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Alle Testergebnisse für Online-Bezahlsysteme 12/2015Finanztest hat bei 30 Onlineshops untersucht, welche Bezahlarten sie mit welchen Voraussetzungen anbieten. Es werden die Bezahlarten dargestellt, die am häufigsten im Jahr 2014 genutzt wurden. Alle Angaben gelten für Privatkunden mit deutscher Lieferadresse und für Zahlung in Euro. Die Stichprobe umfasst die 16 umsatzstärksten Shops im Jahr 2014 und die umsatzstärksten Shops vieler Branchen. In der Tabelle sind sie alphabetisch sortiert.
Bestellen ohne Registrierung
Die Ware kann bezahlt werden, ohne dass eine Anmeldung mit einem Passwort zur dauerhaften Registrierung notwendig ist. Es genügt oft, nur die zur Bestellung notwendigen Daten anzugeben wie Name und Lieferadresse.
Bezahlarten
Alle Shops behalten sich vor – je nach Produkt und Kreditwürdigkeit des Kunden – bestimmte Bezahlarten nicht anzubieten und auf Alternativen zu verweisen.
Information auf der Homepage
Wir haben geprüft, ob bereits auf der Homepage ein Hinweis oder ein Logo einer Bezahlart zu finden sind.
Rechnung
Voraussetzung sind oft Volljährigkeit und eine ausreichende Kreditwürdigkeit.
Kreditkarte
„3 D Secure“ ist ein Sicherheitsstandard und stellt einen zusätzlichen Passwortschutz dar. Es wird ein vorab festgelegtes Passwort zusätzlich zur Prüfnummer abgefragt. Bei Mastercard heißt das Verfahren „MasterCard Secure Code“, bei Visa „Verified by Visa“und bei American Express „SafeKey“.
Nachnahme
Der Händler berechnet für die Nachnahme meist eine Zusatzgebühr. Sie setzt sich zusammen aus der Gebühr des Händlers und der der Zustellerfirma.
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Danke für die Erklärung! So gefällt mir der "Leserservice" schon besser.
Es geht allerdings nicht nur um die Vorsteuer, die man als Unternehmer zurückholen will. Es geht auch um eine ordnungsgemäße Rechnung über den Betrag an sich, den man z. B. als Werbungskosten bei berufsbezogenen Themen geltend machen will. Es würde bei Kleinbeträgen ja schon genügen, wenn wenigstens der MwSt-Satz genannt wird. Zusammen mit der elektronisch gespeicherten Bestätigungsmail würden die Finanzämter das vermutlich als Beleg akzeptieren.
@ZieglerControl: test.de ist ein Portal, dass sich mit seinen Informationen an Verbraucher richtet. Die meisten Verbraucher wünschen (und benötigen) keine Rechnung. Wenden sich Leser an uns und wünschen eine Rechnung, vermuten wir, dass es sich dabei um Unternehmen handelt, die sich vom Finanzamt die bezahlte Umsatzsteuer zurückholen wollen. Für eine solche Rechnung benötigen wir die Angaben zur Rechnungsanschrift und UST-ID. Da auf test.de auch der halbanonyme Kauf möglich ist (ohne Login), benötigen wir auch Angaben zum Kauf und der Wahl des Bezahlmittels, um die konkrete Transaktion, für die die Rechnung erstellt werden soll, finden zu können. Denn wir müssen sicherstellen, dass für einen Artikel keine zwei Belege ausgestellt werden können. (maa)
Schön, dass sich die Stiftung dieses Problems annimmt! Wie geht sie aber selbst damit um beim Online-Kauf von Testberichten?
Man bekommt nach Zahlung des Betrags eine Bestätigung für den Kauf mit Nennung des Artikels und des Preises und kann dann den Bericht abrufen. Der MwSt.-Satz wird nicht genannt, will man dennoch für den Vorsteuerabzug eine ordentliche Rechnung, kommen solche Anfragen:
"Bitte teilen Sie uns die folgenden Angaben mit:
• Welchen Artikel haben Sie auf test.de gekauft?
• Ihre Postalische Rechnungsanschrift.
• Den Zeitpunkt des Kaufs auf test.de.
• Mit welchem Bezahldienstleister wurde bezahlt?
• Paypal-Kunden: Bitte um Zusendung der Bestätigungsmail.
• Handy-Zahlung: Bitte um Angabe der Handynummer
• Kreditkarte: Bitte um Angabe des Vor- und Zunamens des Inhabers der Karte"
Ein andermal wird auch noch die Angabe der USt.-ID verlangt.
Für mich war der Kauf bei test.de ein interessanter Testkauf. Geht das nicht ander
Auch wenn der Artikel schon älter ist, das Thema ist immer noch aktuell. Warum nur etwa 1/3 der untersuchten Online-Händler Rechnungskauf anbietet liegt meines Erachtens u.a. an der schlechten Zahlungsmoral der Kunden. Man läuft als Händler wochenlang seinem Geld nach und überlegt sich am Ende, ob man für den offenen Betrag ein Inkasso-Unternehmen einschaltet oder nicht. 10-20% Schwund kann da durchaus an der Tagesordnung sein, vor allem wenn sich herum spricht, dass bestimmte Händler kein Inkasso-Unternehmen einschalten, wenn die Rechnungsbeträge gering sind, aber es summiert sich enorm auf. Das Problem liegt an beiden Seiten: Händler und Käufer. Es gibt auf beiden Seiten viele schwarze Schafe. Es sind jedenfalls nicht immer die Händler die "Bösen". Es gibt ja auch Zahlungssysteme, die für beide Seiten sicher sind . Die sind zwar kostenpflichtig, aber geben BEIDEN Seiten Sicherheit. Da ist eine faire Sache, für Käufer und Verkäufer. Rechnungskauf ist von gestern und nicht notwendig.
Ich habe zweimal Probleme über Paypal lösen können.
Zum ersten: Ich hatte ein sehr teures Buch im Ausland bestellt und dann kam ein Buch gleichen Titels, aber deutlich schlechterer Druckqualität, nicht so umfangreich und auch noch beschädigt. Ich brauchte mich nicht selber zu kümmern Paypal hat das übernommen und mir das Geld zurück überwiesen.
Was aber zu beachten ist: Ich blieb auf den Rücksendekosten sitzen, die fast 30 € betrugen. Dafür kommt Paypal nicht auf. Insofern war es etwas schmerzhaft.
Beim 2. Mal hatte jemand abgebucht, dem ich gar keine Genehmigung erteilt hatte, bei dem ich aber früher mal Kunde gewesen war. Das Geld war nach meinem Anruf bei Paypal innerhalb 2 Stunden wieder auf meinem Konto.
Fazit: Wenn Ausland, dann können die Kosten hoch sein, aber man bleibt nicht auf allem sitzen und das Kümmern erledigt Paypal. Den Service habe ich als sehr gut empfunden.