Wer in Onlineapotheken bestellt, hat wie bei Onlineshopping üblich 14 Tage Zeit, den Kauf zu widerrufen. Das gilt auch für verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte jüngst eine Regel der Onlineapotheke Apovia für unwirksam, die den Widerruf bei diesen Arzneimitteln ausschloss (Az. 4 U 87/17). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dagegen geklagt.