
Null-Prozent-Kredite bergen erhebliche Risiken. Eines davon wurde nun entschärft: Kunden haben seit 21. März ein Widerrufsrecht. Wer im Laden zum Beispiel einen Fernseher mit einem zinslosen Kredit bezahlt, kann nun bis 14 Tage nach Vertragsabschluss das Darlehen widerrufen und damit auch den Kauf rückgängig machen. Das hilft, wenn man es sich kurz nach dem Kauf anders überlegt oder wenn der Fernseher nicht funktioniert. Bisher gab es das Widerrufsrecht nur bei verzinsten Krediten.
Kreditwiderruf gilt auch für den Kauf
Meist werden solche Darlehen vom Händler vermittelt. Damit handelt es sich um ein „verbundenes Geschäft“. Das ist der Grund, warum der Kreditwiderruf auch für den Kauf gilt. Der Kunde kann die Ware zurückgeben und braucht keine Raten zu zahlen. Das gilt aber nur 14 Tage. Danach kann er die Ware nur zurückgeben, wenn sie Mängel hat und Reparaturen oder Austausch fehlschlagen.
Kostenfallen im Kleingedruckten
Null-Prozent-Kredite sind ein wichtiges Verkaufsinstrument, aber mit Vorsicht zu genießen. Oft ist die Ware teurer als bei Barzahlung – wirklich umsonst ist der Kredit dann gar nicht. Außerdem stehen im Kleingedruckten oft weitere Kosten, etwa für Kontoführung, Bearbeitung, Vermittlung oder eine Kreditversicherung.
Kurze Laufzeit, hohe Raten – oft muss der Dispo herhalten
Problematisch sind die kurzen Kreditlaufzeiten. Häufig bleibt am Ende eine Restschuld, für die der Kunde einen weiteren Kredit aufnehmen muss. Der kostet dann hohe Zinsen. Oder die Raten sind wegen der kurzen Laufzeit so hoch, dass mancher Kunde sie nur zahlt, indem er seinen Dispo nutzt. Das kostet ihn Zinsen.
Kreditkarte als Zugabe
Einige Händler geben als Zugabe gleich noch eine Kreditkarte mit. Darauf stellt die Bank einen Kreditrahmen für weitere Einkäufe zur Verfügung. Für diesen Zusatzkredit gilt das Null-Prozent-Angebot nicht.