
Fast so einfach und sicher wie im richtigen Kaufhaus ist auch das Bezahlen von Online-Einkäufen. Finanztest hat die großen Shops getestet.
Einkaufen im Internet ist fast wie ein richtiger Einkaufsbummel. Der Kunde betritt das Geschäft, stöbert im Angebot, legt die Ware in den Korb und geht zur Kasse. Auch das Bezahlen ist nicht viel anders. Fast 60 Prozent mehr als 2009 – insgesamt 22 Millionen Deutsche – wollen dieses Weihnachten im Internet auf Einkaufstour gehen. Das ist jeder dritte Bundesbürger ab 14 Jahre, ergab eine Umfrage des Bundesverbands der Hightechbranche Bitkom.
Aber noch immer sind rund 17 Millionen Deutsche skeptisch. Sie interessieren sich zwar für Online-Einkauf – scheuen aber noch vor der Bestellung im Internet zurück.
Informativ und übersichtlich
Wir haben uns auf den Internetseiten von 30 umsatzstarken Onlinehändlern umgesehen und geschaut, ob und wie sie ihre Kunden über die Bezahlarten informieren und wie übersichtlich der Bezahlvorgang gestaltet ist. Das Ergebnis ist überraschend gut.
Mehr als die Hälfte der Onlinehändler informiert dort, wo man es auch erwartet: gleich auf der Eingangsseite oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind meist ganz unten auf der Homepage als Button anklickbar.
Doch manchmal muss der Kunde nicht erst in die AGB schauen. Unter den Stichworten „Service“, „Hilfe“, „Liefer- und Zahlungsbedingungen“ oder „Kundenservice“ findet er häufig detaillierte Erläuterungen der angebotenen Bezahlarten. Nur bei Amazon (Allroundhändler), Baby-Walz, Beate Uhse (Erotik), Viking (Büro) und Walbusch (Bekleidung) waren die Hinweise etwas versteckt.
Auf Rechnung und mit Kreditkarte
In fast allen betrachteten Onlineshops stehen den Kunden mindestens vier Bezahlarten zur Auswahl. Überrascht hat uns, dass das meist die klassischen Verfahren sind: Rechnung, Lastschrift, Nachnahme und Vorauskasse. Fast alle Händler akzeptieren eine Kreditkarte von Visa, Mastercard oder American Express.
Bei Apple können Kunden nur per Vorauskasse und Kreditkarte bezahlen, beim Allroundhändler Heine und dem Bürohändler Viking nur per Rechnung und Kreditkarte.
Keine Wahl lassen Walbusch (Rechnung) und Ikea (Nachnahme). Wobei das schwedische Möbelhaus sicher kein typischer Onlinehändler ist.
Alternative Bezahlverfahren
Zwei Drittel der betrachteten Internethändler bieten neben den klassischen Bezahlarten auch innovative Verfahren an, die extra für Onlinezahlungen entwickelt wurden. Sie sollen unterschiedliche Interessen von Händler und Kunde ausgleichen. So ist die Vorkasse für den Händler am sichersten: Bevor er die Ware verschickt, hat er das Geld. Der Kunde dagegen fährt mit der Bezahlung per Rechnung am besten, weil er die Ware vor der Bezahlung erst prüfen kann. Die neuen Verfahren bieten dem Händler Sicherheit. Gleichzeitig muss der Kunde nicht lange warten.
Bei zwölf Händlern und damit am häufigsten wird Paypal angeboten. Auf den Plätzen liegen sofortüberweisung.de (7), Clickandbuy (5) und giropay (1). Es gibt keinen Shop in unserem Test, der alle diese Zahlarten bietet.
Der Kunde kann sie kostenlos und ohne zusätzliche Software nutzen. Sie funktionieren mit jedem Internetprovider, Betriebssystem und mit allen gängigen Browsern.
Bei einigen müssen sich Nutzer anmelden. Das geht vor oder während des Einkaufs ( Die häufigsten alternativen Bezahlverfahren)
Auch die Stiftung Warentest verkauft unter www.test.de Bücher, Sonderhefte und Software. Die kann man per Rechnung, Bankeinzug, Kreditkarte und Paypal bezahlen. Diese Informationen findet der Nutzer mit zwei Klicks unter „Online-Bestellung“ oder „Shop-Hilfe“. Dagegen findet er bei uns keine AGB. Damit gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Regeln für online geschlossene Kaufverträge. Das ist für Kunden meist günstiger.
Sicherheit vor Betrug
Die Skeptiker des Online-Einkaufs sind nicht nur von den vielen Bezahlarten verwirrt. „Zusätzlich verunsichern sie die Berichte über Betrugsfälle“, sagt Sonja Rodenkirchen vom E-Commerce-Center Handel am Institut für Handelsforschung in Köln. „Die sind zwar keinesfalls unwahr, sie sind aber auch nicht der Normalfall.“
So versuchen Betrüger oft, die Finanzdaten der Nutzer von Paypal und Clickandbuy abzufangen. Sie verschicken E-Mails im Namen der Anbieter und locken die Nutzer auf gefälschte Webseiten. Hier erfragen sie Kreditkartendaten und Passwort.
Giropay wirft dem bankenunabhängigen Anbieter sofortüberweisung.de vor, seine Nutzer würden persönliche Geheimzahl ihres Kontos und Transaktionsnummer einem unberechtigten Dritten zur Verfügung stellen. Das verbieten nun die neuen Geschäftsbedingungen der Banken. Aber sofortüberweisung.de leitet diese Daten sofort verschlüsselt an die jeweilige Bank des Kunden weiter. Missbrauchsfällle gab es bisher nicht.
Dieser Streit wurde vor Gericht getragen. Bevor ein Urteil erging, schaltete sich das Bundeskartellamt ein. Eine Entscheidung steht aus.
Gegen den betrügerischen Gebrauch von Kreditkartendaten haben Visa und Mastercard unter den Begriffen Verified by Visa und Mastercard Secure Code einen zusätzlichen Passwortschutz eingeführt. Das Passwort wählt der Karteninhaber selbst. Er muss es dann zusätzlich angeben.
Einen 100-prozentigen Schutz vor Betrügern bietet kein Onlinebezahlverfahren. „Verbraucher sollten Internetdienste weder komplett ablehnen noch ihnen blind vertrauen“, sagt Dieter Kempf, Chef des Vereins Deutschland Sicher im Netz. „Vielmehr gilt es, sich im Internet aufmerksam zu verhalten und den Rechner richtig auszustatten. Wer mit Bedacht surft und mailt und keine Standardpasswörter verwendet, wird kaum ein Opfer von Cyberkriminellen.“
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Wenn man bei Pearl einen Artikel (Autocamera) kauft und ihn wegen technischen Totalausfalls nach 3 Tagen zurückgeben muß, passiert eines... Man bekommt nach 14 Tagen eine Mahnung über Porto und Versand + Zinsen + Mahnkosten. Die Rückabwicklung eines Kaufs ist das nicht. Ich sitze jetzt auf 9,48 € Kosten ohne Ware. Mein Tip- Finger weg. Wirklich schade!
Wenn ich sehe, dass manche mit TÜV-Siegel versehene Online-Shops die Kreditkartendaten der Kunden an Kriminelle "verlieren" und anschließend offenbar nicht ihren Pflichten nach § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes nachkommen, wird mir speiübel.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenleck-bei-Onlinehaendler-Banken-sperren-Kreditkarten-1144708.html
Wieder einmal verliert sich der Tester in das Quantitative, hier "viele Bezahlarten", was völlig abwegig ist. Heine + Viking mit "nur Rechnung ..." oder sogar Walbusch mit keine Wahl ("nur Rechnung") abzuwerten, ist ein dickes Ding. JEDER Onlinehändler ist für mich absolut ERSTE Wahl, der per Rechnung liefert. Betrug und sonstiges Getrickse sind dabei gänzlich ausgeschlossen: Wenn gefällt wird bezahlt, wenn nicht alles zurück. So einfach kann der Onlinhenadel sein ... vielleicht erkennt das ja auch mal der Tester :)
Kriterien für eventuell betrügerische Aktivitäten seitens des Shopbetreibers können zum Beispiel sein:
Kein vollständiges (!) Impressum. Ein Fertig-Webshop-System, was ziemlich schnell und sichtlich ohne Mühe mit Inhalten gefüllt wurde oder in dem teilweise sogar noch die Demo-Artikel / -Seite, die bei Installation angelegt werden, eingestellt sind.
Auch mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Verkäufers oder eine in einer Bananenrepublik angelegte Firme sollten stutzig machen.
Ich selbst hatte schon Fälle, in denen sogar ein Impressum verfügbar war, beim näheren Untersuchen jedoch an der angegebenen Adresse ein Hotel stand, was mir versicherte, nichts mit diesem Angebot zu tun zu haben...
Vorsicht ist besser als Nachsicht!