
Der Bundestag hat das Sorgerecht reformiert und es damit unverheirateten Vätern leichter gemacht, das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen. Der Vater kann die Mitsorge nunmehr auch dann erhalten, wenn die Mutter nicht zustimmt. Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter zwar das alleinige Sorgerecht, der Vater kann beim Familiengericht aber die gemeinsame Sorge beantragen. Die Mutter wird dann zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Der Vater kann die Mitsorge auch gegen den Willen der Mutter vom Gericht übertragen bekommen, sofern das dem Wohl des Kindes nicht entgegensteht. Bislang hatte ein Vater nach der Trennung von seiner Partnerin mit ihr nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn beide bei Geburt des Kindes verheiratet waren oder sich das Elternpaar nach der Geburt auf das gemeinsame Sorgerecht geeinigt hatte.