
Banken und Sparkassen führen mit Paydirekt ein eigenes Online-Bezahlverfahren ein – als Zusatzfunktion zum Girokonto. Paydirekt soll dem großen US-Konkurrenten Paypal Paroli bieten – rund zehn Jahre nach dessen Einführung in Deutschland. Finanztest erklärt, wie das neue Verfahren funktioniert.
Seit November freigeschaltet
Paydirekt wird seit November 2015 nach und nach von den Banken freigeschaltet. Das erste Mal bezahlte ein Mitarbeiter der Hypovereinsbank (HVB) mit Paydirekt im August 2015 beim Online-Möbelhändler d-Living.de. Seit Anfang November können alle HVB-Kunden mit Onlinekonto den Bezahldienst nutzen.
Direkt vom Girokonto abgebucht

Wer Paydirekt nutzen will, muss eine gültige E-Mail-Adresse haben und ein onlinefähiges Girokonto bei seiner Bank. Dann kann er sich im Onlinebanking-Bereich für Paydirekt registrieren. Er wählt Benutzername und Passwort aus und bestätigt sie mit einer Transaktionsnummer (Tan). Im Anschluss erhält er einen Aktivierungslink per E-Mail und kann Paydirekt freischalten. Mit Benutzername und Passwort kann der Bankkunde bei teilnehmenden Onlineshops bezahlen, nachdem er den Button „Paydirekt“ gewählt hat. Seine Bank autorisiert die Zahlung und gibt dem Händler eine Zahlungsgarantie. Dieser verschickt daraufhin die Ware sofort. Das Geld geht direkt vom Girokonto ab. Zahlungen mit Paydirekt stehen auf dem Kontoauszug.
Millionen-Potenzial in Deutschland
50 Millionen Online-Girokonten bei Banken und Sparkassen können für das neue Bezahlverfahren freigeschaltet werden. Auch Commerzbank, Deutsche Bank, Postbank, Santander Bank, Targobank und rund 950 Volks- und Raiffeisenbanken machen mit. Die Sparkassen haben sich erst spät dazu entschieden. Erst im Frühjahr – voraussichtlich im April 2016 – soll es einen breiten Anschluss geben.
Sparkassen setzten bislang auf Giropay
Bis Redaktionsschluss Ende Januar hatte noch keine Sparkasse das neue Bezahlsystem freigeschaltet – womöglich, weil die Institute bisher auf ein anderes Verfahren gesetzt haben: auf Giropay. Auch für Giropay benötigt ein Kunde ein zum Onlinebanking freigeschaltetes Girokonto bei einem teilnehmenden Institut. Zum Bezahlen wird er auf das Onlinebanking-Portal seiner Bank oder Sparkasse umgeleitet und gibt wie üblich seine Kontozugangsdaten ein. Die Überweisung bestätigt er mit einer Transaktionsnummer (Tan). Giropay hat aber inzwischen weniger Umsatzanteil im Onlinehandel als Amazon Payments (Die häufigsten Online-Bezahlverfahren).
[Update 13.04.2016] Bis Ende April sollen alle Sparkassen an das neue Bezahlverfahren Paydirekt angeschlossen sein. [Ende Update]
Noch machen erst 22 Onlineshops mit
Bislang sind bei Paydirekt noch sehr wenige Händler angebunden. Die Liste auf der Internetseite nennt Ende Januar 22 Onlineshops. Darunter ist als namhafter und umsatzstarker Händler nur Alternate, einer der größten Versandhändler für Hardware, Software, Heim- und Unterhaltungselektronik. Wir haben bei den 30 Onlinehändlern nachgefragt, deren Bezahlverfahren wir im Dezember 2015 untersucht haben (Test Online bezahlen, Finanztest 12/2015). Bis auf Alternate kann man in keinem dieser Shops mit Paydirekt bezahlen und keiner plant die Einführung. Begründung: fehlende Akzeptanz und Verbreitung beim Kunden.
Verhandlungen mit dem Metro-Konzern
Paydirekt-Geschäftsführer Niklas Bartelt bekennt: „Die Einführung von Paydirekt ist kein reiner Spaziergang.“ Er sei sich aber sicher, dass es im Laufe des Jahres deutlich mehr Händler geben werde, die das neue Bezahlverfahren anbieten. Derzeit laufen Verhandlungen mit dem Metro-Konzern und vielen weiteren Händlern.
Strenger deutscher Datenschutz
Mit Paydirekt lässt sich nur in Euro bei Händlern in Deutschland zahlen, nicht aber bei ausländischen Firmen. Das ist bei Paypal anders: Weltweit nutzen 179 Millionen Kunden den Bezahldienst, den 7 Millionen Händler anbieten. Anders als bei Paypal aus den USA steht bei Paydirekt die gesamte Infrastruktur des Bezahlsystems in Deutschland. Die Bankdaten der Paydirekt-Kunden werden nur im Inland gespeichert und unterliegen den strengen deutschen Datenschutzgesetzen. Zwischen Bank und Händler sind weder Drittanbieter noch Verrechnungskonto geschaltet. Das sind die Hauptargumente, mit denen Paydirekt auch Menschen erreichen will, die sich bei anderen Bezahlsystemen unwohl gefühlt haben oder denen Onlinezahlungen bisher zu unsicher waren.
30 Tage Zeit zum Reklamieren
Sollte der Händler die Ware einmal nicht liefern, soll der Käuferschutz greifen: Der Kunde kann innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kontobelastung seine Bestellung über sein Paydirekt-Profil reklamieren. Der Händler ist verpflichtet, gegenüber Paydirekt einen Liefernachweis zu erbringen. Kann er das nicht, wird der Betrag der nicht erhaltenen Ware erstattet. Im Gegenzug hat der Händler immer die Gewissheit, dass beim Kunden genug Geld auf dem Konto ist – sonst löst die Bank die Zahlung gar nicht aus.
Auch als App für Android und iOS
Paydirekt gibt es auch als Smartphone-App für die Betriebssysteme Android und iOS. Man kann damit alle Transaktionen in Echtzeit einsehen und kontrollieren. Bezahlen geht mit der App bisher nicht – mit der App von Paypal schon.
-
- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
-
- Die deutschen Banken und Sparkassen fassen ihre Online-Bezahlverfahren Paydirekt, Giropay und Kwitt zusammen. Die neue, einheitliche Payment-Marke nennt sich künftig...
-
- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Nachdem ich bisher PAYDIREKT als nützlich angesehen habe, muss ich doch mal schwer rügen, daß es tatsächlich zu weniger taugt !!! Es kann durchaus schnell bezahlt werden, wenn ein Händler dies verwendet. Doch die werden immer weniger. Zahlung geht auch durchaus einfacher, nur mit Anmeldung + Passwort und nicht so kompliziert mit 2 Apps wie seit Herbst 2019 gemäß PSD2 EU Direktive bei EU Banken. Jedoch scheiden sich die Geister, wenn man mehr will. Als Benutzer Auskunft irgendwo zu bekommen ist fast schier unmöglich, da PAYDIREKT jeden Schiet beschreibt, aber nutzvolle Auskünfte fast nirgendwo wirklich lesbar sind.
Wenn man dann beim ANBIETER selber nachhakt, wird man hin u. her verwiesen, z.B. von PAY an die direkte Heimbank und wieder an den direkten Kunden...und man ist am ENDE VERGRÄTZT. EIN VÖLLIGES NO-GO und somit keinerlei EMPFEHLUNG wert. Zudem soll z.B. OTTO.de gesponsort worden sein, mit über 10 Mio.
Sowas bringt nichts...eher sieht das nach letztem Versuch aus!
@KN76LA: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Diese ist den Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Allgemein gilt: setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückzahlung, am besten schriftlich und evtl. per Einschreiben. Lesen Sie auch den Artikel: www.test.de/Geld-einfordern-So-mahnen-Sie-richtig-1762388-0/.(AK)
PayPal Bank zahlt mein Bankguthaben nicht zurück.3 Monate versuche ich schon, das Guhaben zurück zubekommen.Trotz der Zusicherung der Bankangestellten und Email Mitteilungen. Bitte Finanztest um Rat.Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen grüßen
Langlechner
@H.E.47
"Datenschutz und/oder Sicherheit haben nie dieselbe Priorität wie Einfachheit und Komfort" - trifft wohl den Kern, wenn man sieht, dass Paydirekt mit der Einfachheit wirbt: Nur Username und Passwort. und bei meiner Bank steht da noch. In Ausnahmefällen fragen wir nach der TAN. Das will ich aber immer, sonst melde ich mich da erst gar nicht an.
@Oceanwaves
Stimme dem zu. Es ist sogar so, dass ein Smartphone, welches mit einem Rechner synchronisiert wird und für Online-Banking genutzt wird, für mTan nicht sicher ist (beide mit Schadsoftware versorgbar).
Ich finde sowieso für ein Girokonto das ChipTan Verfahren mit einem Stück Spezialhardware von etablierten Sicherheitsherstellern (Kobil, Reiner, ...) die richtige Lösung. Ist bei Einzelüberweisungen und Check der angezeigten Daten von der Architektur kaum zu kompromittieren.
...
Durch die Notwendigkeit, als Händler zum Anbieten von Paydirekt entweder mit allen Bankengruppen Einzelverträge aushandeln oder einen Nutzungsvertrag über einen der Händlerkonzentratoren abschließen zu müssen, wobei die Einbindung in den Webshop nur über komplizierte APIs, die meist sogar noch jährliche Lizenzgebühren kosten, möglich ist, wird sich das Interesse wohl sehr in Grenzen halten.
Einzig der zusätzliche Käuferschutz wäre aus Kundensicht ein Goodie, das allerdings bei Kreditkartenzahlungen dank einer zwingenden EU-Richtlinie sowieso immer gegeben ist (und bei PayPal diesbezüglich sogar eine doppelte Reklamationsmöglichkeit besteht), wo der Händler im Zweifel die erfolgte Lieferung (möglichst an die Rechnungsadresse der Kreditkarte) nachweisen können muß, falls der Kunde die Belastung wegen Nichtlieferung reklamiert.
Fazit:
Ein 15. Zahlungssystem, allein für den nationalen Markt und mehr als 10 Jahre zu spät kann nur ein Rohrkrepierer sein.