Der OneCoin-Unternehmensgruppe ist es seit Ende April in Deutschland verboten, die virtuelle Währung OneCoin zu bewerben oder zu vertreiben, Meldung Virtuelle Währungen, Finanztest 6/2017. In vielen anderen Ländern ist das aber weiter möglich. Auf einer Internetseite in Österreich ist eine Anleitung zu finden, wie Produkte gekauft und über den Finanzdienstleister WB21 mit Adresse in Singapur bezahlt werden können. Sein Gründer geriet 2016 wegen Unstimmigkeiten in die Schlagzeilen. Wir raten davon ab, Geld in OneCoin-Produkte zu stecken und haben die OneCoin-Gruppe auf unsere Warnliste Geldanlage gesetzt.