägt.
Illegalen Organhandel (also gegen den Willen des "Spenders" oder unter unmenschlichen Umständen) bekämpft man sehr viel einfacher, wenn es legale Alternativen gibt und deshalb das Ausweichen auf den Schwarzmarkt unnötig ist.
Wer aufgrund seiner Armut seine doppelten Organe verkauft, tut dies sowieso. Aber wenn dies geregelt, mit Aufklärung und anständiger Entlohnung geschieht, ist dies auf jeden Fall besser als irgendwo in einem dunklen Hinterhof.
Und bei einer Totenspende (was ja die größte Zahl aller Organspenden ausmacht), greift ja auch dieses Argument nicht.

halsbandschnaepper am 30.11.2018 um 15:43 Uhr
@GuessWhat: Verkauf Organe

Wenn man Geld für eine "Organspende" bekäme wäre es keine Spende mehr sondern ein Verkauf von Organen. Das liefe dann darauf hinaus dass ärmere Menschen ihre Niere oder ähnliches "spenden" würden. Zudem wäre es dann noch schwerer Missbrauch und illegalen Organhandel zu bekämpfen.

Marie-Christin am 18.11.2018 um 14:48 Uhr
Widerspruchsregelung Organspende

Ich habe seit vielen Jahren einen Organspendeausweis und bin zur Organspende bereit. Eine Spende ist immer freiwillig. Wenn aber der Staat bzw. Gesetzgeber diese Spende per Gesetz einfordert, ist es keine Spende mehr, sondern staatlich verordnete Organentnahme. Wenn bis zur erforderlichen Entscheidung keine Angehörigen zu finden sind, der Organspendeausweis gerade nicht verfügbar bzw. zu finden ist oder das Widerspruchsregister aktuell Lücken aufweist … Was dann? Hier geht mir die Machtausübung des Staates viel zu weit. Sie verletzt mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Selbstbestimmung in einer für mich unerträglichen Weise. Wer garantiert denn, dass jeder Bürger dieses Widerspruchsregister überhaupt kennt? Wieso muss ich aktiv werden, um mich vor dem Übergriff des Staates zu schützen. Falls die Widerspruchsregelung kommt, ziehe ich sofort meine Spendenbereitschaft zurück und hoffe, dass diese Weisung letztendlich beachtet wird.

Sheri495 am 12.11.2018 um 11:20 Uhr

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Joseph462 am 06.11.2018 um 01:21 Uhr

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