Das Internet-Buchungsportal Opodo darf Kunden keine Reiseversicherungen aufdrängen und muss Serviceentgelte von Anfang an in den Gesamtpreis einrechnen. So urteilte das Landgericht Berlin (Az. 15 O 413/13) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Opodo arbeitete nach Auffassung des vzbv mit einer unfairen Masche. Kunden, die keinen Versicherungsschutz wollten, mussten ihn beim Buchen ausdrücklich wegklicken. Daraufhin öffnete sich ein Fenster, in dem Opodo vor hohen Stornokosten und täglich mehr als 500 000 Flugverspätungen warnte. Wer nun auf „Weiter“ klickte, entschied sich ungewollt doch für die zuvor abgelehnte Reiseversicherung. Die Richter hatten für solche Tricks kein Verständnis. Sie kritisierten auch die übertriebenen Warnhinweise. Außerdem muss Opodo Kosten für die jeweilige Zahlungsart von Anfang an in den Gesamtpreis einrechnen. Für die meisten Zahlungen erhob Opodo eine Servicepauschale. Die Kunden erfuhren das erst nach Eingabe der persönlichen Daten.