Noise Awareness Day Aktionstag gegen den Krach

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Noise Awareness Day - Aktionstag gegen den Krach

Zu laut. Straßenverkehrs­lärm setzt den Menschen besonders zu. © Adobe Stock / Kara

Krach kann krank machen. Der interna­tionale Tag gegen Lärm soll auf die gesundheitlichen Folgen von Lärmbelastung aufmerk­sam machen. Am schlimmsten ist Verkehrs­lärm.

Lärm ist ein Umwelt­gift

Seit 1998 gilt der letzte Mitt­woch im April als interna­tionaler Tag gegen Lärm(Noise Awareness Day). Lärm wird als Umwelt­gift einge­ordnet, das krank machen kann. 2022 fällt der Tag gegen Lärm auf den 27. April. Ausgerichtet wird er von der Deutschen Gesell­schaft für Akustik e.V. (Dega) in Koope­ration mit dem Umwelt­bundes­amt. Der Tag gegen Lärm ist als bundes­weiter Aktionstag besonders an Kinder und Jugend­liche gerichtet. Er soll auf Lärmbelastung und ihre gesundheitlichen Folgen aufmerk­sam machen. Auf ihrer Internetseite Tag gegen Lärm informiert die Dega über die Aktionen.

Am stärksten belastet der Straßenverkehr

Verkehrs­lärm ist laut einer Umfrage des Umwelt­bundes­amts der am stärksten belastende Lärm im Alltag. Das bestätigt André Fiebig, Professor für Psycho­akustik an der tech­nischen Universität Berlin. Den größten Einfluss habe dabei der Straßenverkehrslärm. Wer an einer lauten Straße wohnt, dem empfiehlt er: „Die Ohren nicht zusätzlich durch Dauer­beschallung über Kopf­hörer belasten und in der Frei­zeit bewusst ruhige Orte aufsuchen. Das kann sich erholend auswirken.“ Auch eine besondere Lärmdämmung für Türen und Fenster kann Abhilfe schaffen.

Im Zweifel an Behörden wenden und Abhilfe verlangen

Als letztes Mittel gegen Verkehrs­lärm helfen Ohrs­töpsel, die gut gegen tiefe Frequenzen dämmen. Dirk Schre­cken­berg, stell­vertretender Vorsitzender des Arbeits­ring Lärm der Dega hält dies jedoch für ein drastisches Mittel: „Von Lärm betroffene Personen sollten sich an die zuständigen Behörden, wie zum Beispiel Umwelt­amt oder Straßenverkehrs­behörde wenden und dort auf die Beseitigung der Lärmbelastung drängen. Auch der Gang zum Land­tags- oder Bundes­tags­abge­ordneten des Wahl­kreises kann helfen.“

Lärm­aktions­pläne mit konkreten Maßnahmen

Bis Mitte 2024 müssen alle Städte und Kommunen Lärm­aktions­pläne aufstellen. Sie sollen konkrete Maßnahmen beinhalten, wie Lärm verringert werden kann und möglichst umfassend realisiert werden. Dabei ist die Öffent­lich­keit miteinbezogen. Dirk Schre­cken­berg empfiehlt, die Umwelt­ämter der Land­kreise und der großen Städte zu kontaktieren. „Sie können Auskunft geben, wie die Lärm­aktions­planung am Wohn­ort der Betroffenen abläuft.“

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