Online-Bezahl­system Paydirekt

Unser Rat

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Nutzen. Als Onlinekäufer zahlen Sie am besten per Rechnung. Dann müssen Sie erst bezahlen, wenn Sie die Ware zu Hause geprüft haben. Doch nur bei wenigen Shops geht das uneinge­schränkt. Melden Sie sich nur für die Online-Bezahl­verfahren an, die Ihre bevor­zugten Onlineshops anbieten.

Sicherheit. Sie können es Online­betrügern schwermachen, an Ihre Daten zu kommen. Rüsten Sie Ihren PC mit aktuellem Browser, Viren­schutz und Firewall aus. Verwenden Sie keine Stan­dard­pass­wörter. Kaufen Sie bei Onlineshops, die voll­ständig über Kundenrechte, Preise und ihre Kontakt­daten informieren.

Kontrolle. Prüfen Sie Konto­auszüge und Kreditkarten­abrechnungen nach Onlinekäufen sorgfältig. Melden Sie Unstimmig­keiten sofort Ihrer Bank oder dem Kreditkarten­aussteller.

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a2d205 am 03.12.2019 um 20:08 Uhr
Nicht das GELBE vom Ei (!)

Nachdem ich bisher PAYDIREKT als nützlich angesehen habe, muss ich doch mal schwer rügen, daß es tatsächlich zu weniger taugt !!! Es kann durchaus schnell bezahlt werden, wenn ein Händler dies verwendet. Doch die werden immer weniger. Zahlung geht auch durchaus einfacher, nur mit Anmeldung + Passwort und nicht so kompliziert mit 2 Apps wie seit Herbst 2019 gemäß PSD2 EU Direktive bei EU Banken. Jedoch scheiden sich die Geister, wenn man mehr will. Als Benutzer Auskunft irgendwo zu bekommen ist fast schier unmöglich, da PAYDIREKT jeden Schiet beschreibt, aber nutzvolle Auskünfte fast nirgendwo wirklich lesbar sind.
Wenn man dann beim ANBIETER selber nachhakt, wird man hin u. her verwiesen, z.B. von PAY an die direkte Heimbank und wieder an den direkten Kunden...und man ist am ENDE VERGRÄTZT. EIN VÖLLIGES NO-GO und somit keinerlei EMPFEHLUNG wert. Zudem soll z.B. OTTO.de gesponsort worden sein, mit über 10 Mio.
Sowas bringt nichts...eher sieht das nach letztem Versuch aus!

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.08.2017 um 13:31 Uhr
Guthaben Paypalbank

@KN76LA: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Diese ist den Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Allgemein gilt: setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückzahlung, am besten schriftlich und evtl. per Einschreiben. Lesen Sie auch den Artikel: www.test.de/Geld-einfordern-So-mahnen-Sie-richtig-1762388-0/.(AK)

Gelöschter Nutzer am 29.08.2017 um 18:45 Uhr
Guthaben Paypalbank

PayPal Bank zahlt mein Bankguthaben nicht zurück.3 Monate versuche ich schon, das Guhaben zurück zubekommen.Trotz der Zusicherung der Bankangestellten und Email Mitteilungen. Bitte Finanztest um Rat.Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen grüßen
Langlechner

MHeise am 26.04.2016 um 15:18 Uhr
alles auf Einfachheit - nicht auf Sicherheit

@H.E.47
"Datenschutz und/oder Sicherheit haben nie dieselbe Priorität wie Einfachheit und Komfort" - trifft wohl den Kern, wenn man sieht, dass Paydirekt mit der Einfachheit wirbt: Nur Username und Passwort. und bei meiner Bank steht da noch. In Ausnahmefällen fragen wir nach der TAN. Das will ich aber immer, sonst melde ich mich da erst gar nicht an.
@Oceanwaves
Stimme dem zu. Es ist sogar so, dass ein Smartphone, welches mit einem Rechner synchronisiert wird und für Online-Banking genutzt wird, für mTan nicht sicher ist (beide mit Schadsoftware versorgbar).
Ich finde sowieso für ein Girokonto das ChipTan Verfahren mit einem Stück Spezialhardware von etablierten Sicherheitsherstellern (Kobil, Reiner, ...) die richtige Lösung. Ist bei Einzelüberweisungen und Check der angezeigten Daten von der Architektur kaum zu kompromittieren.

Christian1210 am 09.04.2016 um 15:17 Uhr
Fortsetzung "Paydirekt ist unnötig wie ein Kropf"

...
Durch die Notwendigkeit, als Händler zum Anbieten von Paydirekt entweder mit allen Bankengruppen Einzelverträge aushandeln oder einen Nutzungsvertrag über einen der Händlerkonzentratoren abschließen zu müssen, wobei die Einbindung in den Webshop nur über komplizierte APIs, die meist sogar noch jährliche Lizenzgebühren kosten, möglich ist, wird sich das Interesse wohl sehr in Grenzen halten.
Einzig der zusätzliche Käuferschutz wäre aus Kundensicht ein Goodie, das allerdings bei Kreditkartenzahlungen dank einer zwingenden EU-Richtlinie sowieso immer gegeben ist (und bei PayPal diesbezüglich sogar eine doppelte Reklamationsmöglichkeit besteht), wo der Händler im Zweifel die erfolgte Lieferung (möglichst an die Rechnungsadresse der Kreditkarte) nachweisen können muß, falls der Kunde die Belastung wegen Nichtlieferung reklamiert.
Fazit:
Ein 15. Zahlungssystem, allein für den nationalen Markt und mehr als 10 Jahre zu spät kann nur ein Rohrkrepierer sein.