Meine Geschwister und ich haben offene Immobilienfonds im Wert von 120 000 Euro geerbt. Können wir die sofort verkaufen?
Eventuell einen Teil davon. Es gelten Kündigungsfristen. Welche, hängt davon ab, wann der Verstorbene die Fonds gekauft hat.
War das vor dem 22. Juli 2013, dann können Sie als Erbengemeinschaft über 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr frei verfügen. Höhere Beträge müssen Sie mit zwölf Monaten Frist kündigen.
Hat der Verstorbene die Fonds ab dem 22. Juli 2013 gekauft, gilt eine Ersthaltefrist von 24 Monaten. Nach zwölf Monaten sind sie mit einer Frist von zwölf Monaten kündbar. Der halbjährliche Freibetrag von 30 000 Euro entfällt.
Aufgepasst: Sobald Sie oder Ihre Geschwister sich die Anteile auf Ihren Namen übertragen lassen, müssen Sie die seit 22. Juli 2013 gültige Ersthaltefrist von 24 Monaten einhalten, egal wann der Verstorbene den Fonds gekauft hatte.