
HP ruft mehr als 100 000 Akkus zurück, die in zahlreichen Notebook-Modellen verbaut wurden. Grund: Die Akkus können überhitzen und so „Kunden einer Verletzungsgefahr durch Feuer und Verbrennung aussetzen“, wie HP mitteilt. test.de erklärt, wie Besitzer eines Notebooks von HP oder Compaq herausfinden, ob ihr Akku betroffen ist – und was sie im Fall des Falles tun müssen.
Gefährliche Akkus stecken in zahlreichen Notebook-Modellen
Die fehlerhaften Akkus können mit folgenden Notebooks ausgeliefert worden sein, die weltweit zwischen März 2013 und Oktober 2016 verkauft wurden:
- HP
- Compaq
- HP ProBook
- HP ENVY
- Compaq Presario
- HP Pavilion.
Auch als Zubehör oder Ersatzteil wurden die gefährlichen Akkus verkauft. Weil HP „die Sicherheit seiner Kunden äußerst wichtig ist, müssen sie den Einsatz betroffener Akkus unverzüglich einstellen“. Das Notebook kann weiterbenutzt werden, wenn der Akku herausgenommen wurde, und der Rechner über die Steckdose mit Strom versorgt wird.
So finden Sie heraus, ob Ihr Akku betroffen ist
Auf der Rückrufseite von HP können HP-Nutzer die Barcode-Nummer ihres Akkus eintragen. HP stellt daraufhin fest, ob der genannte Akku betroffen ist. Die Barcodes der potenziell betroffenen Akkus beginnen mit folgenden Ziffern und Zahlen:
- 6BZLU
- 6CGFK
- 6CGFQ
- 6CZMB
- 6DEMA
- 6DEMH
- 6DGAL
- 6EBVA.
Wichtig: Laut HP sind nicht alle Akkus, deren Barcodes entsprechend beginnen, von dem Problem betroffen.
Umtausch beim Händler vor Ort ist nicht möglich
Muss der Akku ausgetauscht werden, können Kunden über die HP-Seite kostenlos Ersatz bestellen. Ein- und Ausbau sind bei herausnehmbaren Akkus in der Regel einfach. Einen fehlerhaften Akku beim Computerhändler vor Ort umzutauschen, ist nach Angaben von HP nicht möglich.
Bereits 2016 rief HP mehr als 40 000 Akkus zurück
HP hatte bereits Mitte letzten Jahres eine Rückrufaktion für rund 40 000 Akkus gestartet. HP appelliert an seine Kunden, ihre Akkus erneut zu überprüfen, auch wenn ihnen damals mitgeteilt wurde, dass ihr Akku nicht betroffen sei. Nur wer Mitte 2016 bereits einen Ersatzakku erhalten habe, sei von der „erweiterten Rückrufaktion“ nicht betroffen.
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