Ungefragt erhielt Finanztest-Leser Norbert S.* eine Bescheinigung seiner Versicherungsbeiträge 2017 für eine Sterbegeldversicherung bei der Nürnberger Versicherung zugeschickt. Absender war eine Generalagentur der Nürnberger Versicherung, Klambt & Endres. Im Schreiben stand: 3,25 Euro würden abgebucht, wenn er nicht widerspreche.
„So geht es nicht“, sagt Juristin Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband: „Für eine zusätzliche kostenpflichtige Leistung ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nötig.“ Wer sich nicht meldet, schweigt. Schweigen ist keine Zustimmung. Die Agentur hätte fragen müssen: „Wollen Sie die Bescheinigung?“
Wir fragten bei der Agentur nach, ob es für die Abbuchung eine vertragliche Grundlage gebe. Eine Antwort blieb vor Weihnachten aus. Stattdessen drohte die Agentur über einen Anwalt, man behalte sich im Fall einer Berichterstattung eine Stellungnahme vor. Inzwischen hat die Nürnberger Versicherung eingegriffen. „Es wird keine Abbuchung erfolgen“, so Pressesprecher Ulrich Zeidner gegenüber Finanztest: „Kunden bekommen die Bescheinigung gratis.“ Brauchen wird sie kaum jemand: Seit 2017 müssen solche Belege der Steuererklärung nicht mehr beiliegen. Es reicht, wenn sie auf Anforderung nachgereicht werden.
* Name der Redaktion bekannt
-
- Geschmack, Fett, Keime? Im Test der Stiftung Warentest treten 14 Bratwürste mit Fleisch gegen 7 vegetarische und vegane an. Viele sind gut. Doch zwei fallen negativ auf.
-
- Wer im Pflegeheim lebt und Sozialhilfe bezieht, darf seine Sterbegeldversicherung behalten. Die Vorsorge für eine Bestattung, deren Kosten nicht überhöht sind, gehört...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Dasselbe Vorgehen einer Agentur für Versicherungen auch bei mir. Ungefragt und ungewünscht befand sich die Aufstellung Anfang Januar im Briefkasten. Was ich zunächst als Service gehalten habe, stellte sich beim Lesen des zweiten Absatzes als Frechheit heraus:
"Für diese zusätzliche Dienstleistung werden wir unsere Selbstkosten in Höhe
von 4,50 € mit dem Beitrag Februar 2018 abbuchen."
Obwohl ich dieses Verfahren bereits beim Lesen als rechtlich fragwürdig eingeschätzt habe, habe ich der Abbuchung widersprochen. Und zu "Studienzwecken" das Schreiben der Verbraucherzentrale Bundesverband zur Verfügung gestellt.