
Bereits für das Einloggen in das Onlinekonto sind jetzt meist zwei Faktoren nötig. © iStockphoto
Seit 14. September 2019 ist für das Onlinebanking die Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig. Mindestens zwei von drei möglichen Merkmalen aus den Bereichen Wissen, Besitz und körperliche Merkmale sind für den Login erforderlich. Unmittelbar nach der Umstellung auf das neue Verfahren sagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), es gebe nur vereinzelt Schwierigkeiten und keinen grundsätzlichen Probleme. Nun klagen Bankkunden über Probleme mit ihrem Onlinekonto.
Schwierigkeiten bei der Anmeldung
Viele Bankkunden konnten nach der Umstellung auf das neue Onlinebanking-Verfahren ihr Onlinekonto wegen technischer Probleme nicht so nutzen wie üblich. Sie beklagen vor allem Schwierigkeiten bei der Anmeldung zu ihrem Onlinekonto, nicht funktionierende Apps und fehlende telefonische Erreichbarkeit der Bank. Betroffen waren zum Beispiel Kunden der Postbank, der Commerzbank, von Barclaycard, DKB und ING.
Betrügerische E-Mails
Außerdem versuchen Betrüger, die Umstellung für sich zu nutzen: Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen vor E-Mails, in denen Bankkunden aufgefordert werden, Kundendaten zu bestätigen, weil dies wegen der PSD2 notwendig sei. In Wirklichkeit geben sie auf einem gefälschten Portal ihre Bankingdaten den Kriminellen preis.
Unklares Verfahren
Überrascht sind Bankkunden auch davon, dass sie regelmäßig auch nur für das Abfragen ihrer Kontenstände und Umsätze zusätzlich zur persönlichen Geheimnummer (Pin) – die schon immer erforderlich war – eine Transaktionsnummer (Tan) eingeben müssen. In der Vergangenheit war die Tan nur nötig, um eine Überweisung zu bestätigen. Einige Banken verlangen bei jeder Konten- oder Umsatzabfrage eine Tan, manche Banken nur einmal innerhalb von 90 Tagen.
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Kommentarliste
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@LarsDathe: Im Test zu den Girokonten geben wir an, welche Sicherheitsverfahren die Banken anbieten:
www.test.de/Girokonten
In den Tests zu den Tages- und Festgeldkonten, Online-Bezahlverfahren. Immobilienkrediten und Wertpapierkonten haben wir dazu keine Informationen aufbereitet. Es ist auch fraglich, ob allein die Frage zum Authentifizierungsverfahren das ausschlaggebende Kriterium für eine Tages- oder Festgeldanlage oder zur Eröffnung eines Wertpapierdepots darstellten sollte.
Der Einsatz der 2-Faktor-Authentifizierung ist auch nicht für alle eine Zahlungspflicht begründenden Online-Vorgänge gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 gilt nur für den Zahlungsverkehr. Die Auslösung eines Kaufes oder Verkaufes von Wertpapieren allein ist z.B. noch kein Zahlungsvorgang im Sinne der Zahlungsdiensterichtlinie.
(maa)
Soll man im 21. Jahrhundert die Auszüge wieder per Post senden lassen und alle weniger im Einsatz befindlichen Konten aus allen Banking-APPs verbannen und sich letztlich zum Kontoabruf nur noch auf ein Endgerät einschränken? Sehr viele Nutzer haben nicht nur ein Konto, wenn man an Immobilienkreditkonten, Paypal, Kreditkarten, Geschäftskonten, Familienkonto, Privatkonto, Festgeld, Tagesgeld, Depot etc. denkt. Wenn man berücksichtigt, dass man diese möglicherweise auch an mehreren Endgeräten, wie Heim-PC, Notebook, Tablet, Handy, Büro, etc. aktualisiert und dazu dann auch noch unzählige APPs und Verfahren (SMS, SmartTAN, verschiedene PhotoAPP, etc.) je nach Vorliebe der Banken benötigt, nur um die Kontostände angezeigt zu bekommen, ist man fassungslos, vor allem wenn diese Endgeräte auch schon diverse Sicherheitsmechanismen implementiert haben. Gibt es Banken-Vergleiche zur Nutzerfreundlichkeit bezüglich dieses Themas? Kein brauchbares Homebanking, aber geschlossene Filialen, ...???
Leider ist es so, dass seit dem September 2019 das gute "alte" Banking-Verfahren per FinTS von der ING nicht mehr unterstützt wird. Deshalb ist das banking mit der ING auch für mich keine Option mehr. Will mein "relativ" sicheres Verfahren mit der Bankingsoftware weiternutzen und nicht ständig auf dem öffentlichen Portal der ING herumwirtschaften.
Leider sieht man das bei der ING nicht so. Habe auch Probleme mit der Auflösung dieses Kontos. Der Kontowechselservice, wie er von meiner neuen bank angeschoben wurde führte zwar zum Umräumen aller Abbucher und Überweiser auf das neue Konto, aber das geld blieb da liegen. Dafür berechnet mir die ING jetzt 4,90 € Kontoführung je Monat.
Entsprechende Ansprachen werden nicht beantwortet.
Da werde ich wohl an BAFIN herantreten müssen.
Bis jetzt haben nach meiner Feststellung die neuen Richtlinien, die von der EU am grünen Tisch beschlossen wurden, nur zu Ungereimtheiten beim banking geführt.
Hätte noch viel zu sagen, kein Platz mehr!!!
Bisher wurde beim Einloggen die PIN und der Sicherheits-Code abgefragt, nun kommt noch die SMS-TAN hinzu. Also 3 statt 2 Sicherheitsmerkmale. Zudem kann ich in StarMoney nur noch die Umsätze abfragen, Überweisungen oder andere Online-Aktivitäten kann ich dort nicht mehr ausführen. Muß also wieder die gesamte Zeit online bei der Bank sein, dies widerspricht eindeutig der Sicherheit. StarMoney geht nur kurz online, schickt die Überweisungen ab und trennt sofort wieder.
Die Sicherheit von StarMoney (nutze ich seit 20 Jahren ohne Probleme) ist mir eindeutig lieber als diese Unsicherheiten der Bank. Also gibt es jetzt einfach online einen Konten-Wechsel.
@MiBoed: Wir haben die TAN-Verfahren zwar nicht speziell auf ihre Seniorentauglichkeit geprüft. Aber versuchen Sie es einmal mit dem SMS-Tan- oder dem App-Tan-Verfahren. Das App-Tan-Verfahren hat den Vorteil, dass dieses auch auf größeren Geräten (Tablets) und in Farbe dargestellt wird. Im freien Handel finden Sie auch Chip-Tan-Geräte mit einem Farb-Display (relativ teuer).
Die Verwendung von SMS-Tan hat den Vorteil der einfachen Anwendung und viele sind vielleicht geübter damit umzugehen, weil sie auch sonst die SMS-Funktionen des Handys nutzen. (maa)