Online bezahlen

Sons­tige Bezahl­systeme: Elektronische Geldbörse oder Sparkasse

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Online bezahlen Alle Testergebnisse für Online-Bezahlsysteme 12/2015

Amazon Payments. Der Versand­handel-Riese Amazon bietet wie Paypal eine elektronische Geldbörse (E-Wallet) an. Statt bei verschiedenen Händ­lern seine Konto­daten hinterlassen zu müssen, reicht es, sich bei Amazon zu registrieren. Mit einem Klick auf „Bezahlen über Amazon“ beim Onlineshop der Wahl wird der Kauf über die bei Amazon hinterlegten Konto­daten abge­wickelt. Der Händler kann die Ware gleich verschi­cken, weil sie in dem Moment als bezahlt gilt. Nachteil: Amazon Payments ist wie jede E-Wallet Vertrauens­sache. Die eigenen Daten liegen bei einem amerikanischen Unternehmen.

Giropay. Ein Über­weisungs­system für Kunden von Sparkassen und verschiedener teilnehmender Banken. Zum Bezahlen beim Onlinehändler wird der Käufer auf das Online­banking-Portal seiner Bank umge­leitet. Er über­weist wie üblich mit seinen Konto­daten und schließt die Über­weisung mit Tan ab. Im Unterschied zur üblichen Vorkasse wartet der Händler mit dem Versenden nicht darauf, dass das Geld tatsäch­lich bei ihm eingeht. Giropay garan­tiert ihm nämlich die Zahlung – und er kann direkt versenden. Die Bezahl­daten bleiben bei der Bank oder Sparkasse, anders als zum Beispiel bei dem Bezahl­system Sofort­über­weisung.de.

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ZieglerControl am 01.05.2019 um 21:42 Uhr
Onlinekauf bei test.de

Danke für die Erklärung! So gefällt mir der "Leserservice" schon besser.
Es geht allerdings nicht nur um die Vorsteuer, die man als Unternehmer zurückholen will. Es geht auch um eine ordnungsgemäße Rechnung über den Betrag an sich, den man z. B. als Werbungskosten bei berufsbezogenen Themen geltend machen will. Es würde bei Kleinbeträgen ja schon genügen, wenn wenigstens der MwSt-Satz genannt wird. Zusammen mit der elektronisch gespeicherten Bestätigungsmail würden die Finanzämter das vermutlich als Beleg akzeptieren.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2019 um 10:02 Uhr
Onlinekauf bei test.de

@ZieglerControl: test.de ist ein Portal, dass sich mit seinen Informationen an Verbraucher richtet. Die meisten Verbraucher wünschen (und benötigen) keine Rechnung. Wenden sich Leser an uns und wünschen eine Rechnung, vermuten wir, dass es sich dabei um Unternehmen handelt, die sich vom Finanzamt die bezahlte Umsatzsteuer zurückholen wollen. Für eine solche Rechnung benötigen wir die Angaben zur Rechnungsanschrift und UST-ID. Da auf test.de auch der halbanonyme Kauf möglich ist (ohne Login), benötigen wir auch Angaben zum Kauf und der Wahl des Bezahlmittels, um die konkrete Transaktion, für die die Rechnung erstellt werden soll, finden zu können. Denn wir müssen sicherstellen, dass für einen Artikel keine zwei Belege ausgestellt werden können. (maa)

ZieglerControl am 29.04.2019 um 21:38 Uhr
Onlinekauf bei test.de: Ein Erfahrungsbericht

Schön, dass sich die Stiftung dieses Problems annimmt! Wie geht sie aber selbst damit um beim Online-Kauf von Testberichten?
Man bekommt nach Zahlung des Betrags eine Bestätigung für den Kauf mit Nennung des Artikels und des Preises und kann dann den Bericht abrufen. Der MwSt.-Satz wird nicht genannt, will man dennoch für den Vorsteuerabzug eine ordentliche Rechnung, kommen solche Anfragen:
"Bitte teilen Sie uns die folgenden Angaben mit:
• Welchen Artikel haben Sie auf test.de gekauft?
• Ihre Postalische Rechnungsanschrift.
• Den Zeitpunkt des Kaufs auf test.de.
• Mit welchem Bezahldienstleister wurde bezahlt?
• Paypal-Kunden: Bitte um Zusendung der Bestätigungsmail.
• Handy-Zahlung: Bitte um Angabe der Handynummer
• Kreditkarte: Bitte um Angabe des Vor- und Zunamens des Inhabers der Karte"
Ein andermal wird auch noch die Angabe der USt.-ID verlangt.
Für mich war der Kauf bei test.de ein interessanter Testkauf. Geht das nicht ander

pferderanch am 09.02.2017 um 21:46 Uhr
Schlechte Zahlungsmoral von Endkunden

Auch wenn der Artikel schon älter ist, das Thema ist immer noch aktuell. Warum nur etwa 1/3 der untersuchten Online-Händler Rechnungskauf anbietet liegt meines Erachtens u.a. an der schlechten Zahlungsmoral der Kunden. Man läuft als Händler wochenlang seinem Geld nach und überlegt sich am Ende, ob man für den offenen Betrag ein Inkasso-Unternehmen einschaltet oder nicht. 10-20% Schwund kann da durchaus an der Tagesordnung sein, vor allem wenn sich herum spricht, dass bestimmte Händler kein Inkasso-Unternehmen einschalten, wenn die Rechnungsbeträge gering sind, aber es summiert sich enorm auf. Das Problem liegt an beiden Seiten: Händler und Käufer. Es gibt auf beiden Seiten viele schwarze Schafe. Es sind jedenfalls nicht immer die Händler die "Bösen". Es gibt ja auch Zahlungssysteme, die für beide Seiten sicher sind . Die sind zwar kostenpflichtig, aber geben BEIDEN Seiten Sicherheit. Da ist eine faire Sache, für Käufer und Verkäufer. Rechnungskauf ist von gestern und nicht notwendig.

Kathrinchen am 12.10.2016 um 18:57 Uhr
Beachten bei Paypal

Ich habe zweimal Probleme über Paypal lösen können.
Zum ersten: Ich hatte ein sehr teures Buch im Ausland bestellt und dann kam ein Buch gleichen Titels, aber deutlich schlechterer Druckqualität, nicht so umfangreich und auch noch beschädigt. Ich brauchte mich nicht selber zu kümmern Paypal hat das übernommen und mir das Geld zurück überwiesen.
Was aber zu beachten ist: Ich blieb auf den Rücksendekosten sitzen, die fast 30 € betrugen. Dafür kommt Paypal nicht auf. Insofern war es etwas schmerzhaft.
Beim 2. Mal hatte jemand abgebucht, dem ich gar keine Genehmigung erteilt hatte, bei dem ich aber früher mal Kunde gewesen war. Das Geld war nach meinem Anruf bei Paypal innerhalb 2 Stunden wieder auf meinem Konto.
Fazit: Wenn Ausland, dann können die Kosten hoch sein, aber man bleibt nicht auf allem sitzen und das Kümmern erledigt Paypal. Den Service habe ich als sehr gut empfunden.