Ein Finanztest-Leser fragt: „Ich erhalte als Rentner 2 000 Euro Zinsen im Jahr. Ich habe gehört, dass die Bank mir so viel auch steuerfrei auszahlen kann. Stimmt das?“
Ja, wenn Sie Ihrer Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, zahlt die Bank auch Zinsen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) steuerfrei aus. Die Bescheinigung stellt das Finanzamt für drei Jahre aus, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 2017 unter dem Grundfreibetrag von 8 820 Euro (17 640 Euro Ehepaare) liegt. Die Bescheinigung gilt, solange Sie die Bedingungen erfüllen.
Tipp: Das Antragsformular NV 1 finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Ohne NV-Bescheinigung können Sie sonst nur über die Steuererklärung die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zurückholen.
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