Wer in Onlineapotheken bestellt, hat wie bei Onlineshopping üblich 14 Tage Zeit, den Kauf zu widerrufen. Das gilt auch für verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte jüngst eine Regel der Onlineapotheke Apovia für unwirksam, die den Widerruf bei diesen Arzneimitteln ausschloss (Az. 4 U 87/17). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dagegen geklagt.
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@joschi2013: Uns liegen keine Informationen zu Lieferschwierigkeiten oder geschäftlichen Problemen vor. (AK)
Kommentar vom Autor gelöscht.
@GuessWhat: Die vom Gericht getroffene Entscheidung entspricht der Auffassung des Gesetzgebers. In der Bundestags-Drucksache 817/12 (Seite 75) heißt es zum Widerrufsrecht: "Verträge über die Abgabe von Arzneimitteln und den Vertrieb von Medizinprodukten sollen von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels jedoch erfasst werden. Auch bei diesen Verträgen ist der Verbraucher schutzwürdig." (Link: https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2012/0817_2D12.pdf). Freilich hat eine Gesetzesbegründung keine Gesetzeskraft. Daher wird die Frage zum Widerrufsrecht bei der Bestellung von Arzneimitteln wohl erst dann abschließend entschieden sein, wenn der Bundesgerichtshof bzw. der Europäische Gerichtshof darüber urteilt.(PK)
Nach der geltenden Gesetzeslage darf eine Apotheke einmal abgegebene Medikamente nicht wieder in den Verkehr bringen. Genau wie bei Hygieneartikeln, die einmal verkauft aus offensichtlichen Gründen nicht erneut verkauft werden können, sind auch Medikamente nur noch für den Müll, wenn sie einmal verkauft wurden.
Es sollte jedem Menschen mit auch nur einem Hauch gesunden Menschenverstand klar sein, dass hier ein Widerrufsrecht (wie bei Hygieneartikeln) ausscheidet.
Es mag sein, dass der Gesetzgeber hier eine Lücke schließen muss. Nur aus welchen auch nur entfernt für den normal denkenden Menschen nachvollziehbaren Gründen klagt hier ausgerechnet ein sogenannter Verbraucherschutzverband? Mich als Verbraucher (und weder selbst Apotheker noch welche in der Verwandschaft) macht so etwas wütend. Ich bin zwar Verbraucher, möchte mit solchen zwielichtigen Vereinen aber nichts zu tun haben.