Offene Immobilienfonds Substanz­ausschüttungen bleiben steuerfrei

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Offene Immobilienfonds - Substanz­ausschüttungen bleiben steuerfrei

Der Gebäude­komplex an der Via Laurentia in Rom ist noch im Bestand des SEB Immoinvest. © Savills / Barbara Burg + Oliver Schuh

Besitzer von offenen Immobilienfonds in Abwick­lung – die bekann­testen sind der CS Euro­real und der SEB Immoinvest – erhalten in unregelmäßigen Abständen sogenannte Substanz­ausschüttungen. Die Fonds­gesell­schaften verteilen dabei den Erlös aus dem Verkauf der verbliebenen Immobilien an die Fonds­anleger. Viele von ihnen haben erhebliche Verluste erlitten, die Ausschüttungen sind kein voll­ständiger Ersatz.

Depot­banken ziehen dennoch Steuern ab

Dennoch ziehen die Depot­banken seit Anfang des Jahres von den Ausschüttungen Kapital­ertrags­steuer, Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer ab. Anleger bekommen das Geld aber spätestens mit ihrer Steuererklärung zurück (mehr Informationen über Immobilienfonds in Abwick­lung im Special Immobilienfonds).

Sonder­regelung im Investment­steuergesetz

Im neuen Investment­steuergesetz, das seit 2018 in Kraft ist, gibt es für Immobilienfonds in Abwick­lung eine Sonder­regelung. Substanz­ausschüttungen bleiben demnach für eine Frist von fünf Jahren nach Beginn der Abwick­lung steuerfrei. Im Falle des SEB Immoinvest läuft die Frist zum Beispiel bis zum 31. Dezember 2022.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.10.2019 um 13:22 Uhr
Eintrag in die Steuererklärung

@FBIT: Die Anleger geben in der Anlage KAP die in der Bescheinigung der Fondsgesellschaft mitgeteilten Erträge an. In der Spalte daneben teilen Sie dem Finanzamt die korrigierten Beträge mit. Außerdem geben Sie die bezahlte Kapitalertragssteuer, den Soli und die Kirchensteuer in der Anlage KAP mit an. Das Finanzamt berechnet die Steuern neu, wenn Sie die Überprüfung des Steuereinbehalts in der gleichen Anlage beantragen.
Die Anlage KAP-INV kommt für Fondserträge zum Zug, wenn diese noch nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben. (maa)

FBIT am 03.10.2019 um 16:14 Uhr
Eintrag in die Steuererklärung

In welche Vorlage der Steuererklärung muss die zuviel bezahlte Steuer (Kapitalertrag, SoLi, Kirchen) eingetragen werden?

OIF am 26.05.2019 um 11:47 Uhr
Substanzausschüttung nach Ablauf der 5-Jahresfrist

Der Sinn der angesprochenen 5-Jahresfrist erscheint mir völlig unverständlich. Aus welchem Grund sollen sich Substanzausschüttungen im sechsten Jahr der Abwicklung von denen der vorangegangenen Jahre unterscheiden?
In der Praxis könnte dies zu erheblichen Problemen führen. Was tun beispielsweise ältere Menschen, die ja größtenteils in diesen Immobilienfonds investiert sind? Ein Teil ihrer Einlage wird künftig voll besteuert - der Einlage wohlgemerkt, nicht der Erträge. Diesen Vermögensnachteil können sie nur dann ausgleichen, wenn sie Fonds an der Börse kostenpflichtig und mit Verlust (zum NAV) verkaufen.
Versterben sie hingegen noch während der Abwicklungszeit ohne Verkauf, haben sie niemals eine Kompensation für ihre Kapitalschmälerung erhalten.
Gleiches gilt für Rentner, die sich während der Abwicklungszeit entschließen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen, wo man das System der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne nicht kennt, z.B. Thailand.
Eine große Ungerechtigkeit!

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.01.2019 um 14:16 Uhr
Steuererklärung

@ffirat: Die Bescheinigung über die Höhe der abgeführten Steuer erhalten Sie von Ihrer Wertpapierbank. Das tragen Sie in die Steuererklärung ein und fügen auf einem Vermerk hinzu, dass es sich um eine Substanzausschüttung handelt. (maa) .

ffirat am 13.01.2019 um 00:33 Uhr
Steuererklärung

Hallo
Ich bin anlieger bei Cs euroreal und wusste ich nicht das depotbank vom mir Kapital­ertrags­steuer, Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer abziehet. Ich habe bisher auf keine Angabe über Ausstüttungen in meiner Steuererklärung keine gemacht.
Wie kann ich erfahren dass der Depotbank bisher den Steuern vom Ausschüttungen bisher abgezogen und wie kann ich es zurück bekommen kann.
Mfg