- Auswahl. Wenn Sie beim Online-Einkauf die Wahl haben, bezahlen Sie per Rechnung. Sie können die Ware bequem prüfen, bevor Sie das Geld überweisen. Bequem ist auch das Bezahlen per Lastschrift. Sie müssen zwar Ihre Kontodaten online versenden. Gibt es Ärger mit dem Anbieter, können Sie die Zahlung aber innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchung widerrufen.
- Passwort. Verwenden Sie nicht für jeden Onlinezugang dasselbe Passwort. Es sollte mindestens aus acht Stellen bestehen sowie Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen kombinieren. Erneuern Sie es regelmäßig.
- Sicherheit. Surfen Sie nie ohne Schutzmaßnahmen für Ihren Computer im Internet. Aktuelle Browserversionen, Virenschutzprogramme und Firewalls machen es Betrügern schwer, an Ihre Zugangsdaten zu kommen.
- Anbieter. Kaufen Sie nur bei Internethändlern, die auf ihrer Seite ausführlich informieren und ihre vollständige Firmenadresse nennen.
- Rückgabe. Sie können Waren, die Sie im Internet gekauft haben, ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
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- Bei Onlinekäufen dürfen Händler von den Kunden Gebühren für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung erheben. Sie müssen aber ein kostenfreies Zahlungsmittel...
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- Verlangt eine Firma Gebühren für gängige Bezahlwege, müssen Kunden das nicht akzeptieren. Sie können sich bei der Wettbewerbszentrale beschweren. Das Verbot von...
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- Kontaktlos zahlen in Sekunden – das geht mit der NFC-Technik. Die Zahlungen sind mit vielen Girocards oder Kreditkarten möglich, aber auch mit Smartphone oder Smartwatch.
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Wenn man bei Pearl einen Artikel (Autocamera) kauft und ihn wegen technischen Totalausfalls nach 3 Tagen zurückgeben muß, passiert eines... Man bekommt nach 14 Tagen eine Mahnung über Porto und Versand + Zinsen + Mahnkosten. Die Rückabwicklung eines Kaufs ist das nicht. Ich sitze jetzt auf 9,48 € Kosten ohne Ware. Mein Tip- Finger weg. Wirklich schade!
Wenn ich sehe, dass manche mit TÜV-Siegel versehene Online-Shops die Kreditkartendaten der Kunden an Kriminelle "verlieren" und anschließend offenbar nicht ihren Pflichten nach § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes nachkommen, wird mir speiübel.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenleck-bei-Onlinehaendler-Banken-sperren-Kreditkarten-1144708.html
Wieder einmal verliert sich der Tester in das Quantitative, hier "viele Bezahlarten", was völlig abwegig ist. Heine + Viking mit "nur Rechnung ..." oder sogar Walbusch mit keine Wahl ("nur Rechnung") abzuwerten, ist ein dickes Ding. JEDER Onlinehändler ist für mich absolut ERSTE Wahl, der per Rechnung liefert. Betrug und sonstiges Getrickse sind dabei gänzlich ausgeschlossen: Wenn gefällt wird bezahlt, wenn nicht alles zurück. So einfach kann der Onlinhenadel sein ... vielleicht erkennt das ja auch mal der Tester :)
Kriterien für eventuell betrügerische Aktivitäten seitens des Shopbetreibers können zum Beispiel sein:
Kein vollständiges (!) Impressum. Ein Fertig-Webshop-System, was ziemlich schnell und sichtlich ohne Mühe mit Inhalten gefüllt wurde oder in dem teilweise sogar noch die Demo-Artikel / -Seite, die bei Installation angelegt werden, eingestellt sind.
Auch mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Verkäufers oder eine in einer Bananenrepublik angelegte Firme sollten stutzig machen.
Ich selbst hatte schon Fälle, in denen sogar ein Impressum verfügbar war, beim näheren Untersuchen jedoch an der angegebenen Adresse ein Hotel stand, was mir versicherte, nichts mit diesem Angebot zu tun zu haben...
Vorsicht ist besser als Nachsicht!