
Weniger Zusatzrente für freiwillig versicherte Beschäftige in Kommunen. © Getty Images / Gary Burchell
Angestellte in Städten und Kommunen haben eine obligatorische Betriebsrente. Daneben sparen viele Beschäftigte noch freiwillig für eine Zusatzrente. Wegen der Niedrigzinsphase wollen jetzt zwei kommunale Versorgungskassen Leistungsansprüche und Renten aus der freiwilligen Versicherung kürzen. Die garantierte Verzinsung von 3,25 Prozent bleibt.
RZVK kürzt um 25 Prozent
Bei der Rheinischen Versorgungskasse (RZVK) beträgt die Kürzung 25 Prozent der bis Ende 2010 erworbenen Anwartschaften. So werden nur die bis dahin garantierten Leistungen, inklusive fest zugesagter Überschüsse, erfüllt. Für die Zeit ab 2011 gibt es gar keine Überschussbeteiligung mehr, nur noch die Garantieleistung. Die garantierte Verzinsung ist mit 3,25 Prozent aber vergleichsweise hoch. Sie gilt weiterhin. Bei der Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW) ist die Kürzung noch nicht sicher, weil das Düsseldorfer Innenministerium als staatliche Aufsicht noch nicht zugestimmt hat.
Gilt nicht für Pflichtversicherte
Die Kürzungen betreffen nicht die obligatorische Betriebsrente für die kommunalen Angestellten, sondern die Rente, die sie mit eigenen Beiträgen freiwillig zusätzlich aufbauen können. Bei beiden Kassen sind insgesamt rund 29 000 Versicherte und 7 800 Rentner von den Kürzungen betroffen.
Geld aus Pflichtversicherung
Damit die Kürzungen nicht stärker ausfallen, haben die Kassen Geld aus der vom Arbeitgeber mitfinanzierten Pflichtversicherung in die freiwillige Versicherung umgeschichtet. Bei der RZVK sind es 42,8 Millionen Euro, bei der KVW 31,9 Millionen. „Durch den Vermögenstransfer kann man die garantierten Anwartschaften der Versicherten mit einem Garantiezins von 3,25 Prozent erhalten“, so die KVW-Geschäftsführung. Es entstünden keine Nachteile für Versicherte in der Pflichtversicherung, denn bei dem übertragenen Geld handele es sich nur um 1,2 Prozent deren Vermögens.
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Es war zu erwarten, dass die Zusatzversorgungskassen ebenso Ihre zu hohen Gewinnversprechen kürzt.
Und es wird auch nicht die letzte Kürzung sein.
Dies wird deutlich, wenn man die „Garantie“ in der Satzung sich genau ansieht.
Die Garantie ist nämlich keine echte Garantie.