Obst, Wurst, Back­waren

All­ergene bis Zusatz­stoffe: Diese Angaben sind verpflichtend

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Offen verkaufte Lebens­mittel, etwa von der Theke oder vom Wochenmarkt, unterliegen nicht so strengen Regeln zur Kenn­zeichnung wie verpackte. Nähr­wert­angaben oder eine voll­ständige Zutaten­liste sind bei loser Ware generell nicht verpflichtend. Auch das EU-Biosiegel ist bei offen verkauften Bioprodukten aus der EU freiwil­lig. Einige Regeln gelten aber auch für Unver­packtes.

Das gilt für alle losen Produkte

Preis und Bezeichnung. Auf einem Schild an der Ware muss stets der Preis stehen – entweder pro Stück oder der Grund­preis pro Kilogramm, 100 Gramm, Liter oder 100 Milliliter. Die Bezeichnung des Lebens­mittels (etwa „Gouda“ oder „Lyoner“) ist ebenfalls Pflicht – außer bei Obst und Gemüse, aber selbst da ist sie meist zu finden.

Zusatz­stoffe. Händler haben die Pflicht, Farb- und Konservierungs­stoffe, Geschmacks­verstärker, Phosphat, Antioxidations- und Süßungs­mittel anzu­geben. Auch wenn Oliven geschwärzt, Äpfel gewachst oder Rosinen geschwefelt sind, muss das deklariert sein. Möglich ist eine knappe Kenn­zeichnung mit Schild an der Ware oder eine ausführ­liche Über­sicht mit allen Zusatz­stoffen, etwa in einem Ordner. Auf die zweite Variante muss ein gut sicht­barer Aushang hinweisen.

All­ergene. Händler müssen über die 14 häufigsten All­ergene informieren, das gibt die Lebens­mittel­informations­ver­ordnung vor. Möglich ist ein Schild neben der Ware, ein Aushang oder ein ausliegender Ordner. Sogar mündliche Auskünfte reichen – aber nur, wenn schriftliche Aufzeichnungen auf Nach­frage leicht zugäng­lich sind. Außerdem muss ein Schild informieren, dass das Personal Fragen beant­wortet, Kunden aber auch Unterlagen einsehen können.

Täuschungs­schutz. Verwenden Bäcker Fett­glasuren, die Kunden mit teurerer Schokolade verwechseln können, müssen sie das kennt­lich machen und die Ware etwa als „Mandelhörn­chen mit kakao­haltiger Fett­glasur“ ausweisen. Gleiches gilt, wenn güns­tiges Persipan aus Aprikosenkernen Marzipan aus Mandeln ersetzt. Wer Krebs­fleisch­imitat verarbeitet, muss dies klar deklarieren, zum Beispiel so: „Surimi, Garnelen-Imitat aus Fisch­muskeleiweiß geformt“.

Das gilt extra für spezielle Waren

Obst und Gemüse. Die Angabe des Ursprungs­lands ist meist Pflicht und nur bei einigen Sorten wie Kartoffeln, Bananen, Oliven oder Kokosnüssen freiwil­lig. Nach Güteklassen sortiert werden müssen nur noch die zehn wichtigsten Sorten: Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Nektarinen und Pfirsiche, Salate, Tafeltrauben, Tomaten, Zitrusfrüchte. Es gibt die Güteklassen I, II und Extra. So dürfen etwa Äpfel der „Klasse II“ kleine, leichte Druck­stellen haben, Äpfel der „Klasse Extra“ nur sehr leichte Schalen­fehler.

Eier. Auch lose Eier müssen einen Erzeugercode tragen – außer, sie werden auf dem eigenen Hof verkauft. Der Code muss in der Nähe der Ware erläutert sein. Vorgeschrieben ist auch, dass dort ein Mindest­halt­barkeits­datum steht sowie die Haltungs­form, etwa Bodenhaltung.

Fleisch. Bei Rind­fleisch ist eine Herkunfts­angabe stets vorgeschrieben, also auch bei losem Verkauf. Für Fleisch von Schaf, Schwein, Ziege und Geflügel ist sie nur dann Pflicht, wenn es abge­packt angeboten wird.

Käse. An der Käse­theke sind einige Angaben verpflichtend, etwa der Fett­gehalt. Ist Käse nicht ausschließ­lich aus Kuhmilch hergestellt, muss die Tier­art angegeben sein. Hat er einen Kunststoff­über­zug, muss dran­stehen, dass dieser nicht zum Verzehr geeignet ist. Wenn Käse aus Rohmilch hergestellt ist, muss das auf Fertigpackungen stehen. Auch bei unver­packtem Käse empfehlen die Über­wachungs­behörden einen Hinweis auf die Verarbeitung von Rohmilch: Da diese nicht erhitzt wird, kann der Käse Krank­heits­erreger wie Listerien enthalten. Sie können für Schwangere, Klein­kinder und kranke Menschen gefähr­lich werden.

Fisch. Anzu­geben sind unter anderem deutscher und lateinischer Name, die Produktions­methode und woher der Fisch stammt, zum Beispiel „gefangen im Nord­ost­atlantik“ oder „aus norwegischer Aquakultur“. Bei Wild­fisch muss die Fang­methode stehen, etwa Schlepp­netze.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.11.2017 um 08:30 Uhr
Lebensmittelkennzeichnung

@Peter: Bei dieser stichprobenartigen Untersuchung lag der Fokus auf der Kennzeichnung unverpackter Lebensmittel. (PF)

Peter am 25.11.2017 um 15:23 Uhr
Wahre Angaben?

Wurde denn auch überprüft , ob die Angaben stimmen?
Es gab schon umverpacktes Fleisch etc.
Die Verkäufer müsen ja auch darauf vertrauen, was Ihnen vom arbeitgeber gesagt wird.
Ich habe einfach die Befürchtung, dass das nicht kmmer stimmt.

Hans020647 am 12.08.2017 um 16:21 Uhr
Wieviel Salz im losen Brot?

Nach meiner Erfahrung gibt es bei unverpacktem Brot ohne Nachfragen selten eine Antwort auf diese Frage. Nur Lidl hat einen Aushang mit dieser Information.

StefanS am 11.08.2017 um 22:54 Uhr
Rohmilch

Meine Frau ist schwanger und wir lesen stets ob ein Käse aus Rohmilch ist. Wir haben gelernt, dass Rohmilch nicht immer drauf stehen muss, auch wenn sie drin ist, etwa bei gelagertem Bergkäse. Das irritiert sehr, was soll das? Interessanterweise hilft es, die Zutaten in anderen Sprachen zu lesen...