Ein Opfer von Onlinebetrug hat vor dem Landgericht Darmstadt verloren (Az. 28 O 36/14). Der Geschäftsführer einer GmbH bleibt auf seinem Schaden von 18 500 Euro sitzen. Der Bankkunde hatte das für Überweisungen als sicher geltende Smart-Tan-plus-Verfahren verwendet. Er hätte nach Ansicht der Richter den Betrug erkennen und verhindern können. Es sei ausgeschlossen, dass Kunden die Überweisung nicht selbst vorgenommen haben, wenn sie das Verfahren nutzen.
Betrüger hatten das Zielkonto der Überweisung offenbar mit einem Schadprogramm auf dem PC des Opfers nachträglich geändert.
Für das Smart-Tan-plus-Verfahren muss der Bankkunde sich registrieren lassen und bei der Bank einen Tan-Generator anfordern. Dieses Gerät zeigt zunächst die Überweisungsdaten wie Zielkonto und Betrag zur Kontrolle an. Erst wenn der Bankkunde sie mit „ok“ bestätigt, erzeugt das Gerät die zugehörige Transaktionsnummer (Tan), mit der er im nächsten Schritt den Überweisungsauftrag am Computer bestätigt.
Laut Gericht hatte der Betrogene die Angaben auf dem Display des Tan-Generators nicht sorgfältig überprüft und damit die gefälschten Daten bestätigt.
Tipp: Unter Wikibanking.net können Sie sich über Verfahren und Gefahren beim Onlinebanking informieren und erhalten Tipps zu Sicherheitsmaßnahmen.