Online-Aufnahmedienste Die Videorekorder im Internet

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Internetkunden dürfen Fernsehsendungen übers Netz aufnehmen und nach Belieben abrufen – auch wenn es RTL und Sat1 nicht gefällt. Online-Aufnahmedienste machen unabhängig: Kunden können Sendungen am PC oder Smartphone programmieren und schauen. Finanztest erklärt, wie die Dienste funktionieren und was sie kosten.

Streit um Aufnahmedienste

Es ist mehr als 35 Jahre her: Im Jahr 1976 gingen Filmfirmen aus Hollywood gegen den Videorekorder vor. Die Filmindustrie sah ihre Rechte verletzt und befürchtete Einnahmeeinbußen durch private Filmkopien. Die Firmen verklagten Sony, den Hersteller des Videorekorders Betamax. Doch Sony bekam recht und die Videorekorder setzten sich durch. Ihre Besitzer dürfen Kopien von Filmen zum privaten Gebrauch machen, entschied der US Supreme Court, der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Der Fall ging als „Betamax Case“ in die Rechtsgeschichte ein. Nun hat Deutschland einen eigenen Betamax-Fall. Derzeit klagen die Fernsehsender RTL und Sat1 gegen Online-Aufnahmedienste, auch Online-Videorekorder genannt. Bislang hatten sie keinen Erfolg.

Gericht erlaubt Internetaufnahmen

Online-Videorekorder machen fast dasselbe wie herkömmliche Videogeräte. Allerdings kommen die Fernsehaufnahmen aus dem Internet. Die Kunden von Diensten wie Save.tv oder Bong.tv blättern dort in einer elektronischen Programmzeitschrift und programmieren mit wenigen Klicks Filme oder Serien. Wenn der Film im Fernsehen läuft, nimmt der Dienst ihn auf. Der Computer muss dafür weder online noch eingeschaltet sein. Kurze Zeit später liegt der Film im Internet bereit. Der Kunde kann die Sendung direkt aus dem Internet am PC oder seinem internetfähigen Handy anschauen (Streaming) oder sie herunterladen (Download) und später ansehen. Für Streaming und Download muss der Nutzer natürlich online sein.

Online-Videothek für aktuelle Filme

Damit funktionieren die Aufnahme-Dienste anders, als die derzeit wohl noch bekannteren Online-Videotheken (zum aktuellen Test Online-Videotheken). Bei diesen Anbietern – wie Maxdome, Apple itunes oder Lovefilm – müssen Filmfreunde nicht warten, bis der Wunschfilm im Fernsehen läuft, sondern können dort Kinofilme inzwischen auch via Internet bequem vom Sofa aus ausleihen – und manchmal auch direkt kaufen.

Nutzer müssen nichts fürchten

Die Klagen gegen Save.tv und Shift.tv haben zunächst ein Ergebnis gebracht, das für ihre Kunden erfreulich ist: Die Nutzer dieser Dienste machen zulässige Kopien zum privaten Gebrauch, wenn sie im Internet Filme aufnehmen, sagt der Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 215/06 und I ZR 175/07). Teure Abmahnungen müssen sie daher nicht befürchten. Ähnlich dürfte es bei Bong.tv sein. Der Betreiber versichert, die Aufnahme laufe wie bei Save.tv und Shift.tv vollautomatisch.

[Update 26.07.2012] Gericht stellt Legalität in Frage

Das Landgericht München hat in einem aktuellen Urteil vom 9. August 2012 einer Klage der ProSiebenSat1 Media AG gegen Save.tv stattgegeben (Az. 7 O 26557/11). Das Gericht urteilte, das Save.tv die Programme der Sendergruppe nicht mehr zur Aufnahme anbieten dürfe. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Save.tv will zunächst die Urteilsgründe abwarten und dann gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Vorerst blieben die Sender ProSiebenSat1 Media AG im Angebot, erklärte der Aufnahmedienst.

Das Urteil kommt überraschend: Denn der BGH hatte zuvor entschieden, dass Kunden, die sich eines vollautomatisierten Aufnahmedienstes bedienen, eine zulässige Privatkopie machen. Und vor dem Oberlandesgericht Dresden hatte ein technischer Sachverständiger festgestellt, dass bei Save.tv die Aufnahme vollautomatisiert ablaufe (Az. 14 U 801/07 und Az. 14 U 0801/07). Damit schien die Rechtslage eigentlich klar und der Nutzer rechtlich aus dem Schneider. Warum das Landgericht München das nun offenbar anders sieht, ist unklar.

Nach Informationen von test.de haben die Richter des Landgerichts jedenfalls kein neues Sachverständigengutachten eingeholt, das das Ergebnis des Dresdner Gerichts in Frage stellen würde. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Auch für Nutzer von Save.tv gibt es jedenfalls derzeit keinen Grund zur Panik. Sie können auch weiterhin Sendungen von ProSieben und Sat1 aufnehmen. Durch die sich widersprechenden Urteile ist die Rechtslage mittlerweile so undurchsichtig, dass Save.tv momentan wohl keinesfalls als offensichtlich „rechtswidrige Quelle“ für Filmdownloads bezeichnet werden kann. Update Ende

Mehr als ein normaler Rekorder

Online-Videorekorder machen Fernsehzuschauer flexibler. Anders als mit normalen Videorekordern können die Kunden zum Beispiel mehrere Programme gleichzeitig aufnehmen. Liegt die Aufnahme als Filmdatei im Internet bereit, kann der Nutzer sie sich leicht auf einen USB-Stick ziehen und über den Laptop auf einer Dienstreise oder im Urlaub anschauen. Die Onlinerekorder eignen sich auch als Ergänzung zum herkömmlichen Rekorder. Fällt jemandem unterwegs ein, dass er vergessen hat, einen Film zu programmieren, kann er das etwa via Handy nachholen. Der Onlineservice ist erschwinglich, er kostet meist weniger als 10 Euro pro Monat. Bei Onlinetvrecorder.com (OTR) ist eine Nutzung sogar kostenlos möglich. Statt Geld zu überweisen, können Kunden dort mit Klicks auf Werbeflächen Guthaben aufbauen und diese zum Bezahlen nutzen.

Fernsehsender machen Druck

Die privaten Sender können sich für die Aufnahmedienste nicht begeistern. Kein Wunder, schneiden doch Anbieter wie Save.tv und OTR den Kunden auf Wunsch sogar die Werbung aus den Filmen heraus. Auch bei Myabo.tv gibt es werbefreie Aufnahmen. ProSieben, Sat1 und RTL haben eigene Onlinepläne. Sie wollen eine gemeinsame Mediathek aufbauen, auf der Filme und Serien nach der Ausstrahlung online angeschaut werden können. Außerdem: Privatsender leben von hohen Einschaltquoten. Aufnahmen per Online-Videorekorder zählen aber nicht mit. Die rechtlichen Streitigkeiten gehen an den Anbietern nicht spurlos vorbei: Bong.tv, Save.tv und Shift.tv haben wegen der Querelen einzelne Fernsehsender aus ihrem Angebot genommen. Alle drei bieten zum Beispiel keine Sendungen von RTL an.

Noch einmal zum Bundesgerichtshof

Bei OTR und seinem Tochterunternehmen Myabo.tv können Premium-Kunden sogar Filme herunterladen, die sie gar nicht programmiert haben. Das ist wahrscheinlich rechtswidrig, weil OTR für das Anbieten solcher Dateien keine Rechte hat. OTR-Nutzer hätten aber nur etwas zu befürchten, wenn OTR eine „offensichtlich“ rechtswidrige Quelle für Filmdownloads wäre. Da es aber keine Urteile zu OTR gibt und die Berichterstattung überwiegend positiv war, dürfte die Rechtswidrigkeit für Laien gerade nicht offensichtlich sein. Während die Kunden all dieser Dienste aus dem Schneider sind, stehen die Anbieter mit Sitz in Deutschland – Shift.tv und Save.tv – weiter unter Druck. Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass ihnen das Recht zur Weitersendung des TV-Signals an den Kunden fehlt (Az. 14 U 801/07, nicht rechtskräftig). Die beiden Anbieter versuchen dieses Recht zu erstreiten. Der Bundesgerichtshof wird sich daher mit den Online-Videorekordern noch einmal – vermutlich noch in dieses Jahr – beschäftigen müssen. Folgt er den Dresdner Richtern, wird es schwer für Save.tv und Shift.tv. Bong.tv, OTR und Myabo.tv sind dagegen für die deutsche Justiz schwer zu greifen. OTR und Myabo.tv sitzen laut Impressum auf den Seychellen, Bong.tv auf den Karibik-Inseln Turks und Caicos.

Gute Fernseher für den Heimkino-Spaß

Ganz egal, auf welchem Weg die Filme ins heimische Wohnzimmer kommen: Richtig Spaß macht Kino zuhause mit einem ordentlichen Fernseher. Die Stiftung Warentest testet beständig – und ganz frisch im großen Produktfinder Fernseher sind die Testergebnisse für 14 aktuelle Modelle von 80 bis 117 Zentimeter Bilddiagonale. Insgesamt enthält die Datenbank Testergebnisse von 442 Fernsehern.

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PMH31 am 05.01.2014 um 22:58 Uhr
Urteil Bundesgerichtshof

Zwei Fragen sind für mich offen geblieben, nachdem ich mich hier und durch diverse Foren geklickt habe:
Im Urteil des Bundesgerichtshofs am 11.04.2013 (I ZR 151/11) ist nur die Rede von save.tv. Inwiefern hat das Urteil also eine Auswirkung auf andere Onlinevideorecorder (bong.tv, shift.tv etc.)?
Und ist es abzusehen wann ein endgültiges Urteil zu Onlinvevideorecordern bzw. dem speziellen Fall gefällt wird?

jatka am 03.01.2013 um 10:41 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.09.2012 um 18:28 Uhr
OnlineTVrecorder

@Robin_L: Wir haben OTR natürlich ausprobiert. Wir haben den Premium-Status erworben und konnten anschließend auch nach Ablauf der Sendung im Fernsehen Filme herunterladen, ohne diese zuvor einzeln programmiert zu haben. Das OTR-System hat uns während der Umstellung auf den Premium-Status nicht aktiv gefragt: „Wollen Sie jetzt alles aufnehmen?“, diese Funktion war automatisch nach der Umstellung auf Premium vorhanden. Wir haben auch jetzt keinen Menüpunkt entdecken können, wo Nutzer aktiv etwa von „Ich nehme alles auf“ wieder auf „ich nehme nur einzelne Sendungen auf“ und umgekehrt switchen können. Abgesehen davon haben wir rechtliche Bedenken, ob ein System, indem per Nutzerbefehl jeden Tag 24 Stunden lang alle Sendungen der über 100 OTR-Sender aufgenommen werden können, noch Privatkopien im Sinne der BGH-Rechtsprechung herstellt.

Robin_L am 17.09.2012 um 03:41 Uhr
OnlineTVrecorder

Die Berichterstattung ist nicht ganz richtig: Es können Sendungen nicht einfach im Nachhinein heruntergeladen werden! Dazu muss einmal die Aufnahmeeinheit den Befehl erhalten, ALLES aufzuzeichnen. Ohne diesen expliziten Vorgang kann nichts Unprogrammiertes aus der Vergangenheit geladen werden. Somit hat der Nutzer selbst die Anweisung gegeben, alle verfügbaren Kanale so lange aufzuzeichnen, bis der Vorgang widerrufen wird.
Wenn ich 100 Recordereinheiten mit entsprechender Festplattenkapazität zuhause aufzeichnen lasse, wäre das nicht verboten - es handelt sich um Privatkopien, die ich selbst programmiert habe. Bei OTR findet genau dieser Vorgang statt - nur, dass die Einheiten und die Festplatten nicht bei mir zuhause sind.
Nochmals: Keiner bekommt Aufzeichnungen zu sehen, die nicht selbst programmiert worden sind! Entweder einzeln oder als Gesamtauftrag.
Ergänzung: OTR bietet zur Zeit als einziger HDTV-Aufnahmen an, volle BlueRay-Auflösung mit - bei Verfügbarkeit - Dolby 5.1-Ton.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.08.2012 um 13:54 Uhr
Onlinetvrecorder

@osjga: Beim Anbieter Onlinetvrecorder.com (OTR) können auch Sender aus Österreich und der Schweiz programmiert werden. Einige Aufnahmen bietet OTR nach eigenen Angaben auch in HD-Qualität zum Download an.