
Den Organspendeausweis gibt es in 28 Sprachen. Der Ausweisinhaber kreuzt auf der Rückseite an, ob er Organe spenden möchte oder nicht. Er kann die Entscheidung auch einer anderen Person übertragen.
Jeder kann in die Situation kommen, nur noch mithilfe eines lebensrettenden Spenderorgans wie Niere, Leber, Herz oder Lunge weiterleben zu können. Doch die Spenderzahlen in Deutschland sinken. Ein neues Transplantationsgesetz soll ab 2019 dazu beitragen, dass Organspenden in deutschen Kliniken Alltag werden und Ärzte auf diese Weise mehr Leben retten können. test.de stellt die geplanten Neuerungen vor.
Verbindlichere Vorgaben und mehr Geld
Das neue Transplantationsgesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten und helfen, die Klinikabläufe in puncto Organspende zu verbessern. In vielen Krankenhäusern gibt es jetzt schon Transplantationsbeauftragte, die potenzielle Spender erkennen sollen. Künftig sollen sie dafür mehr Zeit haben. Außerdem sollen sie auf den Intensivstationen der „Entnahmekliniken“ künftig regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Frage kommen. Zudem sollen die Kliniken dafür besser vergütet werden. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf noch beraten („Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“).
Diese Regeln gelten derzeit für die Organspende
Wer bereit ist, ein funktionstüchtiges Organ nach seinem Tod zu spenden, dokumentiert dies mit einem „Ja“ in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. In Deutschland gilt die sogenannte Zustimmungslösung, das heißt: Ohne eine aktive Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen darf kein Organ entnommen werden. Eine Organentnahme unterliegt strengen Auflagen: Mindestens zwei spezialisierte Ärzte müssen vorher unabhängig voneinander den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen („Hirntod“) des Spenders feststellen. Mit dem Hirntod ist eine Rückkehr ins Leben ausgeschlossen. Die Organ-Entnahme erfolgt in einer von rund 1250 dafür vorgesehenen Entnahmekliniken.
Tipp: Mehr Informationen über Organspenden erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Spenderzahlen auf dem Tiefpunkt
Die Gesetzesnovelle ist auch eine Reaktion auf sinkende Spenderzahlen. Zwar halten die meisten Bundesbürger laut einer Umfrage das Thema Organspende für wichtig. Dennoch ist in Deutschland die Zahl der Spender im Jahr 2017 auf 797 gesunken – das sind 60 Spender weniger als im Jahr zuvor. Durchschnittlich wurden 3,3 Organe pro Spender entnommen und transplantiert. Im führenden Organspenderland Spanien hingegen spendeten 2 183 Menschen ihre Organe – fast dreimal so viel wie hierzulande.Das Einverständnis zur Organspende regeln die EU-Länder unterschiedlich. In Deutschland gilt die Zustimmungslösung: Niemand ist automatisch Spender.
Kommt auch bei uns die doppelte Widerspruchslösung?
Grund für die deutlich höheren Spenderzahlen in Spanien dürfte auch sein, dass dort eine andere gesetzliche Regelung gilt: Wer nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende widerspricht, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, ist potenzieller Spender. Eine ähnliche Lösung favorisiert auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Er plädiert für die „doppelte Widerspruchslösung“, bei der Angehörige am Ende immer noch das letzte Wort haben. Im Interview, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Oktober 2018 test.de gegeben hat, plädiert er für eine neue Organspendekultur zum Interview mit Jens Spahn.
Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest
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