
Zuletzt glänzte der Onlinebroker Flatex in unserem Test von Depotkosten. Jetzt dürfte der Glanz für viele Nutzer schwinden: Flatex führt Minuszinsen für Privatanleger ein. Geldparken auf dem Verrechnungskonto wird kostspielig. Noch können betroffene Anleger ausweichen.
Strafzins wird durchgereicht
Bei vielen Banken gibt es Negativzinsen schon länger – aber nur für professionelle Kunden und Anleger mit großen Vermögen. „Normalkunden“ blieben bisher weitestgehend verschont. Flatex wird nun aber ab dem 15. März 2017 alle Beträge, die auf den Verrechnungskonten liegen, mit minus 0,4 Prozent pro Jahr belasten. Der Abzug erfolgt quartalsweise. Der Discountbroker begründet den Schritt mit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Deren Ziel sei es, das „Parken“ von Barvermögen abzustrafen. Der Anbieter Flatex reicht die Belastungen, die ihm dadurch entstehen, an seine Kunden weiter.
Flatex zählt zu den Topempfehlungen
Neben Flatex erheben demnächst auch Brokerport und ViTrade Minuszinsen in derselben Höhe. Alle drei Discountbroker gehören zur gleichen Unternehmensgruppe, der FinTech Group. Dank günstiger Transaktionspreise sind sie vor allem für Anleger attraktiv, die regelmäßig mit Wertpapieren oder Fonds handeln. Flatex zählte in unserem letzten Test von Depotkosten zu den Topempfehlungen. Mit mehr als 160 000 Kunden in Deutschland und Österreich ist Flatex einer der kleineren Anbieter von Onlinedepots. Bei den großen Onlinebanken wie Comdirect oder ING Diba gibt es bisher keine Minuszinsen.
Nachteil für aktive Anleger
Flatex-Kunden können versuchen, möglichst wenig Geld auf dem Verrechnungskonto zu lassen. Für langfristig orientierte Anleger dürfte das kein großes Problem darstellen. Anders sieht das bei besonders aktiven Anlegern aus. Wer häufig mit Wertpapieren oder Fonds handelt und gezielt auf günstige Kaufgelegenheiten wartet, hat mitunter auch mal größere Summen auf dem Verrechnungskonto.
Onvista Bank als Alternative
Für diesen Anlegertyp ist die Onvista Bank eine gute Ausweichmöglichkeit. Ihre Orderkosten sind ebenso günstig wie bei Flatex. Auf ihrer Internetseite wirbt sie ausdrücklich: „Negativzinsen – Nicht bei uns!“ Für Besitzer ausländischer Aktien gibt es einen weiteren Grund, die Onvista Bank zu bevorzugen. Sie kassiert für die Einbuchung von Auslandsdividenden im Gegensatz zu Flatex keine Gebühren.
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Unserer Rechtsauffassung nach kann bei Onlinebrokern nichts anderes gelten, als es der Bundesgerichtshof für die Postbank entschieden hat: Das Schweigen zur Mitteilung geänderter Bedingungen darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Wir denken: Soweit Flatex von Kunden, die ursprünglich für Guthaben auf dem Verrechnungskonto keinen Strafzins zahlen mussten, nach dem 1. Januar 2018 solchen kassiert hat, ist er herauszugeben. Für vorher gezahlte Beträge ist die Rückforderung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verjährt. Unter https://www.test.de/4863720-0/ informieren wir über Einzelheiten rund um das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Änderung von Geschäftsbedingungen und liefern Mustertexte für die Rückforderung.
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu den Auswirkungen des aktuellen BGH-Urteils XI ZR 26/20 vom 27. April 2021, worin ja die aktive Zustimmung des Kunden zur Einführung von Aspekten wie Preisanpassungen zwingend erforderlich ist.
Auf der Homepage des Bundesgerichtshofs heißt es dazu:
"Die Klauseln, die so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr betreffen, halten der eröffneten AGB-Kontrolle nicht stand."
Nun zu meiner Frage:
Sind die Depotgebühren und die Minuszinsen, die FatEx wie in ihrem Artikel beschrieben einseitig und mit einer fiktiven stillschweigenden Zustimmung des Kunden eingeführt hat nach dem Urteil nicht unrechtmäßig erhoben und grundsätzlich rückforderbar?
Mit freundlichen Grüßen
Ich betreue meine 93-jährige Tante, wozu auch die Anlage Ihres ersparten Vermögens gehört. Nachdem die DAB-Bank in die Consorsbank integriert wurde, wurden mir die Transaktionskosten dort einfach zu hoch. Ich entscheid mich daher für meine Tante ein Konto bei der Onvista-Bank zu eröffnen und ihr Depot dorthin übertragen zu lassen. Die Kontoeröffnung (mit Posatident-Verfahren) klappte zwar problemlos, allerdings wollte man nicht die auf meinen Namen lautende von meiner Tante erteilte Vollmacht ohne Weiteres akzeptieren. Eine Mitarbeiterin bestand ausdrücklich darauf, mit meiner Tante telefonisch Kontakt aufzunehmen. Meine Tante wurde daraufhin angerufen, allerdings verwies meine Tante lediglich darauf, dass ihr Neffe, also ich, ihre finanziellen Interessen regele und sie mir dafür auch eine Vollmacht erteilt habe. Weitere Auskünfte erteile sie am Telefon nicht. Die Antwort der Onvista-Bank folgte prompt: Das Konto wurde kommentarlos gekündigt.
Altersdiskriminierung vom Feinsten!
Leider ist die Onvista Bank keine Alternative zu Flatex für Minderjährige. Laut AGB gibt es bei der Onvista Bank zwar ein "Junior-Depot" für Minderjährige. Die Anträge auf Kontoeröffnung für unsere Kinder wurden jedoch aus "geschäftspolitischen Gründen" abgelehnt. Die "bankinternen Richtlinien", die zu dieser Entscheidung geführt haben, will die Onvista Bank nicht offenlegen.
@gelbfritz: Onvista wirbt auf seiner Internetseite nach wie vor mit dem Slogan „Negativzinsen? Nicht bei uns!“. Eine Garantie für die Zukunft ist das aber nicht. Flatex nimmt zurzeit 0,4% p.a. Negativzins für das Verrechnungskonto. PH)