Die Umsätze im Onlinehandel steigen, doch längst nicht alle Händler, die über Plattformen wie Ebay und Amazon verkaufen, zahlen Umsatzsteuer ans Finanzamt. Das soll sich ändern: Ab 2019 haften Betreiber elektronischer Marktplätze, wenn Verkäufer keine Umsatzsteuer abgeführt haben. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern. Der neu geschaffene Paragraf 22f im Umsatzsteuergesetz verpflichtet Betreiber dazu, alle relevanten Angaben zu Nutzern aufzuzeichnen und gegebenenfalls an das Finanzamt weiterzuleiten. Das prüft, ob der Händler Umsatzsteuer zahlt. Betreiber können die Haftung nur vermeiden, indem sie Händler, die mutmaßlich Steuern hinterziehen, von der Plattform entfernen.