Testergebnisse für 26 Nussschokolade 12/2013
Im Test: 26 Nussschokoladen – Milch-, Vollmilch- und Edelvollmilchschokoladen –, darunter auch 6 Bioschokoladen.
Einkauf der Prüfmuster: August 2013.
Preise: Anbieterbefragung im Oktober 2013.
Alle Prüfergebnisse und Bewertungen beziehen sich auf Proben mit dem jeweils angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum.
Abwertungen
Das test-Qualitätsurteil konnte maximal eine halbe Note besser sein als die sensorische Beurteilung. War die Deklaration mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein.
Sensorische Beurteilung: 55 %
In Anlehnung an die Methoden der ASU nach Paragraf 64 LFGB beschrieben 5 geschulte Prüfpersonen Aussehen, Geruch, Geschmack/Nachgeschmack und Mundgefühl der auf 18 Grad Celsius temperierten Produkte und erfassten dabei auch fehlerhafte Ausprägungen. Die Schokoladen wurden in zwei Gruppen eingeteilt: eine mit ganzen Nüssen, eine mit gehackten. Jeder Prüfer beschrieb die anonymisierten Proben unter gleichen Bedingungen. Auffällige Produkte wurden mehrfach verkostet. Abweichende Ausprägungen wurden je nach Art und Intensität als Fehler eingestuft. Der von den Prüfern erarbeitete Konsens war die Basis für die sensorische Beurteilung.
Schadstoffe: 20 %
Auf Aflatoxine (B1, B2, G1, G2) prüften wir angelehnt an DIN EN ISO-Verfahren, auf Kadmium und Ochratoxin A in Anlehnung an DIN EN-Verfahren. Auf Aluminium, Kupfer, Nickel, anorganisches Gesamtbromid und Pflanzenschutzmittel in Anlehnung an ASU-Methoden. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Weichmacher jeweils gemäß GC/MS. Auf Acrylamid wurde per LC-MS/MS, auf Mineralöle per LC-GC/FID geprüft.
Mikrobiologische Qualität: 5 %
Gesamtkeimzahl, E. coli, Salmonellen, Schimmelpilze angelehnt an IOCCC-Methoden. Auf Enterobacteriaceen prüften wir gemäß ISO-Methode.
Verpackung: 5 %
3 Experten prüften Produktschutz, Originalitätssicherung, Öffnen, Entnehmen, Wiederverschließen, Recyclinghinweise, Materialkennzeichnung.
Deklaration: 15 %
3 Experten prüften nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Vollständigkeit, Richtigkeit der Kennzeichnung. Zudem beurteilt: Werbeaussagen, Herkunfts-, Portions- und Nährwertangaben, Lagerungsempfehlungen, Clean-Labelling- und Allergen-Hinweise, Leserlichkeit, Übersichtlichkeit.
Weitere Untersuchungen
Analysen des Gesamtprodukts: Gemäß/in Anlehnung an ASU-Methoden: Trockenmasse/Wasser, Asche, Rohprotein, Ballaststoffe, Gesamtfett, Natrium, Allergene (Erdnuss), Screening auf DNA aus gentechnisch veränderten Organismen, flüchtige Aromastoffe. Auf Vanille und Aromastoffe mit Vanillegeschmack wurde per UPLC/MS, auf Mandel per ELISA geprüft, der Nussanteil gravimetrisch bestimmt.
Analysen der Schokolade: Nach ASU-Methoden: Gesamtfett, Saccharose, Laktose, Methylxanthine (Koffein, Theobromin), Buttersäuremethylester/Milchfett. Fettsäurespektrum, Triglyzeride jeweils gemäß DGF-Verfahren, Milcheiweiß gemäß AOAC-Methode.
Berechnungen: Kakaobutter, fettfreie und Gesamtkakaotrockenmasse, fettfreie und Gesamtmilchtrockenmasse, Kohlenhydrate, physiol. Brennwert, Summe Methylxanthine.
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… automatisch.
Mir war schon länger bekannt, daß Milka keine echte Schokolade ist, da der Geschmack hauptsächlich aus künstlichen Aromen stammt, und der Kakao nur geschmackloses Füllstoff-Alibi ist. Neben dem niedrigen Anteil von echter Kakaobutter. Deswegen ist sie auch so weich.
Nun muß ich davon ausgehen, daß Ritter Sport *natürlich* das selbe tut. Nicht wegen des Tests, sondern *wegen* der Klage. Ein ehrlicher Konzern (lol, ja ich weiß, das widerspricht sich schon rein psychologisch per Definition) hätte Stiftung Warentest kontaktiert, und eventuelle Irrtümer korrigieren lassen, oder hätte zu seinen Fehlern gestanden, und sie korrigiert. Fehler macht jeder. Die Schande ist *die Reaktion darauf!* … Daher ist es auch egal, ob nun wirklich künstliche Aromen darin enthalten sind, oder nicht. Personen die sich so verhalten, verhalten sich auch weiterhin so, und werden boykottiert. … Aber sagen wir mal, überrascht hat mich das Ganze nicht.
Heute hat die Stiftung Warentest das Urteil des OLG München anerkannt. Damit bleibt die Einstweilige Verfügung bestehen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.test.de/Rechtsstreit-um-Ritter-Sport-Voll-Nuss-beendet-Stiftung-Warentest-erkennt-Urteil-des-OLG-Muenchen-an-4758833-0/
(TK)
Nach Bekanntwerden des heutigen Urteils kaufe und verzehre ich Ritter Sport natürlich nicht mehr.
@alle:
Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Anbieter Ritter Sport sehen wir uns gezwungen, die Kommentare unter diesem Artikel zu löschen. Das Landgericht München hat der Stiftung Warentest vorläufig untersagt, bestimmte Aussagen zum Aromastoff Piperonal in der Schokoladensorte Ritter Sport Voll-Nuss weiter zu treffen – oder treffen zu lassen. Die Stiftung Warentest wird sich gegen diese einstweilige Verfügung wehren. Wir informieren zeitnah, wenn eine Diskussion zu diesem Thema an dieser Stelle wieder möglich ist und die gelöschten Kommentare wieder hergestellt werden können.
(TK)
Kommentar vom Administrator gelöscht.