Nicht­ver­anlagungs­bescheinigung Mehr Zinsen steuerfrei

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Ein Finanztest-Leser fragt: „Ich erhalte als Rentner 2 000 Euro Zinsen im Jahr. Ich habe gehört, dass die Bank mir so viel auch steuerfrei auszahlen kann. Stimmt das?“

Ja, wenn Sie Ihrer Bank eine Nicht­ver­anlagungs­bescheinigung vorlegen, zahlt die Bank auch Zinsen über dem Sparerpausch­betrag von 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) steuerfrei aus. Die Bescheinigung stellt das Finanz­amt für drei Jahre aus, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 2017 unter dem Grund­frei­betrag von 8 820 Euro (17 640 Euro Ehepaare) liegt. Die Bescheinigung gilt, solange Sie die Bedingungen erfüllen.

Tipp: Das Antrags­formular NV 1 finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Ohne NV-Bescheinigung können Sie sonst nur über die Steuererklärung die zu viel bezahlte Abgeltung­steuer zurück­holen.

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