Ökologische Geld­anlage Ungereimtheiten bei UDI

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Ökologische Geld­anlage - Ungereimtheiten bei UDI

Viele Wind­energieprojekte finanzieren sich über Nach­rangdarlehen. © Getty Images / EyeEm

Wer auf Wind, Sonne oder Biogas setzen will, stößt oft auf UDI, einen großen, banken­unabhängigen Direkt­vertrieb für ökologische Kapital­anlagen aus Roth bei Nürn­berg. Einige der rund 17 500 Anleger müssen aber um ihr Geld bangen: Bei mehreren Angeboten stocken Zins- oder Rück­zahlungen. UDI hat sie vermittelt oder Gesell­schaften der UDI-Gruppe haben sie aufgelegt. Es sieht nicht gut aus.

[Update 13.11.2020] Kein gutes Zeichen

Die UDI-Gruppe und alle Vermögens­anlagen der Reihen UDI Energie Fest­zins, UDI Immo Sprint, Te Solar, Te Energy Sprint wurden verkauft. Neue Eigentümerin ist die Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH aus Düssel­dorf, deren Geschäfte die Galoria GmbH aus Meerbusch führt. Bei beiden ist Rainer Lang­nickel Geschäfts­führer. Die Immobilien­projekte M41 und Hansa­park bleiben bei der bisherigen Eigentümerin, der Münchener Te-Gruppe. Der Wechsel ist kein gutes Zeichen für Anleger. Weder bei Lang­nickel noch den beiden Gesell­schaften ist hohe Expertise im Bereich erneuer­barer Energien ersicht­lich. Dalasy ist auf Beteiligungen „in Sondersituationen“ spezialisiert. Finanztest hat mehr­fach über Probleme bei Gesell­schaften der UDI-Gruppe berichtet (Warnliste).

„Fest­zins“-Angebote sind riskante Nach­rangdarlehen

Seit 1998 warb UDI eine halbe Milliarde Euro ein – vor allem für 383 Wind­kraft­anlagen, 46 Biogas­anlagen und 90 Solar­projekte, unter anderem über Nach­rangdarlehen mit dem miss­verständlichen Namens­teil „Fest­zins“. Sie sind riskant. Läuft das Geschäft nicht wie geplant, können sich Zinsen und Rück­zahlung verzögern oder ganz ausfallen. Anleger erfahren zudem oft allenfalls im Nach­hinein, wohin ihr Geld geflossen ist.

Unser Rat

Warn­liste.
Die UDI Energie Fest­zins 14 GmbH & Co. KG bietet ein Nach­rangdarlehen mit Zinsen ab 4 Prozent pro Jahr an. Wir setzen es wegen hoher Risiken auf unsere Warnliste Geldanlage: Seine konkreten Projekte sind nicht bekannt, mehrere andere Angebote zahlen Zinsen unter Plan.

UDI-Chef will bestehende Schwach­stellen beheben

UDI-Geschäfts­führer Stefan Keller kündigte im Dezember 2018 unter anderem an, er wolle „bestehende Schwach­stellen beheben“. Seine Te-Management-Gruppe aus Aschheim hatte kurz zuvor die Gruppe bis auf die UDI Bioenergie GmbH von Gründer und Lang­zeit-Chef Georg Hetz über­nommen. Keller stellte in Aussicht, dass „weiterhin finanzielle Mittel“ einge­bracht werden sollen. Anlegern bringt das aber nur etwas, wenn dann die Gesell­schaft, die ihr Anla­geangebot aufgelegt hat, Verpflichtungen erfüllen kann.

Wackel­kandidat bekommt Geld

Die Risiken illustriert die UDI Sprint Fest­zins IV GmbH & Co. KG: Sie lieh im September 2016 Geld an die UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG, obwohl Wirt­schafts­prüfer an einem Gutachten arbeiteten, das zeigen sollte, ob es über­haupt möglich erschien, diese fort­zuführen. Laut Sprint-Fest­zins-IV-Prospekt vom Juni 2016 mussten Biogas­projekte aber gemäß Plan rentabel sein und Zins und Tilgung leisten können.

Wurden mit Anlegergeldern Löcher gestopft?

Der Biogas-Wackel­kandidat zahlte dafür Mittel aus den Nach­rangdarlehen UDI Sprint Fest­zins I und UDI Energie Fest­zins VI zurück. Stopfte Anlegergeld Löcher? UDI weist das von sich: Bereits im März 2016 habe ein „vorläufiger Entwurf“ des Gutachtens vorgelegen. Fertig war es mit positiver Prognose erst im Dezember 2016. Im Juni 2018 meldete die Biogasfirma Insolvenz an, UDI Sprint Fest­zins IV und die weitere Geld­geberin UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG warnten vor der Gefahr, Verpflichtungen nicht voll erfüllen zu können.

Weniger Zinsen gezahlt

Seit 2016 zahlen die Gesell­schaften der Nach­rangdarlehen UDI Energie Fest­zins II bis VII sowie zwei ähnlich riskante UDI-Genuss­rechte deutlich nied­rigere Zinsen als geplant (siehe Grafik). Sie investierten laut UDI in dieselben Öko-Projektgesell­schaften, die unter anderem unter Regel­änderungen, Diebstahl von Solarmodulen und Herstel­lerinsolvenzen litten. Maßnahmen seien einge­leitet.

UDI gibt sich zuver­sicht­lich

Die UDI-Gesell­schaften wollen auch alles nach­zahlen und hoffen, Zinsen künftig wieder voll leisten zu können. Dafür müssten die Projekte aber sehr gut laufen. UDI ist zuver­sicht­lich, etwa weil ursprüng­liche Prognosen keine Verkaufs­erlöse zum Ende des Betrachtungs­zeit­punkts enthielten, sie aber aus aktueller Sicht realistisch erziel­bar seien.

Weniger Zinsen als zugesagt

Sechs UDI-Fest­zins-Angebote zahlen Anlegern seit 2016 weniger Zinsen als geplant. Die Kluft könnte sich noch vergrößern. Die Firmen wiesen auch einen hohen nicht durch Eigen­kapital gedeckten Fehl­betrag aus.

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© Stiftung Warentest

Jahres­abschlüsse mit Fehl­beträgen

Die Erlöse würden wohl eher bei der Rück­zahlung an Anleger helfen. In den Jahren 2022 und 2025 werden jeweils zwischen 6 und 9 Millionen Euro fällig. Um genug Kapital zu haben, muss sich die Lage der Emitten­tinnen deutlich verbessern: Sie wiesen in den jüngsten Jahres­abschlüssen Verlust­anteile aus, die nicht durch Vermögens­einlagen gedeckt sind. UDI erläutert, Anlauf­kosten im Emissions­jahr führten immer zu einem Fehl­betrag und würden über die Lauf­zeit beglichen. Da die Emissionen Jahre zurück­liegen, erklärt das allerdings nicht die Lücken von zum Teil der Hälfte des einge­zahlten Kapitals.

Hohe Wert­berichtigungen

Zwei weitere UDI-Gesell­schaften, die UDI Energie Fest­zins IX GmbH & Co. KG und die UDI Energie Fest­zins 12 GmbH & Co. KG, schrieben 2017 Investments auffällig schnell ab. Warum? Zum Löcher­stopfen? UDI begründet die Wert­berichtigungen 2017 schwer­punkt­mäßig mit Projekten in Italien und erwartet, sie künftig wieder zurück­nehmen zu können, denn für die Projekte wichtige Dekrete zu Biogas seien in Italien erst im März 2018 in Kraft getreten.

Weiterverkauf nicht wie geplant

Auch bei den Te-Management-Gesell­schaften unter Kellers Führung gibt es Auffälligkeiten (siehe Grafik unten). Sind Verbindlich­keiten und Forderungen über Kreuz nicht hinderlich für das erklärte Ziel, Teile der Investments an professionelle Investoren weiterzuver­kaufen? Ein erster Deal gelang, danach stockten die Geschäfte. Anleger bekamen in einem Fall ihr Geld verspätet zurück, in zwei weiteren Fällen warten sie trotz Fälligkeit noch darauf. MEP erklärte, dass die Über­kreuz­struktur für den ersten Deal nötig gewesen sei. Geschäfts­führer Keller erläuterte die Gründe auf Finanztest-Anfrage nicht.

Unüber­sicht­liche Struktur

Vermittelt durch UDI liehen Anleger jeweils einer von vier Te-Solar-Gesell­schaften Geld. Diese vergaben Kredite an Projektgesell­schaften der MEP-Gruppe. Selt­sam: Dafür stehen zum Teil jeweils andere MEP-Firmen ein.

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UDI-Chef Stefan Keller führt bei allen Firmen bis auf MEP Solar Miet & Service IV GmbH die Geschäfte.
1) Anlegern 2018 drei Monate verspätet zurück­gezahlt.
2) Rück­zahlung mehr als sechs Monate verspätet für Anfang 2019 geplant.
3) Fällig Ende 2018, Rück­zahlung steht aus.
Quelle: Wert­papier­prospekt MEP Vermögens­verwaltung I GmbH vom 13. Dezember 2017 © Stiftung Warentest

Tipp: Mehr zu den Verzögerungen bei Te-Solar-Sprint-Gesell­schaften in unserer Meldung Solar Sprint Festzins II reißt Rückzahlungsfrist.

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