
Jeder kann in die Situation kommen, nur noch mithilfe eines lebensrettenden Spenderorgans wie Niere, Leber, Herz oder Lunge weiterleben zu können. Doch die Spenderzahlen in Deutschland sinken. Ein neues Transplantationsgesetz soll ab 2019 dazu beitragen, dass Organspenden in deutschen Kliniken Alltag werden und Ärzte auf diese Weise mehr Leben retten können. test.de stellt die geplanten Neuerungen vor.
Verbindlichere Vorgaben und mehr Geld
Das neue Transplantationsgesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten und helfen, die Klinikabläufe in puncto Organspende zu verbessern. In vielen Krankenhäusern gibt es jetzt schon Transplantationsbeauftragte, die potenzielle Spender erkennen sollen. Künftig sollen sie dafür mehr Zeit haben. Außerdem sollen sie auf den Intensivstationen der „Entnahmekliniken“ künftig regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Frage kommen. Zudem sollen die Kliniken dafür besser vergütet werden. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf noch beraten („Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“).
Diese Regeln gelten derzeit für die Organspende
Wer bereit ist, ein funktionstüchtiges Organ nach seinem Tod zu spenden, dokumentiert dies mit einem „Ja“ in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. In Deutschland gilt die sogenannte Zustimmungslösung, das heißt: Ohne eine aktive Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen darf kein Organ entnommen werden. Eine Organentnahme unterliegt strengen Auflagen: Mindestens zwei spezialisierte Ärzte müssen vorher unabhängig voneinander den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen („Hirntod“) des Spenders feststellen. Mit dem Hirntod ist eine Rückkehr ins Leben ausgeschlossen. Die Organ-Entnahme erfolgt in einer von rund 1250 dafür vorgesehenen Entnahmekliniken.
- Tipp:
- Mehr Informationen über Organspenden erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Spenderzahlen auf dem Tiefpunkt
Die Gesetzesnovelle ist auch eine Reaktion auf sinkende Spenderzahlen. Zwar halten die meisten Bundesbürger laut einer Umfrage das Thema Organspende für wichtig. Dennoch ist in Deutschland die Zahl der Spender im Jahr 2017 auf 797 gesunken – das sind 60 Spender weniger als im Jahr zuvor. Durchschnittlich wurden 3,3 Organe pro Spender entnommen und transplantiert. Im führenden Organspenderland Spanien hingegen spendeten 2 183 Menschen ihre Organe – fast dreimal so viel wie hierzulande.Das Einverständnis zur Organspende regeln die EU-Länder unterschiedlich. In Deutschland gilt die Zustimmungslösung: Niemand ist automatisch Spender.
Kommt auch bei uns die doppelte Widerspruchslösung?
Grund für die deutlich höheren Spenderzahlen in Spanien dürfte auch sein, dass dort eine andere gesetzliche Regelung gilt: Wer nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende widerspricht, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, ist potenzieller Spender. Eine ähnliche Lösung favorisiert auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Er plädiert für die „doppelte Widerspruchslösung“, bei der Angehörige am Ende immer noch das letzte Wort haben. Im Interview, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Oktober 2018 test.de gegeben hat, plädiert er für eine neue Organspendekultur zum Interview mit Jens Spahn.
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Richtig, es wäre keine OrganSPENDE mehr. Aber wie ich bereits ausführte, arbeitet kein Arzt umsonst und kein Medikament ist kostenlos. Arzt wie Medikamente sind je nach Erkrankung lebensrettend und kosten dennoch Geld ... zum Teil enorm viel. Das bezahlt der Patient selbst oder schließt eine Krankenversicherung ab, die im Fall der Fälle die Kosten trägt.
Illegalen Organhandel (also gegen den Willen des "Spenders" oder unter unmenschlichen Umständen) bekämpft man sehr viel einfacher, wenn es legale Alternativen gibt und deshalb das Ausweichen auf den Schwarzmarkt unnötig ist.
Wer aufgrund seiner Armut seine doppelten Organe verkauft, tut dies sowieso. Aber wenn dies geregelt, mit Aufklärung und anständiger Entlohnung geschieht, ist dies auf jeden Fall besser als irgendwo in einem dunklen Hinterhof.
Und bei einer Totenspende (was ja die größte Zahl aller Organspenden ausmacht), greift ja auch dieses Argument nicht.
Wenn man Geld für eine "Organspende" bekäme wäre es keine Spende mehr sondern ein Verkauf von Organen. Das liefe dann darauf hinaus dass ärmere Menschen ihre Niere oder ähnliches "spenden" würden. Zudem wäre es dann noch schwerer Missbrauch und illegalen Organhandel zu bekämpfen.
Ich habe seit vielen Jahren einen Organspendeausweis und bin zur Organspende bereit. Eine Spende ist immer freiwillig. Wenn aber der Staat bzw. Gesetzgeber diese Spende per Gesetz einfordert, ist es keine Spende mehr, sondern staatlich verordnete Organentnahme. Wenn bis zur erforderlichen Entscheidung keine Angehörigen zu finden sind, der Organspendeausweis gerade nicht verfügbar bzw. zu finden ist oder das Widerspruchsregister aktuell Lücken aufweist … Was dann? Hier geht mir die Machtausübung des Staates viel zu weit. Sie verletzt mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Selbstbestimmung in einer für mich unerträglichen Weise. Wer garantiert denn, dass jeder Bürger dieses Widerspruchsregister überhaupt kennt? Wieso muss ich aktiv werden, um mich vor dem Übergriff des Staates zu schützen. Falls die Widerspruchsregelung kommt, ziehe ich sofort meine Spendenbereitschaft zurück und hoffe, dass diese Weisung letztendlich beachtet wird.
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