Alle Testergebnisse für Online-Bezahlsysteme 12/2015
Amazon Payments. Der Versandhandel-Riese Amazon bietet wie Paypal eine elektronische Geldbörse (E-Wallet) an. Statt bei verschiedenen Händlern seine Kontodaten hinterlassen zu müssen, reicht es, sich bei Amazon zu registrieren. Mit einem Klick auf „Bezahlen über Amazon“ beim Onlineshop der Wahl wird der Kauf über die bei Amazon hinterlegten Kontodaten abgewickelt. Der Händler kann die Ware gleich verschicken, weil sie in dem Moment als bezahlt gilt. Nachteil: Amazon Payments ist wie jede E-Wallet Vertrauenssache. Die eigenen Daten liegen bei einem amerikanischen Unternehmen.
Giropay. Ein Überweisungssystem für Kunden von Sparkassen und verschiedener teilnehmender Banken. Zum Bezahlen beim Onlinehändler wird der Käufer auf das Onlinebanking-Portal seiner Bank umgeleitet. Er überweist wie üblich mit seinen Kontodaten und schließt die Überweisung mit Tan ab. Im Unterschied zur üblichen Vorkasse wartet der Händler mit dem Versenden nicht darauf, dass das Geld tatsächlich bei ihm eingeht. Giropay garantiert ihm nämlich die Zahlung – und er kann direkt versenden. Die Bezahldaten bleiben bei der Bank oder Sparkasse, anders als zum Beispiel bei dem Bezahlsystem Sofortüberweisung.de.
-
- Bei Onlinekäufen dürfen Händler von den Kunden Gebühren für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung erheben. Sie müssen aber ein kostenfreies Zahlungsmittel...
-
- Online-Shopping ist bequem. Hier lesen Sie, wie Sie sicher im Internet einkaufen und wo die Fallen lauern – auf Fakeseiten und im Bezahlprozess.
-
- Verlangt eine Firma Gebühren für gängige Bezahlwege, müssen Kunden das nicht akzeptieren. Sie können sich bei der Wettbewerbszentrale beschweren. Das Verbot von...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Danke für die Erklärung! So gefällt mir der "Leserservice" schon besser.
Es geht allerdings nicht nur um die Vorsteuer, die man als Unternehmer zurückholen will. Es geht auch um eine ordnungsgemäße Rechnung über den Betrag an sich, den man z. B. als Werbungskosten bei berufsbezogenen Themen geltend machen will. Es würde bei Kleinbeträgen ja schon genügen, wenn wenigstens der MwSt-Satz genannt wird. Zusammen mit der elektronisch gespeicherten Bestätigungsmail würden die Finanzämter das vermutlich als Beleg akzeptieren.
@ZieglerControl: test.de ist ein Portal, dass sich mit seinen Informationen an Verbraucher richtet. Die meisten Verbraucher wünschen (und benötigen) keine Rechnung. Wenden sich Leser an uns und wünschen eine Rechnung, vermuten wir, dass es sich dabei um Unternehmen handelt, die sich vom Finanzamt die bezahlte Umsatzsteuer zurückholen wollen. Für eine solche Rechnung benötigen wir die Angaben zur Rechnungsanschrift und UST-ID. Da auf test.de auch der halbanonyme Kauf möglich ist (ohne Login), benötigen wir auch Angaben zum Kauf und der Wahl des Bezahlmittels, um die konkrete Transaktion, für die die Rechnung erstellt werden soll, finden zu können. Denn wir müssen sicherstellen, dass für einen Artikel keine zwei Belege ausgestellt werden können. (maa)
Schön, dass sich die Stiftung dieses Problems annimmt! Wie geht sie aber selbst damit um beim Online-Kauf von Testberichten?
Man bekommt nach Zahlung des Betrags eine Bestätigung für den Kauf mit Nennung des Artikels und des Preises und kann dann den Bericht abrufen. Der MwSt.-Satz wird nicht genannt, will man dennoch für den Vorsteuerabzug eine ordentliche Rechnung, kommen solche Anfragen:
"Bitte teilen Sie uns die folgenden Angaben mit:
• Welchen Artikel haben Sie auf test.de gekauft?
• Ihre Postalische Rechnungsanschrift.
• Den Zeitpunkt des Kaufs auf test.de.
• Mit welchem Bezahldienstleister wurde bezahlt?
• Paypal-Kunden: Bitte um Zusendung der Bestätigungsmail.
• Handy-Zahlung: Bitte um Angabe der Handynummer
• Kreditkarte: Bitte um Angabe des Vor- und Zunamens des Inhabers der Karte"
Ein andermal wird auch noch die Angabe der USt.-ID verlangt.
Für mich war der Kauf bei test.de ein interessanter Testkauf. Geht das nicht ander
Auch wenn der Artikel schon älter ist, das Thema ist immer noch aktuell. Warum nur etwa 1/3 der untersuchten Online-Händler Rechnungskauf anbietet liegt meines Erachtens u.a. an der schlechten Zahlungsmoral der Kunden. Man läuft als Händler wochenlang seinem Geld nach und überlegt sich am Ende, ob man für den offenen Betrag ein Inkasso-Unternehmen einschaltet oder nicht. 10-20% Schwund kann da durchaus an der Tagesordnung sein, vor allem wenn sich herum spricht, dass bestimmte Händler kein Inkasso-Unternehmen einschalten, wenn die Rechnungsbeträge gering sind, aber es summiert sich enorm auf. Das Problem liegt an beiden Seiten: Händler und Käufer. Es gibt auf beiden Seiten viele schwarze Schafe. Es sind jedenfalls nicht immer die Händler die "Bösen". Es gibt ja auch Zahlungssysteme, die für beide Seiten sicher sind . Die sind zwar kostenpflichtig, aber geben BEIDEN Seiten Sicherheit. Da ist eine faire Sache, für Käufer und Verkäufer. Rechnungskauf ist von gestern und nicht notwendig.
Ich habe zweimal Probleme über Paypal lösen können.
Zum ersten: Ich hatte ein sehr teures Buch im Ausland bestellt und dann kam ein Buch gleichen Titels, aber deutlich schlechterer Druckqualität, nicht so umfangreich und auch noch beschädigt. Ich brauchte mich nicht selber zu kümmern Paypal hat das übernommen und mir das Geld zurück überwiesen.
Was aber zu beachten ist: Ich blieb auf den Rücksendekosten sitzen, die fast 30 € betrugen. Dafür kommt Paypal nicht auf. Insofern war es etwas schmerzhaft.
Beim 2. Mal hatte jemand abgebucht, dem ich gar keine Genehmigung erteilt hatte, bei dem ich aber früher mal Kunde gewesen war. Das Geld war nach meinem Anruf bei Paypal innerhalb 2 Stunden wieder auf meinem Konto.
Fazit: Wenn Ausland, dann können die Kosten hoch sein, aber man bleibt nicht auf allem sitzen und das Kümmern erledigt Paypal. Den Service habe ich als sehr gut empfunden.