Ungefragt erhielt Finanztest-Leser Norbert S.* eine Bescheinigung seiner Versicherungsbeiträge 2017 für eine Sterbegeldversicherung bei der Nürnberger Versicherung zugeschickt. Absender war eine Generalagentur der Nürnberger Versicherung, Klambt & Endres. Im Schreiben stand: 3,25 Euro würden abgebucht, wenn er nicht widerspreche.
„So geht es nicht“, sagt Juristin Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband: „Für eine zusätzliche kostenpflichtige Leistung ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nötig.“ Wer sich nicht meldet, schweigt. Schweigen ist keine Zustimmung. Die Agentur hätte fragen müssen: „Wollen Sie die Bescheinigung?“
Wir fragten bei der Agentur nach, ob es für die Abbuchung eine vertragliche Grundlage gebe. Eine Antwort blieb vor Weihnachten aus. Stattdessen drohte die Agentur über einen Anwalt, man behalte sich im Fall einer Berichterstattung eine Stellungnahme vor. Inzwischen hat die Nürnberger Versicherung eingegriffen. „Es wird keine Abbuchung erfolgen“, so Pressesprecher Ulrich Zeidner gegenüber Finanztest: „Kunden bekommen die Bescheinigung gratis.“ Brauchen wird sie kaum jemand: Seit 2017 müssen solche Belege der Steuererklärung nicht mehr beiliegen. Es reicht, wenn sie auf Anforderung nachgereicht werden.
* Name der Redaktion bekannt