Viele Kunden landen beim Onlineshopping bei Läden aus Fernost – ohne es zu merken. Betroffenen kann das reichlich Probleme bescheren: Es drohen zum Beispiel lange Wartezeiten und Probleme beim Reklamieren. Wenn dann noch unerwartet Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben fällig werden, wird es nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. test.de nennt acht Probleme beim Onlinekauf aus Fernost.
Bei vielen Produkten günstige Preise
„Ich habe Nike Schuhe bestellt, mit Mastercard bezahlt, das Geld wurde zweimal abgebucht plus 10 Euro Aufschlag. Nun soll ich noch 85 Euro Zollgebühren bezahlen. Der Shop will das Geld nicht erstatten“. Das schreibt eine enttäuschte Tina auf der Internetseite chinashops.info. Ähnlich geht es anderen Verbrauchern: Sie bestellen im Internet bei Händlern in Fernost – oft ohne es zu merken. Die Läden bieten Billigstpreise. In vielen Produktkategorien – vor allem Elektronik wie bei MP3-Playern, bei LED-Lampen, Spielzeug, Unterwäsche und Schmuck – kommt bei einigen Online-Portalen inzwischen ein Großteil der Händler aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.
Problem 1: Versteckte Standortangaben
Viele Kunden merken gar nicht, dass sie bei einem „Chinashop“ landen. Die Plattform Amazon etwa zeigt zwar den Namen des Verkäufers an. Aber wer ahnt schon, dass „Xcsource“ in Hongkong sitzt? Selbst wenn man auf den Namen klickt, werden nur weitere Produkte des Anbieters gezeigt, nicht aber sein Standort. Erst ein Klick in der Zeile „Verkauf durch Xcsource und Versand durch Amazon“ oder auf die Zeile „Verkäuferinformationen, Impressum, AGB, Widerrufsrecht“ zeigt dies an. Ansonsten merken Kunden oft erst, wenn sie ungewöhnlich lange auf die Ware warten, dass sie einem Händler in Fernost aufgesessen sind. Statt ein paar Tagen dauert es oft ein bis zwei Wochen, bis die Ware eintrifft, in manchen Fällen sogar doppelt solange.
Problem 2: Kein Hinweis auf Käuferrechte
Vor jedem Kauf sollten sich Kunden unbedingt Gewissheit über den Händlerstandort verschaffen. Falls es später Probleme gibt, zum Beispiel weil die Ware die falsche Farbe hat oder die Qualität nicht stimmt, sind Reklamationen bei Anbietern aus Nicht-EU-Ländern oft kaum möglich. Mitunter scheitert es schon daran, dass einige Läden kein Impressum nennen, keine Adresse, keine Email, keine Telefonnummer. Da hilft es nichts, wenn Shops „Sicherheit beim Einkauf“ oder „100 Prozent Zufriedenheit“ versprechen. Wichtig wären klare Anbieterangaben und ein Hinweis auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Danach gilt bei Nichtgefallen: „Ware zurück, Geld zurück und Erstattung der Hinsende-Kosten“ (Details zum Widerrufsrecht im großen FAQ Kaufrecht). Doch der Hinweis fehlt bei vielen Fernost-Shops. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Stichproben festgestellt. Sie warnt mittlerweile vor dem „Risiko vorm finalen Klick“.
Übrigens: Die Stiftung Warentest hat untersucht, wie das Bezahlen in bekannten Online-Shops klappt.
Problem 3: Hohe Rücksendekosten, dubiose Gebühren
Ärgerpotential haben auch die Portokosten. Die Verbraucherzentrale nennt das Beispiel eines Kunden, der für 136 Euro einen Rasierer gekauft hatte. Als das Gerät sich als defekt herausstellte, reklamierte der Kunde. Für die Rückabwicklung verlangte der Shop 18 Euro Bearbeitungsgebühr sowie 50 Euro „Lagerauffüllgebühr“. Inklusive Porto hätte den Kunden die Reklamation 111 Euro gekostet. Auch andere Shops verhalten sich alles andere als kundenfreundlich. Einige schließen eine Erstattung des vollen Kaufpreises von Anfang an aus und weisen darauf hin, dass sie bei Reklamationen 10 oder gar 20 Prozent abziehen.
Problem 4: Stimmt die Größe bei Textilien?
Gerade die Bestellung von Textilien aus Fernost bereitet häufig Ärger. Das fängt bei den Größen an: Ein chinesisches XL muss nicht unbedingt so ausfallen wie die entsprechende deutsche Kennzeichnung – das Shirt kann viel kleiner sein. Wer trotzdem bestellt, sollte auch auf das Material achten: Gerade preislich besonders attraktive Ware wie T-Shirts oder Polohemden besteht gern man zu 100 Prozent aus Polyester.
Tipp: Worauf bei Auktionen zu achten ist, steht im Special Onlineauktionen.
Problem 5: Gefälschte Zertifikate und gefährliche Produkte
Auch mit Betrügereien ist zu rechnen. So werden zum Beispiel LED-Lampen mitunter mit gefälschten CE-Zertifikaten verkauft. Solche Produkte werden vom deutschen Zoll beschlagnahmt. Schließlich sind manche sogar lebensgefährlich: ohne Berührungsschutz mit offen liegenden Kontakten. Immerhin: Amazon verspricht Käufern im Marketplace, mit der A-bis-Z-Garantie selbst für die Sicherheit der Bestellung einzustehen, „wenn die Bezahlung über die Website von Amazon.de erfolgt oder wenn Sie Amazon Payments verwenden“.
Problem 6: Teurer Ärger beim Plagiate-Kauf
Händler in Fernost fälschen aber nicht nur Sicherheitszertifikate. Einige liefern auch Produktfälschungen. Werden Waren bekannter Marken zu auffallend niedrigen Preisen angeboten, können Kunden fast sicher sein: Hier gibt es keine Originalware, sondern Plagiate. Der Zoll konfisziert solche Produkte. Informiert er dann den Markeninhaber, kann auch der Besteller Ärger bekommen – in Form einer Abmahnung. Inklusive Anwaltsrechnung kann das mehrere hundert Euro kosten. Der Zoll warnt: Diesen Ärger kann es auch dann geben, wenn der Kunde nur für den Privatgebrauch bestellt hat. Schon beim Kauf eines einzigen gefälschten Artikels könne „geschäftlicher Verkehr“ vermutet werden. Es reicht, wenn der Absender unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt.
Problem 7: Zollgebühren treiben den Preis in die Höhe
Viele Kunden vergessen die Zollgebühren, berichten die Verbraucherschützer. Bei kleinen Einkäufen bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro spielen sie zwar keine Rolle. Aber für alles darüber sind 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig. Dabei zählen alle Kosten als Berechnungsgrundlage, nicht nur der Warenwert. Kostet der bestellte DVD-Player 190 Euro plus 20 Euro Versandkosten, werden 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von 210 Euro fällig, also 39,90 Euro.* Ab 150 Euro Wert kommen Einfuhrabgaben hinzu. Wie hoch die im einzelnen sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Je nach Warentyp können es bis zu 17 Prozent sein – beispielsweise bei Bekleidung meist 12 Prozent, bei Objektiven 6,7 Prozent, bei digitalen Fotoapparaten, bei Notebooks und Tablets 0 Prozent. Besonders teuer ist der Import von Fahrrädern aus China: Da werden zusätzlich 48,5 Prozent Antidumpingzoll fällig.
Tipp: Der Zoll bietet eine Übersicht über anfallende Import-Kosten.
Problem 8: Trickserei beim Deklarieren
Die Stichproben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigen auch: Manche Händler aus Fernost bieten an, einen falschen Warenwert anzugeben oder das Paket als Probemuster oder Geschenk zu deklarieren, um den deutschen Zoll zu umgehen. Doch Geschenksendungen sind nur bis zu einem Wert von weniger als 45 Euro abgabenfrei. Bei Waren darüber wird – bis zu Werten unter 700 Euro – ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5 Prozent des Warenwertes fällig, in bestimmten Fällen 15 Prozent. Außerdem sind diese Tricks beim Zoll ein alter Hut. Kommt das vermeintliche Geschenk-Paket von einem Absender, der als kommerzieller Händler zu erkennen ist, können die Beamten den Empfänger auffordern, die Sendung persönlich in der Behörde abzuholen und nachzuversteuern. Dasselbe passiert, wenn dem Paket keine ordnungsgemäße Zollinhaltserklärung beiliegt. Darin muss stehen, was es enthält und wie hoch der Zollwert ist.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen test.de-Newsletter bestellen.
* Rechenbeispiel wegen Rechenfehlers korrigiert am 18. Februar 2016.