Testergebnisse für 12 Augenoptiker 04/2019
Beim Zentrieren ermitteln Optiker etwa Pupillendistanz und Durchblickhöhe. Je nach Brille kann schon weniger als 1 Millimeter Abweichung schlechtes Sehen oder Kopfweh erzeugen.

© Andreas Labes
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@testuser254jkl: Vielen Dank für Ihre Anfrage und wir können Ihren Unmut gut nachvollziehen. Leider müssen wir Ihnen gleichzeitig mitteilen, dass wir brillen.de nicht getestet haben.
Grundsätzlich ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Kunden die Ware erst nach Erhalt bezahlen müssen und wir wissen nicht, ob in Ihrem Fall eine Vorauszahlungspflicht wirksam vereinbart wurde. Ist das der Fall, kann das Brillengeschäft von Ihnen verlangen, die Brille zu bezahlen, bevor Sie diese in den Händen halten. Mit der Vorauszahlungspflicht entfällt aber nicht die gesetzliche Verpflichtung der Lieferung einer mangelfreien Brille. Ist die Brille mit einem Sachmangel behaftet, sollten Kunden den Mangel gegenüber dem Händler rügen und diesen zur Nachbesserung auffordern. Viele Brillenhändler bieten an, eine Brille zurückzugeben oder neue Gläser (kostenfrei) anzufertigen, wenn ihre Kunden und Kundinnen damit nicht zurechtkommen.
Leider müssen wir Ihnen auch mitteilen, dass die Stiftung Warentest keine rechtsberatende Funktion hat. Deswegen müssen wir Sie in Ihrem konkreten Anliegen an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale als zuständigen Ansprechpartner verweisen. Die Verbraucherzentrale ist zur Rechtsberatung legitimiert. Am Anfang steht aber immer erst die Prüfung der Rechtslage durch die Verbraucherzentrale, die schriftlich, telefonisch oder persönlich angeboten wird. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de
@ Stiftung-Warentest
Beim örtlichen Geschäft von brillen.de wurde um eine ganze Dioptrie geschludert.
Da möchte ich die Rechnung erst bezahlen, wenn die Ware auch in Ordnung ist.
Man verlangt aber, dass der Rechnungsbetrag schon vorher überwiesen wird, gibt ein Limit ein 8und droht Mahnkosten an - und dies auch noch, ohne dass der Abholtermin bekannt gegeben wird.
Das kann doch nicht in Ordnung sein!?
Was ist da zu tun?
Haben Sie mit dieser Firma bereits Erfahrungen gemacht?
Was ist da zu tun.
Vielen Dank im Voraus.
@BellaOnda: Der von Ihnen angesprochene Punkt zielt auf die sogenannte Zentrierung, bei der stets zwei Distanzen gemessen werden müssen: der Abstand zwischen der Nasenwurzel und der Pupillenmitte (Pupillendistanz) und vertikal der Abstand zwischen Pupillenmitte und dem unteren Rand der Brille (die sogenannte Durchblickhöhe). Bei letzterem muss zugleich die Hauptblickrichtung bei der Nutzung der Brille berücksichtigt werden. Bei einer Arbeitsplatz-Gleitsichtbrille ist etwa der Nahbereich wichtiger, die Hauptblickrichtung mit den Pupillen geht also häufiger nach unten und nicht geradeaus wie bei der Fernbrille. Bei einer Gleitsichtbrille, mit der hauptsächlich in die Ferne geschaut, aber gleichzeitig etwa auch Angaben zur Produkten beim Einkaufen gelesen werden müssen, bleibt die Hauptblickrichtung die Ferne. Den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen und Anforderungen kann zusätzlich durch die unterschiedliche Gestaltung der verschiedenen Sehzonen bei Gleitsichtbrillen Rechnung getragen werden.
Auf alle diese Punkte wurde im Test geachtet, für die Zentrierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Hauptblickrichtung gab es zudem ein eigenes Gruppenurteil. (KA/SL)
Warum wird bei Gleitsichtbrillen hier nicht der Sitz des "Durchblickpunktes Nah" betrachtet? Er ist ausschlaggebend für das richtige Sehen mit Gleitsichtbrillen im Nahbereich. Es geht um den Achsabstand der Pupillen zur Nasenachse beim Sehen - und zwar nach unten. Das wird nicht gemessen, weder beim Optiker noch beim Augenarzt, nur der Achsabstand der Pupillen zur Nase beim Geradeaussehen. Folge: eine Gleitsichtbrille ohne individuelle Positionierung des "Durchblickpunktes Nah" ist meist im Nahbereich überhaupt nicht zum Lesen geeignet, es ist eine viel zu teuer bezahlte Fernbrille.
Am 21.04.2021 versuchte ich (mit Begleiterin, da ich schwerbehindert/hörgeschädigt bin und Kommunikationshilfe benötige und mit einem Attest, welches uns von der Tragepflicht eines Mund- und Nasenschutzes befreit, diese sichtbar vorzeigend) einen vereinbarten Termin in der Filiale D-06108 Halle, Marktplatz 2 wahrzunehmen, wurde aber mit dem Verweis auf das Hausrecht abgewiesen und die Wahrnehmung des Termins nur mit Mund- und Nasenschutz abhängig gemacht. Dieses Angebot konnte ich nicht akzeptieren.
In Erwiderung meiner Danksagung wurde mir von APOLLO die Wahrnehmung eines Sondertermins angeboten, in wenig frequentierter Zeit. Aber bitte, wie hätte das ablaufen sollen, mit Maske verstehe noch weniger und das gesprochene Wort dürfte ja nun mal zu einer qualitätsgerechten Behandlung gehören.
Auf Leistungen eines solchen Unternehmens kann ich getrost verzichten, ein Optiker in der Nähe erkannte geltendes Recht an und behandelte mich sofort, auch ohne Termin.