Optiker im Test

So haben wir getestet

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Optiker im Test Testergebnisse für 12 Augen­optiker 04/2019

Im Test: Die sechs nach Anzahl der Filialen größten Augen­optikerketten (Stand: April 2018) und sechs weitere Anbieter: zwei Online-Augen­optiker mit stationärer Unterstüt­zung durch Part­ner­optiker (sowie teils auch durch eigene Filialen), zwei Online-Augen­optiker, die ausschließ­lich über das Internet handeln, und zwei Einzel­optiker. Beide wählten wir beispielhaft aus. Sie sind Mitglied der Ama, einer Vereinigung von Augen­optikern, die Kunden „ein Optimum an Qualität, Beratung und Betreuung“ versprechen. Alle Anbieter mussten alle für den Test relevanten Brillen­typen anbieten. Die Prüfungen fanden von August bis November 2018 statt, die Anbieterbefragung im Januar und Februar 2019.

Unter­suchungen: Fünf geschulte Tester (mit leichter bis starker Fehlsichtig­keit und unterschiedlichen Anforderungen an die anato­mische Anpassung) gaben bei allen Anbietern verdeckt Brillen in Auftrag – je zwei Fern­brillen, eine Nahbrille und zwei Gleitsicht­brillen, davon eine Arbeits­platz­brille. Dabei berück­sichtigten wir die Angebots­struktur zum Test­zeit­punkt wie folgt:

  • Bei rein stationären Ketten suchten unsere Probanden fünf verschiedene Filialen auf.
  • Bei stationären Ketten, die zum Test­zeit­punkt online Brillen mit Sehstärke anboten (gilt für Apollo und Eyes + More) suchten vier unserer Probanden vier verschiedene Filialen auf. Der fünfte Fall, eine Fern­brille, wurde online bestellt und zuvor ein Sehtest in einer Filiale in Anspruch genommen. Genauso wollten wir bei Eyes + More (passend zu dessen Angebots­struktur) bei der Nahbrille vorgehen. Beim Sehtest vor Ort bekam unser Tester jedoch aufgrund seiner Werte dringend empfohlen, die Brille in der Filiale in Auftrag zu geben. Daher wählte er nur die Fassung online aus.
  • Beim Online-Optiker Mister Spex bestellten unsere Tester alle fünf Brillen im Internet und nahmen zuvor den Sehtest vor Ort in Anspruch – viermal bei Part­ner­optikern, einmal im eigenen Store.
  • Beim Online-Optiker Brille24 bestellten unsere Tester alle Brillen im Internet und machten zuvor nach Möglich­keit den Sehtest bei einem Part­ner­optiker. In zwei der fünf Fälle entfiel der Sehtest, da im Umkreis von 25 Kilo­meter zur Wohn­adresse der beiden Tester kein Part­ner­optiker vorhanden war.
  • Bei den reinen Online-Augen­optikern Lens­best und My-Spexx nutzten wir ausschließ­lich den Webshop. Bei Lens­best jedoch lösten wir zwei Bestel­lungen telefo­nisch aus, da der Anbieter diesen Weg bei mehr als 6 Dioptrien vorsieht.
  • Bei online gekauften Brillen gilt unabhängig vom Anbieter: Unsere Tester nahmen in keinem Fall eine Anpassung vor Ort in Anspruch, da diese nicht oder nur optional angeboten wurde.

Direkt nach jedem Besuch vor Ort dokumentierten die Tester den Ablauf der Beratungen, Messungen und Anpassungen in teil­stan­dardisierten Protokoll­bögen. Online-Bestell­prozesse wurden durch einen Experten dokumentiert und geprüft. Drei unabhängige augen­optische Fach­gut­achter prüften die Qualität der Brillen unter anderem in Anlehnung an geltende DiN-EN-Iso-Normen.

Qualität der Brillen: 60 %

Bestimmung und Ausgleich der Fehlsichtig­keit: Hier wurden die von den Anbietern ermittelten Werte (Sphäre, Zylinder, Achse, bei Gleitsicht­brillen: Nahzusatz) mit einem Toleranz­bereich verglichen. Diesen ermittelten die Fach­gut­achter zu Beginn und Ende des Erhebungs­zeitraums über insgesamt 16 Referenz­werte (vormittags und nach­mittags). Die Prüfung entfiel, wenn bei online verkauften Brillen kein Sehtest vor Ort möglich war. Dann nutzten wir zum Bestellen der Brillen die von unseren Gutachtern ermittelten Referenz­werte. Zentrierung: Die Gutachter prüften unter anderem den horizontalem Abstand, die Höhe sowie den Höhen­unterschied der Zentrier­punkte. Die notwendigen Referenz­werte wurden über vier aktuelle Video­zentrier­systeme bestimmt sowie mit einem manuellen PD-Mess­gerät (Abkür­zung bedeutet Pupillen­distanz) und mündeten in einem Toleranz­bereich unter Berück­sichtigung der Din-Norm. Fassungs­anpassung: Geprüft wurde unter anderem die tech­nische Eignung der Fassung, die Stegpassung, der Verlauf des Bügels zum Kopf und der Sitz der Bügelenden. Brillen­fertigung: Die Gutachter bewerteten etwa den Material­zustand von Fassung und Gläsern sowie die Verarbeitungs­qualität.

Beratung und Information: 25 %

Wir prüften sie im Geschäft. Bei online gekauften Brillen über­prüften wir die Informationen auf den Webseiten, genauer gesagt auf dem Navigationsweg bis zum Warenkorb. Zusätzlich beur­teilten wir Erläuterungen von Mitarbeitern vor Ort, wenn Tester dort ein Sehtest machten. Inhalt­lich ging es unter anderem um folgende Aspekte: Bedarfs­analyse, Erläuterungen zur Fehlsichtig­keits­messung und Zentrierung (sofern diese augen­optischen Leistungen angeboten wurden), Fassungs­beratung (etwa Hinweise zur Auswahl, Hilfs­mittel wie Fotos oder Einmal-Kontaktlinsen), Glasberatung (etwa Vor- und Nachteile verschiedener Varianten, Erklärung von Aufbau und Funk­tion der Gleitsicht­gläser), Erteilen von Trage- und Pfle­gehin­weisen.

Kunden­service: 15 %

Bei diesem Urteil waren die Prüf­punkte angebots­bedingt teil­weise unterschiedlich. Bei allen Anbietern im Test bewerteten wir etwa den Umgang mit Anzah­lungen, die Trans­parenz in Hinblick auf Auftrags­bestätigungen und Rechnungen sowie die Abhol- oder Liefer­zeiten. Zudem berück­sichtigten wir, ob bei Onlinekäufen wichtige augen­optische Leistungen gemäß Branchen­stan­dards möglich sind – etwa die Bestimmung der Fehlsichtig­keit und die Fassungs­anpassung bei Part­ner­optikern oder in Filialen.

Mängel in den AGB: 0 %

Ein Jurist prüfte für Onlinekäufe die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) auf recht­lich unzu­lässige Klauseln, ob es Widerrufs­belehrungen gab und diese ordnungs­gemäß waren. Bei Vor-Ort-Käufen machte kein Anbieter AGB geltend. Dann gilt insbesondere das Bürgerliche Gesetz­buch.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende setzten wir ein: War die Zentrierung ausreichend, wurde das Urteil Qualität der Brillen um eine halbe Note abge­wertet. Auch wenn ein Anbieter nicht exakt den beauftragten Brillen­typ herstellte, werteten wir die Qualität der Brillen um eine halbe Note ab.

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74 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2023 um 13:11 Uhr
Apolle Brillengläser

@pumpe69: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihren Erfahrungsbericht. Leider lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, warum Ihre beiden Brillen Qualitätsunterschiede aufweisen.

pumpe69 am 29.03.2023 um 12:55 Uhr
Apollo Brillenqualität - Einzelfall oder Regel?

Bereits vor dem Lesen der Testberichte hatte ich eine Gleitsichtbrille bei Apollo bestellt, extra das bessere Platinum Paket mit „Individualanpassung“ für 640€. Das Ergebnis war enttäuschend und spiegelte all die im Test beschriebenen Probleme wieder: Zuerst waren die Gläser nicht zentrisch eingeschliffen, was aber erst nach 3 Beschwerden nachgemessen wurde. Trotz Korrektur der Gläser konnte man danach die Brille, selbst mit viel Gewalt, nicht richtig zentrieren. Von dem Sichtfeld bin ich ebenfalls sehr enttäuscht. Das ist äußerst schmal, selbst im Fernbereich, was das Autofahren nachts im Regen abenteuerlich macht. Auf eine Distanz von ca. 80 cm kann ich nachts gar nicht fokussieren. Jetzt habe ich die billigste Brille von Brillen.de für 59€ gekauft. Da scheint der Sehbereich größer/breiter zu sein.
Meine Frage: Hat die Breite des Sehfeldes etwas mit der Qualität der Gläser zu tun, oder hat Apollo die Gläser nicht optimal eingeschliffen?
Vielen Dank

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.05.2022 um 12:17 Uhr
Stress mit brillen.de

@testuser254jkl: Vielen Dank für Ihre Anfrage und wir können Ihren Unmut gut nachvollziehen. Leider müssen wir Ihnen gleichzeitig mitteilen, dass wir brillen.de nicht getestet haben.
Grundsätzlich ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Kunden die Ware erst nach Erhalt bezahlen müssen und wir wissen nicht, ob in Ihrem Fall eine Vorauszahlungspflicht wirksam vereinbart wurde. Ist das der Fall, kann das Brillengeschäft von Ihnen verlangen, die Brille zu bezahlen, bevor Sie diese in den Händen halten. Mit der Vorauszahlungspflicht entfällt aber nicht die gesetzliche Verpflichtung der Lieferung einer mangelfreien Brille. Ist die Brille mit einem Sachmangel behaftet, sollten Kunden den Mangel gegenüber dem Händler rügen und diesen zur Nachbesserung auffordern. Viele Brillenhändler bieten an, eine Brille zurückzugeben oder neue Gläser (kostenfrei) anzufertigen, wenn ihre Kunden und Kundinnen damit nicht zurechtkommen.
Leider müssen wir Ihnen auch mitteilen, dass die Stiftung Warentest keine rechtsberatende Funktion hat. Deswegen müssen wir Sie in Ihrem konkreten Anliegen an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale als zuständigen Ansprechpartner verweisen. Die Verbraucherzentrale ist zur Rechtsberatung legitimiert. Am Anfang steht aber immer erst die Prüfung der Rechtslage durch die Verbraucherzentrale, die schriftlich, telefonisch oder persönlich angeboten wird. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de

testuser254jkl am 26.05.2022 um 17:55 Uhr
Stress mit brillen.de

@ Stiftung-Warentest
Beim örtlichen Geschäft von brillen.de wurde um eine ganze Dioptrie geschludert.
Da möchte ich die Rechnung erst bezahlen, wenn die Ware auch in Ordnung ist.
Man verlangt aber, dass der Rechnungsbetrag schon vorher überwiesen wird, gibt ein Limit ein 8und droht Mahnkosten an - und dies auch noch, ohne dass der Abholtermin bekannt gegeben wird.
Das kann doch nicht in Ordnung sein!?
Was ist da zu tun?
Haben Sie mit dieser Firma bereits Erfahrungen gemacht?
Was ist da zu tun.
Vielen Dank im Voraus.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.07.2021 um 07:44 Uhr
Durchblickpunkt Nah

@BellaOnda: Der von Ihnen angesprochene Punkt zielt auf die sogenannte Zentrierung, bei der stets zwei Distanzen gemessen werden müssen: der Abstand zwischen der Nasenwurzel und der Pupillenmitte (Pupillendistanz) und vertikal der Abstand zwischen Pupillenmitte und dem unteren Rand der Brille (die sogenannte Durchblickhöhe). Bei letzterem muss zugleich die Hauptblickrichtung bei der Nutzung der Brille berücksichtigt werden. Bei einer Arbeitsplatz-Gleitsichtbrille ist etwa der Nahbereich wichtiger, die Hauptblickrichtung mit den Pupillen geht also häufiger nach unten und nicht geradeaus wie bei der Fernbrille. Bei einer Gleitsichtbrille, mit der hauptsächlich in die Ferne geschaut, aber gleichzeitig etwa auch Angaben zur Produkten beim Einkaufen gelesen werden müssen, bleibt die Hauptblickrichtung die Ferne. Den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen und Anforderungen kann zusätzlich durch die unterschiedliche Gestaltung der verschiedenen Sehzonen bei Gleitsichtbrillen Rechnung getragen werden.
Auf alle diese Punkte wurde im Test geachtet, für die Zentrierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Hauptblickrichtung gab es zudem ein eigenes Gruppenurteil. (KA/SL)