Eine Autofahrerin, die nach einer Kollision rechts ranfährt und anhält, muss sich kein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein Lastwagen ungebremst auf ihr Auto auffährt. Die Haftpflichtversicherung des Lastwagenfahrers muss für den Schaden und die Verletzungen der Frau voll zahlen, obwohl sie kein Warndreieck aufgestellt hatte, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 216/13).
Das abgestellte Fahrzeug sei schon aus 200 Metern Entfernung gut sichtbar gewesen, stellten Gutachter fest. Es sei also nicht erforderlich gewesen, die Unfallstelle besonders abzusichern, so die Richter. Außerdem sei der Lastwagenfahrer zu schnell gefahren, obwohl er nach eigenen Angaben von der Sonne geblendet war.
Tipp: Nutzen Sie immer das Warndreieck. Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie gesehen werden.
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