Glossar Offene Immobilienfonds
Anleger mit offenen Immobilienfonds sollten ein paar wichtige Begriffe kennen, um ihre Anlage besser kennenlernen und einschätzen zu können.
Ausgabeaufschlag. Einmalige Kosten bezogen auf den Anteilswert, die der Berater bei Kauf des Fonds über die Fondsgesellschaft verlangt.
Finanztest-Bewertung. Offene Immobilienfonds passen nicht in das Chance-Risiko-Raster, das Finanztest seit Jahren verwendet. Deshalb erhalten sie im Gegensatz zu Aktien-, Renten- oder Mischfonds im großen Fonds-Vergleich keine Finanztest-Bewertung. Ein Anhaltspunkt für Anleger ist die Höhe der Fünfjahresrendite. Sie sollten bei der Auswahl unbedingt auch weitere Kennzahlen beachten, etwa Leerstandsquote und oder auslaufende Mietverträge.
Fondsvermögen. Wert des Fonds, das heißt, die Summe aller dem Fonds gehörenden Vermögensgegenstände und Forderungen abzüglich der Schulden.
Fremdfinanzierung. Gibt an, welcher Anteil der Immobilien kreditfinanziert ist.
Geografische Verteilung. Zeigt, wo die Immobilien sich befinden, die der Fonds gekauft hat. Die Angaben beziehen sich auf die Verkehrswerte.
Immobilien. Zeigt, wie viele Immobilien im Fonds sind. Je mehr, desto breiter ist das Fondsvermögen gestreut.
Immobilienvermögen. Verkehrswert der Immobilien. Sie können direkt oder über Beteiligungen gehalten werden.
Investitionsquote. Verhältnis von Fonds- zu Immobilienvermögen.
Kosten. Hierunter fallen zum Beispiel die Verwaltungsvergütung für das Management der Fonds und die Bewirtschaftskosten der Immobilien. (siehe auch Kosten der Fonds).
Leerstandsquote. Anteil der Immobilien, der derzeit nicht vermietet ist. Er bezieht sich auf die Brutto-Sollmiete. Diese gibt an, welche Einnahmen der Fonds mit der Vermietung insgesamt erzielen kann, inklusive Nebenkosten.
Mietverträge. Wenn die Mietverträge auslaufen, müssen die Fonds sie zu neuen Bedingungen wieder vermieten oder neue Mieter suchen.
Nutzungsart. Zeigt, in welche Arten von Immobilien der Fonds schwerpunktmäßig investiert: Wohn- oder Gewerbeimmobilien, die wiederum aufgeteilt werden in Bürogebäude, Handel und Gastronomie sowie Hotels und Logistik.
Steuern. Offene Immobilienfonds unterliegen der Abgeltungsteuer. Einzelheiten finden Sie in dem Beitrag Das müssen Sie über die Fondssteuer wissen.
Substanzausschüttung. Ausschüttung aus dem Verkaufserlös von Immobilien. Sie 2018 sind Substanzausschüttungen nicht mehr steuerfrei. Für offene Immobilienfonds in Abwicklung gibt es eine Übergangsregelung. Demnach bleiben Substanzausschüttungen für eine Frist von fünf Jahren nach Beginn der Abwicklung steuerfrei.
Wertentwicklung. Gibt die Renditen der vergangenen Jahre an. Die aktuelle Wertentwicklung der Fonds finden Sie in unserer großen Fondsdatenbank.
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