
Wenn zwei sich streiten, braucht es manchmal einen, der vermittelt.
Am 1. April 2016 tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Es soll für ein flächendeckendes Angebot von Schlichtungsstellen sorgen. Im Laufe des 1. April soll dazu auch die neue Internetadresse www.verbraucher-schlichter.de freigeschaltet werden. Die schon bestehende Schlichtung für Streit mit Anbietern der Post- und Telekommunikationsbranche wird nun kostenlos. test.de sagt, was sich für Verbraucher jetzt ändert.*
Schlichtung vor Ort
Ziel des neuen Gesetzes: Verbraucher und Firmen sollen sich bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen, etwa Kauf- oder Dienstverträgen, an eine Schlichtungsstelle vor Ort wenden können. Eine zentrale Anlaufstelle beim Bund, die zurzeit eingerichtet wird, kümmert sich bis Ende 2019 um Streitigkeiten, für die es keine Schlichtungsstelle gibt. Danach sollen die Bundesländer solche Auffangstellen betreiben.
In vielen Branchen gibt es bereits Schlichtungsstellen
Bundesweit gibt es bereits zahlreiche Schlichtungsstellen – welche das sind, steht in unserem Special Schlichtungsstellen: So kommen Sie ohne Gericht zu Ihrem Recht. So schlichtet etwa zwischen Kunden und Strom- oder Gasversorgern die Schichtungsstelle Energie, bei Streit mit dem Versicherer der Versicherungsombudsmann.
Bundesnetzagentur schlichtet jetzt kostenlos
Die Bundesnetzagentur schlichtet ab dem 1. April kostenlos, wenn Verbraucher Probleme mit ihrem Telefon- oder Postanbieter haben und sich beide Parteien nicht einigen können. Das kann eine strittige Telefonrechnung oder ein gesperrter Anschluss sein, aber auch eine beschädigte oder verlorengegangene Postsendung. Bisher richtete sich die Gebühr nach dem Streitwert. Sie betrug aber mindestens 35 Euro bei Telekommunikations- und 25 Euro bei Post-Angelegenheiten. Laut eigenen Angaben hat die Bundesnetzagentur bisher in rund 70 Prozent aller Schlichtungsfälle eine gütliche Einigung erzielt, ohne dass ein Gerichtsverfahren nötig gewesen ist.
Schnell und transparent
Oft scheuen Verbraucher den Weg vors Gericht – gerade wenn es sich um kleine Streitwerte handelt. Eine gerichtliche Klage kostet Zeit, Nerven und auch Geld. Schlichtungsverfahren sind schnell, transparent und für den Verbraucher in der Regel kostenlos. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Verfahren soll maximal 90 Tage dauern. Nicht ein Richter fällt am Ende ein Urteil, sondern ein Streitmittler unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag. Ist der Verbraucher damit nicht zufrieden, kann er immer noch klagen.
Informationspflicht für Unternehmen
Unternehmen müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten auf ihrer Internetseite oder in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und deutlich darüber informieren, ob sie sich an Schlichtungsverfahren beteiligen und wenn ja, welche die jeweils zuständige Anlaufstelle ist. Bei der Auswahl helfen aber zukünftig auch die Verbraucherzentralen.
Informationen im Netz
Das Bundesjustizministerium informiert in einer aktuellen Meldung über die Änderungen. Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, sollen sich Verbraucher danach künftig an die Allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ wenden können. Diese hat ihren Sitz in Kehl. Sie wird künftig auch im Internet erreichbar sein: Die neue Internetadresse www.verbraucher-schlichter.de soll dazu im Laufe des 1. April freigeschaltet werden.
*Diese Meldung ist ursprünglich am 09.03.2016 erschienen. Eine Aktualisierung erfolgte am 31.03.2016.