Viele Baufirmen halten sich nicht an das seit Januar 2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Zu diesem Ergebnis kommt der Verband Privater Bauherren (VPB) nach der Auswertung von 300 Bauverträgen, die private Bauherren im vergangenen Jahr mit Fertighausfirmen abgeschlossen haben. Beispiele aus der Studie des VPB:
- In 35 Prozent der Fälle erhielten die Bauherren vor Vertragsabschluss keine verbindliche Baubeschreibung.
- Mehr als die Hälfte der Verträge enthielt weder einen konkreten Fertigstellungstermin noch eine verbindliche Bauzeit.
- Viele Baufirmen händigten wesentliche Bau- und Planungsunterlagen nicht aus. In den meisten Fällen fehlten Unterlagen zur Statik, Wärmeschutzberechnungen, das Lüftungskonzept und die Brandschutzplanung.
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