
Geld aus UDI-Angeboten floss in zwei kriselnde Biogasfirmen: eine in Wendlinghausen (blau) und eine mit drei Anlagen in Wittenberge, Nemsdorf-Görendorf und Kogel (rot). © Foto: Panthermedia / Aldorado, Grafik: Stiftung Warentest
Über Probleme mit Angeboten der auf grüne Geldanlagen spezialisierten UDI Beratungsgesellschaft mbH aus Nürnberg hatten wir bereits mehrfach berichtet (zuletzt in der Meldung Ungereimtheiten bei UDI). Nun droht die Rückzahlung des Nachrangdarlehens Te Solar Sprint IV auszufallen. Auch Biogasprojekte kriseln, die Anleger über UDI finanziert haben. Neu: Bei vier UDI-Nachrangdarlehen müssen sich Anleger auf Ausfälle einstellen.
Hier müssen sich Anleger auf Ausfälle einstellen
Bei den vier Nachrangdarlehen UDI Sprint Festzins IV, UDI Energie Festzins 10, UDI Energie Festzins 11, und UDI Energie Festzins 12 müssen sich Anleger auf Ausfälle einstellen. Die vier Emittentinnen der Nachrangdarlehen aus der UDI-Gruppe haben gewarnt, ihre Verpflichtungen möglicherweise nicht erfüllen zu können. Sie haben ihrerseits Geld an Projektgesellschaften verliehen. Diese können weder aus ihrem freien Vermögen noch aus Jahresüberschüssen die Zinsen zahlen oder das Kapital zurückzahlen. Beim UDI Sprint Festzins IV erhielten Anleger bereits bisher weniger Zinsen als geplant. Die Emittentin des UDI Energie Festzins 12 war der Stiftung Warentest durch auffällige Abschreibungen aufgefallen.
Ausfallwarnung und Finanzlöcher
Bei Nachrangdarlehen der Te-Solar-Gruppe, Aschheim, ist Anlegergeld in Gefahr. Die Te Solar Sprint IV GmbH & Co KG warnte im Januar 2019, Zinsen und Rückzahlung könnten ausfallen. Die Te Solar Sprint III GmbH & Co KG kündigte an, die fällige Rückzahlung zu verschieben und vorerst keine Zinsen zu zahlen. Beide hat die Öko-Vertriebsgesellschaft UDI, Nürnberg, vermittelt. Bei acht riskanten Zinsanlagen der UDI-Gruppe liegen schon seit 2016 die Zinsen unter Plan. UDI begründete dies gegenüber Finanztest damit, dass sie in dieselben Öko-Projektgesellschaften investiert hätten. Finanztest hat zwei kriselnde Biogasfälle analysiert: Beide erhielten noch Geld neu aufgelegter UDI-Angebote, als es ihnen nicht mehr gut ging.
Kriselnde Biogasprojekte: Anteile rechnerisch wertlos
An der Top 3 Biogas GmbH & Co KG mit drei Biogasanlagen in Wittenberge, Nemsdorf-Görendorf und Kogel beteiligten sich Anleger 2008 als Kommanditisten. Ihre Anteile sind rechnerisch wertlos: Aus den Jahresabschlüssen von 2015 bis zum aktuellsten für 2017 ergibt sich, dass Verluste die Einlagen der Kommanditisten mehr als aufgebraucht haben. Bei der Projektgesellschaft einer Biogasanlage in Wendlinghausen war das seit 2014 der Fall. Beide hatten 2017 mehr als doppelt so hohe Verbindlichkeiten wie geplant.
UDI: Keine unlautere Verwendung von Anlegermitteln
Geld bekamen beide aus UDI-Zinsanlagen, die Zinsrückstände haben, aber auch aus dem UDI Energie Festzins IX und dem 2017 aufgelegten UDI Energie Festzins 12. Die Angebote IX und 12 fielen 2017 mit hohen Wertberichtigungen auf. Könnte Anlegergeld dabei geholfen haben, Finanzlücken zu stopfen? Gut sieht das jedenfalls nicht aus. UDI dementierte auf Finanztest-Anfrage eine unlautere Verwendung von Anlegermitteln. Das aktuell angebotene Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co KG steht auf unserer Warnliste Geldanlage. Grund sind die Zinsrückstände anderer UDI-Angebote und das hohe Risiko, weil die konkreten Projekte nicht bekannt sind.
Diese Meldung ist erstmals am 19. Februar 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 13. Juni 2019 aktualisiert.
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Hallo Herr Ochmann,
konnten Sie schon weitere Informationen zur Lage erkunden?
Dank&Gruß
@christian.ochmann: In Deutschland gibt es noch keine Sammelklagen, wie Sie es vielleicht aus der Berichterstattung zu Verfahren in der USA kennen.
Hier gibt es die Musterfeststellungsklagen. Welche Musterfeststellungsverfahren gerade laufen, lesen Sie unter:
www.test.de/Musterklagen
Die Mitgliedsländer der EU haben sich vor kurzem auf die Einführung der EU-Sammelklage geeinigt. Für die Umsetzung haben die einzelnen Länder zwei Jahre Zeit. (maa)
Nun hat es sich für mich auch bemerkbar gemacht, das trotz Kündigungsbestätigung mein Darlehen nicht ausgezahlt wird .
Ich hätte gern vom "Warentest" bzw. VerbraucherZentrale Informationen, ob eine Sammelklage möglich ist.
Mit freundlichem Gruß
Christian Ochmann