Testergebnisse für 9 Notebookreparaturservice 7/2010
- Gewährleistung. Der Händler muss zwei Jahre lang gewährleisten, dass das Notebook beim Kauf keine Mängel aufwies. Allerdings müssen Sie als Kunde ab sechs Monaten nach dem Kauf beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
- Garantie. Anders als die Gewährleistung ist die Garantie keine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, sondern eine freiwillige Leistung des Garantiegebers – meist des Herstellers. Er kann in Garantiebestimmungen festlegen, wie lange die Garantie läuft und welche Schäden sie abdeckt.
- Hotline. Halten Sie vor dem Anruf Typenbezeichnung und Seriennummer Ihres Notebooks und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung bereit.
- Kostenvoranschlag. Fragen Sie nach den Kosten für einen Kostenvoranschlag, bevor Sie Ihr Notebook zur Reparatur einsenden. Oft wird eine Pauschale fällig, wenn Sie sich dann gegen eine Reparatur entscheiden. Bei einigen Anbietern bestimmen die Werkstätten vor Ort die Höhe dieser Kosten. Hier kann sich ein Preisvergleich lohnen.
- Datensicherung. Wenn Sie Ihr Notebook zur Reparatur einsenden, sichern Sie vorher unbedingt Ihre Daten. Es kommt vor, dass die Servicetechniker Ihre Festplatte im Laufe der Reparatur komplett löschen. Test Programme zur Datensicherung (test 6/09).
- Vollständige Infos. Die vollständige Version des Tests Reparaturservice Notebooks enthält zusätzlich eine Langzeitbilanz aller zehn Hersteller: Wie haben sie in den vergangen drei Notebooktests abgeschnitten und wie waren die Ergebnisse des Hotlinetests 2008?
-
- Notebook, Ultrabook, Convertible, Tablet mit Tastatur, Gaming-Laptop: Unser Laptop-Test verrät, welche Computer ausdauernde Akkus und schnelle Prozessoren bieten.
-
- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? test.de beantwortet Fragen zu Garantie und Gewährleistung.
-
- 85 Prozent der Befragten sind mit ihrem Fernseher zufrieden. Das zeigt unsere Umfrage zu Multimedia-Geräten, an der 12 344 Nutzer teilgenommen haben. Doch wie sieht es...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.