Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Wohnungsbaugenossenschaft Nova Sedes Vertragsklauseln untersagt, die Verbraucher nach Ansicht des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hessen finanziell benachteiligen (Az. 7 O 6408/18). Die Nova Sedes will gegen das Urteil Berufung einlegen.
Klausel zu Einmalgeld unwirksam
Laut Gericht ist eine Klausel, nach der Genossen ein Einmalgeld in Höhe von zusätzlich 7 Prozent der Zeichnungssumme zahlen müssen, unwirksam. Ein solches Einmalgeld dürfe nicht erhoben werden, wenn es zur Abdeckung von Vertriebskosten der Genossenschaft verwendet werde.
Genossenschaft muss satzungsgemäße Kündigung anerkennen
Weiter hat das Gericht der Genossenschaft mit Sitz in Neustadt an der Waldnaab in dem Urteil untersagt, Kündigungen der Mitgliedschaft nicht anzuerkennen, die satzungsgemäß zum Schluss eines Geschäftsjahres spätestens im Dezember erfolgten, um zwei Jahre später wirksam zu werden. Trotz der eindeutigen Regelung in der Satzung der Genossenschaft hatte die Nova Sedes Kündigern mitgeteilt, dass ihre Kündigung erst ein weiteres Jahr später wirksam werde, weil laut Genossenschaftsgesetz drei Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres gekündigt werden müsse.
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