Offene Immobilienfonds

So läuft die Rück­gabe von Fonds­anteilen: Zweierlei Fristen

26

Offene Immobilienfonds Testergebnisse für 13 Offene Immobilienfonds 06/2020

Anleger von offenen Immobilienfonds kommen nicht mehr so schnell an ihr Geld wie früher. Es gelten neue Regeln für die Rück­gabe von Anteilen. Sie trennen die Anleger in eine Zwei­klassen­gesell­schaft:

Kauf vor dem 22. Juli 2013: Anleger dürfen 30 000 Euro pro Kalender­halb­jahr abziehen. Brauchen sie mehr Geld, müssen sie zwölf Monate vorher kündigen.

Kauf ab dem 22. Juli 2013: Der Frei­betrag von 30 000 Euro pro Kalender­halb­jahr entfällt. Es gilt eine Mindest­halte­frist von 24 Monaten sowie eine Kündigungs­frist von zwölf Monaten. Wer jetzt kauft, kommt frühestens in zwei Jahren wieder an sein Geld.

Die Kündigung ist unwiderruflich. Die Fristen gelten, wenn Anleger ihre Anteile an die Fonds­gesell­schaft zurück­geben. Über die Börse können sie jeder­zeit verkaufen. Eventuell müssen sie aber einen Abschlag auf den Preis hinnehmen.

Im Erbfall. Für Erben gilt das Datum, zu dem der Verstorbene die Anteile gekauft hatte. Aufgepasst: Sobald die Erben sich die Anteile über­tragen lassen, gelten die Halte- und Kündigungs­fristen von diesem Datum an.

26

Mehr zum Thema

26 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.08.2023 um 19:32 Uhr
Immobilienfonds

@Panther2018: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuelle Beratung anbieten können. Offene Immobilienfonds empfehlen wir generell nur zur Beimischung in ein gut gestreutes Depot, keinesfalls als alleinigen Sicherheitsbaustein. Der Anteil sollte maximal 10 Prozent betragen. Bei dem Fonds Deka Basisanlage handelt es sich um einen ausgewogenen Mischfonds, der hauptsächlich in Aktien und Anleihen und zu einem kleinen Teil in Gold investiert.

Panther2018 am 02.08.2023 um 17:13 Uhr
Immobilienfonds

Werden diese Nutzerkommentare noch betreut?

Panther2018 am 31.07.2023 um 12:04 Uhr
Was tun mit Immobilienfonds

Liebes Test-Team!
Mich würde interessieren, wie Sie mit Immobilienfonds verfahren würden, die vor langer Zeit angeschafft wurden und weiterhin monatlich etwas bespart werden. Was ist hier aktuell die beste Option? Besparung beenden und Fonds behalten? Oder lieber den die Fonds verkaufen und anders anlegen? Mir ist bewusst, dass es kein allgemeines Rezept für diese Frage gibt, jedoch würde mich Ihre Meinung persönlich sehr interessieren. Insbesondere handelt es sich um die DE000DK2CFR7 (DEKA-Basisanlage) und DE0007483612 (DEKA-Immobilienglobal), beides Fonds, die damals von den Sparkassen sehr propagiert wurden. Vielen lieben Dank jetzt schon für Ihre Antwort. Mit besten Grüßen

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.06.2021 um 20:15 Uhr
Offene Immobilienfonds in Abwicklung

@goofi: Wir wissen nicht, wie lange es noch dauert, bis der KanAm Grundinvest komplett aufgelöst wird. Wir können auch nicht sagen, wie viele Kosten im Laufe der Zeit noch anfallen. Wenn Sie Ihr Geld sofort haben wollen, dann können Sie es an der Börse versuchen. Wenn Sie eine Verkaufsorder aufgeben, dann am besten mit Limit, damit Sie keinen noch geringeren Preis bekommen.
(dda)

goofi am 16.06.2021 um 20:38 Uhr
Offene Immobilienfonds in Abwicklung

Sehr geehrtes test-Team!
Bezüglich der in Abwicklung befindlichen Fonds, wäre interessant, ob ein Warten bis zur endgültigen Auflösung oder ein Verkauf über die Börse die sinnvollere Lösung ist.
Speziel beim KanAm Grundinvest stellt die KAG (mit 5,80 Euro) einen etwas höheren Anteilswert als über die Börse (4,43 Euro) erzielbar.
Kann man davon ausgehen, dass die Differenz und eventuell noch mehr durch die Kosten der Verwaltung (negative Zinserträge, Rückstellungen und Gebühren) aufgefressen wird?
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.