Testergebnisse für 19 Ökostromtarife 2/2012
Schritt 1: Verbrauch ermitteln
Um Preise vergleichen zu können, müssen Sie Ihren Stromverbrauch kennen. Der steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Richtwerte: Singlehaushalte verbrauchen über den Daumen gepeilt etwa 1 500 Kilowattstunden im Jahr, eine Familie mit zwei Kindern etwa 4 000 Kilowattstunden.
Schritt 2: Preise vergleichen
Vergleichen Sie die Anbieter mittels Stromtarifrechnern im Internet. Einen Tarifrechner nur für Ökostrom mit Gütesiegel bietet zum Beispiel der Verein EnergieVision unter www.ok-power.de. Andere Tarifportale im Netz sind zum Beispiel www.verivox.de, www.toptarif.de oder www.check24.de. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Stromverbrauch an. Achten Sie auf Voreinstellungen: Deaktivieren Sie voreingestellten Häkchen für Vorauskasse, Kaution, Strompakete und Neukundenbonus. Vergleichen Sie die Preise ohne Wechselbonus.
Schritt 3: Angebote überprüfen
Prüfen Sie Vertragsbedingungen und das Ökostrom-Label. Sinnvolle Ökotarife tragen das Grüner-Strom-Label, ok-power-Label oder ein Tüv-Siegel, das ausdrücklich den Neubau von Ökostromanlagen bestätigt. Bevorzugen Sie Verträge mit kurzer Laufzeit und monatlicher Kündigungsfrist, dann bleiben Sie flexibel. Preisgarantien sollten mindestens ein Jahr und am besten uneingeschränkt gelten.
Schritt 4: Auftrag vergeben
Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Stromlieferung. Gehen Sie dazu am besten direkt auf die Webseite des Anbieters. Füllen Sie das Anmeldeformular aus, online oder ausgedruckt per Post. Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen noch einmal genau durch. Sie brauchen: die Kundennummer Ihres alten Stromversorgers und Ihre Zählernummer.
Schritt 5: Ummeldung abwarten
Der neue Anbieter erledigt alle Formalitäten für Sie. Kündigen Sie Ihrem bisherigen Anbieter nicht, das macht der neue für Sie. Ausnahme: Wenn Sie wegen einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht nutzen, kündigen Sie besser selbst, weil sonst die Frist verstreichen könnte. Die Ummeldung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen. Beachten Sie aber Ihren bisherigen Vertrag: Solange eine Mindestlaufzeit bei Ihrem alten Versorger besteht, können Sie nicht wechseln.
Schritt 6: Zählerstand melden
Kurz vor der Umstellung fragt Sie der alte Anbieter nach Ihrem Zählerstand für die Schlussrechnung. Der neue Anbieter teilt Ihnen den Termin der Stromlieferung mit. Die Lieferung erfolgt nahtlos. Selbst wenn es Probleme gibt: Ihr Licht geht nicht aus. Dann werden Sie automatisch vom Grundversorger mit Strom beliefert.
Schritt 7: Rechnung prüfen
Der alte Anbieter schickt Ihnen eine Schlussrechnung. Er rechnet Ihren Stromverbrauch bis zum Wechseltermin ab. Prüfen Sie die Rechnung. Im günstigsten Fall bekommen Sie mit der Schlussrechnung noch Geld zurück. Die erste Abrechnung des neuen Anbieters erhalten Sie in der Regel nach einem Jahr.
Wenn es Ärger gibt
Bei Ärger mit dem Stromanbieter können Sie sich an die neue Schlichtungsstelle Energie wenden. Damit können Sie unter Umständen teure und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Die Schlichtungsstelle hilft zum Beispiel bei Streit um Rechnungen oder wenn es Ärger beim Wechsel des Lieferanten gibt. Innerhalb von drei Monaten soll eine Einigung gefunden werden. Verbraucher müssen sich zuvor bei ihrem Versorger beschwert und dessen Antwort vier Wochen abgewartet haben. Ist der Fall bereits vor Gericht, können die Schlichter aber nichts mehr tun. Getragen wird die Einigungsstelle gleichberechtigt von Verbänden der Energiewirtschaft und von Verbraucherorganisationen wie dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Schlichtungssprüche sind für beide Seiten nicht verbindlich. Sie können also immer noch vor Gericht ziehen, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Kontakt: Schlichtungsstelle Energie, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Telefon: 0 30/27 57 24 00. E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.
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Wer sich für Ökostrom entscheidet, der will damit in der Regel die Energiewende in Deutschland fördern und den Bau von umweltfreundlichen erneuerbaren Energieanlagen vorantreiben.
Leider gelingt das nicht mit allen Ökostromtarifen. Um zu verhindern, dass man als Ökostromkunde doch indirekt Kohle- und Atomkraft mitfinanziert, sollte man bei der Auswahl eines Anbieters sehr genau informieren. Eine fundierte Zusammenfassung der Ökostrom-Thematik liefert der folgende Artikel: http://bit.ly/oeko-strom
Beste Grüße,
Michael Brey
Hallo,
Ich versuche gerade ein Überblick über dieses Thema zu bekommen.
Letzte Woche war bei uns einer von http://www.lekker-energie.de und hat und einen Wechsel vorgeschlagen. Dabei waren die Strom Preise von Lekker tatsächlich günstiger, als die von unserem alten Stadt-Stromanbieter.
Aber jetzt lese ich an manchen Stellen, nur weil ein Unternehmen Ökostromtarife angibt, es nicht direkt heißt, dass unser Geld für Ökostrom Förderungen benutzt wird von den Unternehmen?
Das ist doch eine arglistige Täuschung in meinen Augen, keiner hat auch heutzutage Zeit sich die ganzen AGBs durchzulesen.
Hm...
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Tschepe: Danke für den Hinweis. Die beiden Nutzer hatten tatsächlich in diversen Artikeln ausschließlich Schleichwerbung für Vergleichsrechner gepostet.
"celinabina", "handwerker-hans" und andere Profile wurden nur zur Schleichwerbung mit gefaketen Fragen und Antworten eingerichtet und benutzt. Die hier aggressiv beworbenen verschiedenen *.de.vu-Adressen sind lediglich Umleitungen zu Vergleichsportalen zweifelhafter Qualität, die dem Besitzer der Trash-Adressen und Verursacher der Schleichwerbung offenbar Provisionen für jeden Seitenbesucher zahlt. Hier ist besonders lustig, dass der Verursacher ausnahmsweise vergessen hat, "celinabina" auszuloggen und sich für die Antwort als "handwerker-hans" wieder einzuloggen... FAIL! :oD