Online-Kündigung

So nutzen Sie die Dienste

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Online-Kündigung Testergebnisse für 7 Online-Kündigungs­dienste 07/2021

Online-Kündigung - Sieben Helfer im Test

Last minute. Wird die Zeit knapp, sollten Sie selber den Vertrag kündigen. © Getty Images / Sanga Park

Start. Gehen Sie zum Online-Kündigungs­dienst Ihrer Wahl. Dort geben Sie als erstes den Vertrags­partner an, dem Sie kündigen wollen.

Daten. Der Dienst fragt Sie anschließend nach den Daten, die für die Kündigung Ihres Vertrags nötig sind. Oft ist die Kunden- oder Vertrags­nummer nötig.

Versand. Verlassen Sie sich auf die Empfehlungen Ihres Kündigungs­dienstes. Die Dienste kennen die meisten Vertrags­partner und wissen, was zuver­lässig funk­tioniert.

Sicherheit. Wenn Sie recht­zeitig einen Kündigungs­dienst einschalten, reicht das jeweils güns­tigste Angebot ohne Extras. Wird es knapp, kündigen Sie besser selbst.

Bestätigung. Bleibt die Kündigungs­bestätigung bis eine Woche vor Ablauf der Kündigungs­frist aus, kündigen Sie besser selbst.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 25.07.2022 um 12:25 Uhr
Gesetz für faire Verbraucherverträge

@Abonnent: Völlig richtig, die Darstellung gilt für den angegebenen Stand 14.06.2021. Wir hielten es an diesem Zeitpunkt für zu früh, um schon auf die Änderungen einzugehen, die zunächst im März und jetzt noch im Juli in Kraft getreten sind.
Dazu gibt es einen anderen Artikel und zwar hier:
www.test.de/Gesetz-fuer-faire-Verbrauchervertraege-Langlaufende-Vertraege-werden-fairer-5600636-0/
Auf Ihren Hinweis hin werden wir in den Artikel nachträglich noch den Hinweise auf die neue Rechtslage und unsere Berichterstattung dazu aufnehmen.

Abonnent am 23.07.2022 um 14:11 Uhr
Teilweiese veraltet!

"Aktuell zulässig sind aber Verträge, die bis zu zwei Jahre lang unkünd­bar sind und sich anschließend jeweils um ein Jahr verlängern, solange keine Kündigung kommt." - Das ist veraltet!
Das ist richtig: "Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück."
Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Neue-Vertragslaufzeiten-2022-Vertraege-einfacher-kuendigen,vertragslaufzeit100.html

swfan07 am 23.03.2022 um 13:40 Uhr
Es sollte heissen "8 Helfer im Test"

Sehr geehrte Redaktion,
ich möchte auf den seit 2017 existierenden Dienst ExAbo (exabo.de) hinweisen.
Vielen Dank.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2021 um 10:17 Uhr
Werbung für Freimaurer

@Malerfritz: Danke für Ihren Hinweis, wir haben die Kommentare gelöscht. (maa)

Malerfritz am 20.06.2021 um 15:25 Uhr
Kann ich nicht glauben..

Was ist denn das hier? Warentest macht Werbung für die Freimaurer? Wer hat denn hier seinen Dienst verschlafen.