
Für offene Immobilienfonds gelten bald neue Halte- und Kündigungsfristen. Wer ab dem 21. Juli Anteile an diesen Fonds kaufen will, muss seine Anteile dann mindestens zwei Jahre lang behalten. Und will er seine Anteile wieder verkaufen, muss er zwölf Monate zuvor kündigen. Für Anleger, die schon offene Immobilienfonds haben oder noch rechtzeitig kaufen, ändert sich nichts. Finanztest erläutert die Details der neuen Regelungen.
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